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OLG Hamm, 26.09.1996 - 1 Vollz (Ws) 96/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 11.02.1999 - 1 Vollz (Ws) 4/99
Maßregelvollzug, Besitz eines Fernsehgeräts, Widerruf der Erlaubnis, …
Vor dem Hintergrund dieser von der Anstalt offensichtlich seit Jahren geübten Handhabung kann es nicht zweifelhaft sein, daß dem Betroffenen nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes auch das Recht auf Bestandsschutz zusteht, wenn nicht neuerdings wichtige Gründe eingetreten sind, die nunmehr einen Widerruf dieser Übung rechtfertigen (vgl. BVerfG, StV 96, 48; Senatsentscheidung 1 Vollz (Ws) 96/96 OLG Hamm vom 26.09.1996).Daraus folgt zunächst, daß dem Betroffenen nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes auch ein Recht auf Bestandsschutz zusteht, wenn nicht neuerdings wichtige Gründe, die insbesondere in der Person des Betroffenen oder seiner Behandlung liegen können, eingetreten sind, die diesem Bestandsschutz entgegenstehen und einen Widerruf rechtfertigen (vgl. BVerfG StV 96, 48; Senatsentscheidungen vom 26. September 1996 - 1 Vollz (Ws) 96/96 - und vom 10. Juni 1997 - 1 Vollz (Ws) 73/97 -).
- OLG Hamm, 10.04.1997 - 1 VollzWs 44/97 Vor dem Hintergrund dieser von der Anstalt offensichtlich seit Jahren geübten Handhabung kann es nicht zweifelhaft sein, daß dem Betroffenen nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes auch das Recht auf Bestandsschutz zusteht, wenn nicht neuerdings wichtige Gründe eingetreten sind, die nunmehr einen Widerruf dieser Übung rechtfertigen (vgl. BVerfG, StV 96, 48; Senatsentscheidung 1 Vollz (Ws) 96/96 OLG Hamm vom 26.09.1996).