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   OLG Hamm, 07.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 83/05   

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https://dejure.org/2005,14463
OLG Hamm, 07.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 83/05 (https://dejure.org/2005,14463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 83/05 (https://dejure.org/2005,14463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 1 Vollz (Ws) 83/05 (https://dejure.org/2005,14463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 33 Vollz 74/05
  • OLG Hamm, 07.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 83/05
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.08.1989 - 1 Vollz (Ws) 82/89
    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 83/05
    § 144 StVollzG begründet keinen Anspruch des Gefangenen auf eine bestimmte Form der Unterbringung (OLG Hamm NStZ 89, 592).
  • OLG Zweibrücken, 17.02.1982 - 1 Vollz (Ws) 78/81
    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 83/05
    Solange der Bundesminister der Justiz von der Ermächtigung des § 144 Abs. 2 StVollzG keinen Gebrauch gemacht hat, werden die Grenzen für die Ausgestaltung des Haftraumes, einschließlich ihrer unmittelbaren Umgebung, durch das Grundrecht auf Wahrung der Menschenwürde und das Verbot unmenschlicher Behandlung gezogen (OLG Zweibrücken, NStZ 82, 221).
  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug:

    Obergerichtlich entschieden ist ferner, dass eine Verletzung der Menschenwürde nicht allein aus dem Umstand hergeleitet werden kann, dass aus sachlich nachvollziehbaren Gründen eine Feinvergitterung an einem Zellenfenster angebracht ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 1 Vollz [Ws] 83/05 - juris).
  • BayObLG, 03.11.2023 - 204 StObWs 221/23

    Anforderungen an die Haftbedingungen, insbesondere an den Sichtschutz von

    Bereits das Oberlandesgericht Hamm hat ausgeführt, dass nicht ernsthaft behauptet werden kann, dass durch eine - wie hier - aus sachlich nachvollziehbaren Gründen angebrachte Feinvergitterung an dem Zellenfenster des Strafgefangenen die durch das Grundrecht auf Wahrung der Menschenwürde und das Verbot unmenschlicher Behandlung gezogene Grenzen für die Ausgestaltung des Haftraumes, einschließlich ihrer unmittelbaren Umgebung verletzt sein könnte (OLG Hamm, Beschluss vom 07.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 83/05 -, juris Rn. 1).
  • BayObLG, 19.07.2022 - 203 StObWs 249/22

    Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung im Justizvollzug

    ddd) Obergerichtlich entschieden ist ferner, dass eine Verletzung der Menschenwürde nicht allein aus dem Umstand hergeleitet werden kann, dass aus sachlich nachvollziehbaren Gründen eine Feinvergitterung an einem Zellenfenster angebracht ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 1 Vollz [Ws] 83/05 -, juris; zur Sichtblende BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, juris Rn. 19 und 24 ff.).
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