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   OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07   

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OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07 (https://dejure.org/2007,12957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.04.2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07 (https://dejure.org/2007,12957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. April 2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07 (https://dejure.org/2007,12957)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anordnung von Urinkontrollen in einer Justizvollzusanstalt zur Einschränkung des Drogenmissbrauchs; Mitwirkungspflicht eines Strafgefangenen beim Drogenscreening in einer Justizvollzugsanstalt; Anordnung sanktionierender Vollzugsmaßnahmen durch eine ...

  • Judicialis

    StVollzG § 56

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 56
    Urinprobe; Abgabe; Verhältnismäßigkeit; Drogenmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 4 Vollz 4056/06
  • OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06

    Strafvollzug: Disziplinarmaßnahmen gegen die Weigerung eines Strafgefangenen zur

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07
    Dass die Abgabe einer Urinprobe aber noch weiteren Vollzugszielen dient, ist letztlich unerheblich, denn diese stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern bedingen sich gegenseitig (Senatsbeschluss vom 24. April 2003 - 1 Vollz (Ws) 49/02 - KG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz - OLG Zweibrücken, NStE Nr. 5 zu § 56 StVollzG ; OLG Rostock, ZfStrVO 2005, S. 116).

    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

    Dass die Abgabe einer Urinprobe aber noch weiteren Vollzugszielen dient, ist letztlich unerheblich, denn diese stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern bedingen sich gegenseitig (Senatsbeschluss vom 24. April 2003 - 1 Vollz (Ws) 49/02 - KG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz - OLG Zweibrücken, NStE Nr. 5 zu § 56 StVollzG ; OLG Rostock, ZfStrVO 2005, S. 116).

    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

    Dass die Abgabe einer Urinprobe aber noch weiteren Vollzugszielen dient, ist letztlich unerheblich, denn diese stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern bedingen sich gegenseitig (Senatsbeschluss vom 24. April 2003 - 1 Vollz (Ws) 49/02 - KG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz - OLG Zweibrücken, NStE Nr. 5 zu § 56 StVollzG ; OLG Rostock, ZfStrVO 2005, S. 116).

    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

  • BVerfG, 09.06.1993 - 2 BvR 368/92

    Verfassungsmäßigkeit der Bewährungsweisung der Erbringung von Urinproben zum

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07
    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 930/92

    Verfassungsmäßigkeit von Bewährungsweisungen bei Verurteilung wegen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07
    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

  • BVerfG, 17.02.2006 - 2 BvR 204/06

    Strafrestaussetzung im Vollstreckungsverfahren - Gewährung von

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07
    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

    Die Maßnahme dient weder der Herabwürdigung noch sonstigen rechtlich zu missbilligenden Zwecken, sondern unmittelbar der Resozialisierung des Straftäters, an der die Allgemeinheit ein überragendes Interesse hat (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2006, S. 189 ; BVerfG, Beschluß vom 9. Juni1993 2 BvR 368/92 - juris - BVerfG, NJW 1993, S. 3315 ; KG, Beschluß vom 26. Januar 2006 5 Ws 16/06 Vollz - juris -).

  • OLG Oldenburg, 14.06.2005 - 1 Ws 304/05

    Zulässigkeit einer Disziplinarstrafe gegen einen Untersuchungsgefangenen;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07
    Wegen des Fehlens einer - unter medizinischen Gesichtspunkten zu beurteilenden - Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und jeglichen Gesundheitsrisikos ist auch an der Verhältnismäßigkeit nicht zu zweifeln (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 28 ).

    Wegen des Fehlens einer - unter medizinischen Gesichtspunkten zu beurteilenden - Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und jeglichen Gesundheitsrisikos ist auch an der Verhältnismäßigkeit nicht zu zweifeln (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 28 ).

    Wegen des Fehlens einer - unter medizinischen Gesichtspunkten zu beurteilenden - Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und jeglichen Gesundheitsrisikos ist auch an der Verhältnismäßigkeit nicht zu zweifeln (vgl. OLG Oldenburg, NStZ-RR 2006, 28 ).

  • OLG Koblenz, 16.08.1989 - 2 Vollz (Ws) 28/89
    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07
    Insbesondere bedurfte es für diesen Vorgang nicht der Beaufsichtigung durch einen Arzt, da es sich hier um einen natürlichen Vorgang handelt, der eine spezielle medizinische Sachkenntnis nicht voraussetzt (OLG Koblenz, ZfStrVO 1990, S. 51).

    Insbesondere bedurfte es für diesen Vorgang nicht der Beaufsichtigung durch einen Arzt, da es sich hier um einen natürlichen Vorgang handelt, der eine spezielle medizinische Sachkenntnis nicht voraussetzt (OLG Koblenz, ZfStrVO 1990, S. 51).

    Insbesondere bedurfte es für diesen Vorgang nicht der Beaufsichtigung durch einen Arzt, da es sich hier um einen natürlichen Vorgang handelt, der eine spezielle medizinische Sachkenntnis nicht voraussetzt (OLG Koblenz, ZfStrVO 1990, S. 51).

  • BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels

    Die Maßnahme verletze weder die Menschenwürde, noch greife sie in die Persönlichkeitssphäre des Beschwerdeführers ein, sondern diene vielmehr seinem Gesundheitsschutz (unter Bezugnahme auf OLG Hamm, Beschluss vom 3. April 2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07 -, juris).

    Nach der Gegenauffassung kann aufgrund des großen Anteils Drogenabhängiger an der Gefangenenpopulation ein Drogenscreening zum Schutz der Gesundheit der Gefangenen auch in Form von Zufallsstichproben angeordnet werden (vgl. Arloth, in: Arloth/Krä, Strafvollzugsgesetze, 5. Aufl. 2021, § 56 StVollzG Rn. 9; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10. März 2009 - 3 Ws 1111/08 (StVollz) -, NStZ-RR 2009, S. 295; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. März 1994 - 1 Ws 44/94 (Vollz) -, juris, Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 3. April 2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07 -, juris, Rn. 8).

  • OLG Hamm, 16.06.2015 - 1 Vollz (Ws) 250/15

    Anordnung der Abgabe einer Urinkontrolle ohne konkreten Verdacht auf

    Der Senat hat bereits zu § 56 Abs. 2 StVollzG entschieden, dass eine Urinkontrolle auch ohne konkreten Verdacht auf Betäubungsmittelmissbrauch angeordnet werden kann (Beschl. v. 03.04.2007 - 1 Vollz(Ws) 113/07).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2009 - 3 Ws 1111/08

    Strafvollzug: Anordnung einer Urinabgabe zur Kontrolle auf Drogenmissbrauch als

    Die Abgabe von Urin zum Zwecke der Kontrolle auf Drogenmissbrauch kann vielmehr auch als Zufallsstichprobe bei einem Gefangenen angeordnet werden, wenn ein konkreter aktueller Verdacht auf einen Missbrauch nicht, bzw. nicht mehr besteht (OLG Hamm, Beschl. v. 3.4.2007 - 1 Vollz (Ws) 113/07 - Juris mwN; Arloth, StVollzG, 2. Aufl. § 56 Rn 9).
  • OLG Hamm, 25.08.2021 - 1 Vollz (Ws) 337/21

    Suchtmittelkontrolle; Drogenscreening; Häufigkeit; Intervalle

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 03.04.2007 - 1 Vollz(Ws) 113/07 - hat die Strafvollstreckungskammer ferner ausgeführt, dass die Abgabe einer Urinprobe unter Entblößung des Genitals für den Antragsteller auch zumutbar gewesen sei.
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