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   OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 274/17   

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https://dejure.org/2017,31152
OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 274/17 (https://dejure.org/2017,31152)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 274/17 (https://dejure.org/2017,31152)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 1 Vollz (Ws) 274/17 (https://dejure.org/2017,31152)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NiSchG NRW § 3 Abs. 1
    Schutz Strafgefangener vor "Passivrauchen" aufgrund rauchender Mitgefangener

  • rechtsportal.de

    NiSchG NRW § 3 Abs. 1
    Rechte eines nicht rauchenden Gefangenen bei Nichteinhaltung des Rauchverbots durch Mitgefangene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Nichtraucherschutz auch im Strafvollzug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafvollzug - und der Nichtraucherschutz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rauchverbot in JVA: Nichtraucherschutz gilt auch hinter Gittern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 328
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.05.2017 - 2 BvR 249/17

    Vollzug der Untersuchungshaft (gemeinsame Unterbringung eines Nichtrauchers in

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 274/17
    Der Anspruch eines nichtrauchenden Gefangenen auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal gebietet es, durch geeignete, von Beschwerden eines Nichtrauchers unabhängige Vorkehrungen, wie zum Beispiel Rauchmelder, für eine systematische Durchsetzung des sich aus § 3 Abs. 1 NiSchG NRW ergebenden gesetzlichen Rauchverbots zu sorgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.05.2017 - 2 BvR 249/17 - Beschluss vom 20.03.2013 - 2 BvR 67/11 -, juris).

    Denn tatsächlich wäre es in diesem Zusammenhang Aufgabe der Vollzugsbehörde gewesen, durch geeignete, von Beschwerden eines Nichtrauchers unabhängige Vorkehrungen, wie zum Beispiel Rauchmelder, für eine systematische Durchsetzung des sich vorliegend aus § 3 Abs. 1 NiSchG NRW ergebenden gesetzlichen Rauchverbots zu sorgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.05.2017 - 2 BvR 249/17 - Beschluss vom 20.03.2013 - 2 BvR 67/11 -, jew. zit. n. juris).

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 274/17
    Der Anspruch eines nichtrauchenden Gefangenen auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal gebietet es, durch geeignete, von Beschwerden eines Nichtrauchers unabhängige Vorkehrungen, wie zum Beispiel Rauchmelder, für eine systematische Durchsetzung des sich aus § 3 Abs. 1 NiSchG NRW ergebenden gesetzlichen Rauchverbots zu sorgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.05.2017 - 2 BvR 249/17 - Beschluss vom 20.03.2013 - 2 BvR 67/11 -, juris).

    Denn tatsächlich wäre es in diesem Zusammenhang Aufgabe der Vollzugsbehörde gewesen, durch geeignete, von Beschwerden eines Nichtrauchers unabhängige Vorkehrungen, wie zum Beispiel Rauchmelder, für eine systematische Durchsetzung des sich vorliegend aus § 3 Abs. 1 NiSchG NRW ergebenden gesetzlichen Rauchverbots zu sorgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.05.2017 - 2 BvR 249/17 - Beschluss vom 20.03.2013 - 2 BvR 67/11 -, jew. zit. n. juris).

  • OLG Hamm, 16.07.2013 - 1 Vollz (Ws) 256/13

    Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 274/17
    Die auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde war schon deshalb zuzulassen, weil der allgemein anerkannte Zulassungsgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs durchgreift (vgl. Senat, Beschluss vom 16.07.2013 -III-1 Vollz (Ws) 256/13-, juris; Arloth in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rn. 3, jeweils m. w. N.), da - wie mit der Rechtsbeschwerde zutreffend geltend gemacht wird - in dem Beschluss vom 18.05.2017 maßgeblich auf die Stellungnahme des Antragsgegners vom 11.05.2017 abgestellt wird, ohne dass der Betroffene zuvor Gelegenheit erhalten hätte, sich zu dieser ihm aufgrund einer am 17.05.2017 ausgeführten gerichtlichen Verfügung vom 16.05.2017 Stellungnahme zu äußern, und auch nicht auszuschließen ist, dass die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer bei Berücksichtigung seiner mit der Rechtsbeschwerde vorgebrachten durchgreifenden Einwände gegen die Ausführungen des Antragsgegners anders ausgefallen wäre.
  • OLG Hamm, 24.08.2017 - 1 Vollz (Ws) 288/17

    Nichtraucherschutz; Schutz Strafgefangener vor "Passivrauchen" aufgrund

    Der Anspruch eines nichtrauchenden Gefangenen auf systematische Durchsetzung des sich aus § 3 Abs. 1 NiSchG NRW ergebenden gesetzlichen Rauchverbots durch geeignete Maßnahmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.05.2017 - 2 BvR 249/17 - Beschluss vom 20.03.2013 - 2 BvR 67/11 -, juris, Senat, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 1 Vollz (Ws) 274/17 -, juris) besteht unabhängig von etwaigen Beschwerden des Gefangenen und etwaig bestehenden Möglichkeiten (z.B. das Öffnen von Fenstern), ggfls.

    Vielmehr wäre es Aufgabe der Antragsgegnerin gewesen, unabhängig von Beschwerden oder sonstigen Handlungen eines Nichtrauchers, durch geeignete Vorkehrungen, wie zum Beispiel Rauchmelder, für eine systematische Durchsetzung des sich aus § 3 Abs. 4 S. 2 NiSchG NRW ergebenden Rauchverbots Sorge tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.05.2017 -2 BvR 249/17 -, juris; Beschluss vom 20.03.2013 - 2 BvR 67/11 -, juris; Senatsbeschluss vom 18.07.2017 - III - 1 Vollz (Ws) 274/17 -, juris).

  • BayObLG, 17.11.2020 - 204 StObWs 277/20

    Nichtraucherschutz in Justizvollzugsanstalt

    Der nichtrauchende Gefangene hat Anspruch auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.5.2017 - 2 BvR 249/17, StraFo 2018, 41, juris Rn. 4; BVerfGK 20, 249, juris Rn. 23; BVerfGK 13, 67, juris Rn. 4; so auch KG, Beschluss vom 7.3.2019 - 5 Ws 81/18 Vollz, juris Rn. 91; OLG Hamm, NStZ-RR 2017, 328, juris Rn. 7 und Beschluss vom 24.8.2017 - III -1 Vollz (Ws) 288/17, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, StV 2020, 540, juris Rn. 27; Laubenthal, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl., 2. Kap., Abschn. E, Rn. 22).

    Vielmehr muss die Anstalt durch geeignete, von Beschwerden des betroffenen Nichtrauchers unabhängige Vorkehrungen, wie z.B. Rauchmelder, für eine systematische Durchsetzung des gesetzlichen Verbots sorgen (BVerfG, StraFo 2018, 41, juris Rn. 4; OLG Hamm, NStZ-RR 2017, 328, juris Rn. 7, und Beschluss vom 24.8.2017 - III -1 Vollz (Ws) 288/17, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, StV 2020, 540, juris Rn. 29; OLG Stuttgart, Justiz 2020, 264, juris Rn. 17; anderer Ansicht OLG München, Beschluss vom 8.12.2014 - 1 W 2163/14, juris Rn. 11, für den Fall, dass sich ein Häftling gegenüber der Anstaltsleitung als Nichtraucher bezeichnet, aber dennoch in der Zelle raucht).

  • BayObLG, 18.11.2020 - 204 StObWs 385/20

    Nichtraucherschutz im Justizvollzug

    Der nichtrauchende Gefangene hat Anspruch auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.5.2017 - 2 BvR 249/17, StraFo 2018, 41, juris Rn. 4; BVerfGK 20, 249, juris Rn. 23; BVerfGK 13, 67, juris Rn. 4; so auch KG, Beschluss vom 7.3.2019 - 5 Ws 81/18 Vollz, juris Rn. 91; OLG Hamm, NStZ-RR 2017, 328, juris Rn. 7, und Beschluss vom 24.8.2017 - III -1 Vollz (Ws) 288/17, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, StV 2020, 540, juris Rn. 27; Laubenthal, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl., 2. Kap., Abschn. E, Rn. 22).

    Vielmehr muss die Anstalt durch geeignete, von Beschwerden des betroffenen Nichtrauchers unabhängige Vorkehrungen für eine systematische Durchsetzung des gesetzlichen Verbots sorgen (BVerfG, StraFo 2018, 41, juris Rn. 4; OLG Hamm, NStZ-RR 2017, 328, juris Rn. 7, und Beschluss vom 24.8.2017 - III -1 Vollz (Ws) 288/17, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, StV 2020, 540, juris Rn. 29; OLG Stuttgart, Justiz 2020, 264, juris Rn. 17; anderer Ansicht OLG München, Beschluss vom 8.12.2014 - 1 W 2163/14, juris Rn. 11, für den Fall, dass sich ein Häftling gegenüber der Anstaltsleitung als Nichtraucher bezeichnet, aber dennoch in der Zelle raucht).

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 2 Ws 225/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an einen

    Die Anstalt muss daher von Amts wegen - durch geeignete, von Beschwerden des betroffenen Nichtrauchers unabhängige - Vorkehrungen für eine systematische Durchsetzung des gesetzlichen Verbots sorgen (BVerfG, NJW 2013, 1943; NJ 2018, 72 m. Anm. Bode; OLG Hamm, NStZ-RR 2017, 328; Beschluss vom 03.07.2014 - III-1 Vollz (Ws) 135/14 -, juris; Beschluss vom 24.08.2017 - III-1 Vollz (Ws) 288/17 -, juris; BeckOK Strafvollzug BW/Grube, a.a.O., § 24 JVollzGB I BW Rn. 3).
  • BayObLG, 15.02.2023 - 204 StObWs 490/22

    Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens,

    Vielmehr muss die Anstalt durch geeignete, von Beschwerden des betroffenen Nichtrauchers unabhängige Vorkehrungen für eine systematische Durchsetzung des gesetzlichen Verbots sorgen [BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Mai 2017 - 2 BvR 249/17 -, StraFo 2018, 41, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschlüsse vom 18. Juli 2017 - III-1 Vollz (Ws) 274/17 -, NStZ-RR 2017, 328, juris Rn. 7, und vom 24. August 2017 - III -1 Vollz (Ws) 288/17, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. November 2018 - 2 Ws 225/18 und 226/18 -, StV 2020, 540, juris Rn. 29; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Juni 2020 - V 4 Ws 59/20 -, Justiz 2020, 264, juris Rn. 17; anderer Ansicht OLG München, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 1 W 2163/14, juris Rn. 11, für den Fall, dass sich ein Häftling gegenüber der Anstaltsleitung als Nichtraucher bezeichnet, aber dennoch in der Zelle raucht].
  • OLG Hamm, 21.01.2019 - 1 Vollz (Ws) 461/18

    Strafvollzug; Begriff des Nichtrauchers im Sinne des § 3 Abs. 4 NiSchG NRW

    Es ist auch geklärt, dass es Aufgabe der Vollzugsbehörden ist, die erforderlichen systematischen Vorkehrungen zur effektiven Durchsetzung des Rauchverbots zu treffen (vgl. Senatsbeschluss vom 18.07.2017, - III-1 Vollz(Ws) 274/17; BVerfG, Beschluss vom 18.05.2017 - 2 BvR 249/17 - Beschluss vom 20.03.2013 - 2 BvR 67/11 -, jew. zit. n. juris).
  • LG Aachen, 16.03.2021 - 12 O 240/20

    Nichtraucherschutz bei Gefangenemtransport

    (BVerfG - NJW 2013, 1943; NJ 2018, 72; OLG Hamm - 1 Vollz(Ws) 274/17).
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