Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.12.2012 - III-1 Vollz (Ws) 672/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42444
OLG Hamm, 04.12.2012 - III-1 Vollz (Ws) 672/12 (https://dejure.org/2012,42444)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2012 - III-1 Vollz (Ws) 672/12 (https://dejure.org/2012,42444)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - III-1 Vollz (Ws) 672/12 (https://dejure.org/2012,42444)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,42444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    § 120 StVollzG; § 127 Abs. 2 ZPO
    Beschwerde, Ablehnung, Prozesskostenhilfegesuch, Strafvollstreckungskammer

  • openjur.de

    Im Verfahren nach dem StVollzG ist eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs durch die Strafvollstreckungskammer nicht zulässig.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 120 Abs. 2; ZPO § 127 Abs. 2
    Im Verfahren nach dem StVollzG ist eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs durch die Strafvollstreckungskammer nicht zulässig.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - II StVK 172/12
  • OLG Hamm, 04.12.2012 - III-1 Vollz (Ws) 672/12
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 09.09.2003 - 1 Ws 275/03

    Entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) auf

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2012 - 1 Vollz (Ws) 672/12
    OLG Naumburg, Beschl. v. 09.09.2003 - 1 Ws 275/03; AK-StVollzG-Kamann/Spaniol.
  • OLG Hamburg, 24.02.2006 - 3 Vollz (Ws) 25/06

    Strafvollzugsverfahren: Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2012 - 1 Vollz (Ws) 672/12
    Das Rechtsbeschwerdegericht in Strafvollzugssachen ist - und darauf kommt es an - keine Tatsacheninstanz und hat daher auch nicht die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die erste Instanz zu prüfen (OLG Hamburg, Beschl. v. 24.02.2006 - 3 Vollz(Ws) 25/06;.
  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug:

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 1 Vollz [Ws] 672/12 - juris; Thür.
  • OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 411/14

    Unzulässigkeit der Fesselung eines Maßregelpatienten während der Vorführung aus

    Das Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unzulässig, da hiergegen ein Rechtsmittel nicht gegeben ist (OLG Hamm, Beschl. v. 04.12.2012 - 1 Vollz(Ws) 672/12 - juris).
  • OLG Hamm, 20.10.2015 - 1 Vollz (Ws) 406/15

    Anforderungen an die unverzügliche Weiterleitung der Post des Untergebrachten im

    Die Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe ist unzulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 04.12.2012 - III-1 Vollz(Ws) 672/12 - juris).
  • OLG Hamm, 27.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 427/16
    Die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch die Strafvollstreckungskammer ist unzulässig, da hiergegen ein Rechtsmittel nicht gegeben ist (Senatsbeschlüsse vom 17.05.2016 - III-1 Vollz (Ws) 196/16 -, vom 04.12.2012 - 1 Vollz (Ws) 672/12 - juris und vom 23.09.2014- III-1 Vollz (Ws) 411/14 - juris).
  • OLG Hamm, 05.05.2014 - 1 Vollz (Ws) 158/14

    Umstufung eines Gefangenen von Leistungslohn- in Zeitlohnsystem als Rücknahme

    Soweit sich das Rechtsmittel gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe richtet, ist es allerdings unzulässig, da die Ablehnung des PKH-Gesuchs unanfechtbar ist (vgl. nur: OLG Hamm, Beschl. v. 04.12.2012 - III - 1 Vollz(Ws) 672/12).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 1-IV-20
    Unanfechtbar ist dabei nach herrschender Auffassung entsprechend § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO (i.V.m. § 110 Satz 2 SächsSVVollzG i.V.m. § 120 Abs. 2 StVollzG) lediglich eine Entscheidung, mit der die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussichten im gerichtlichen Strafvollzugsverfahren abgelehnt wird (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 1 Ws 294/13 - juris Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 2 Ws 886/12 [Vollz] - juris Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - III-1 Vollz [Ws] 672/12 - juris Rn. 1; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 3 Vollz [Ws] 64/08 - juris Rn. 8; a.A. OLG Rostock, Beschluss vom 6. Februar 2012 - I Vollz [Ws] 3/12 - juris Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.2020 - 2 Ws 38/20

    Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen über medizinische Leistungen für

    Die an sich gemäß §§ 120 Abs. 2 StVollzG, 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das landgerichtliche Verfahren mangels hinreichender Erfolgsaussicht ist unzulässig, da nach der vom Senat geteilten (Beschluss vom 27.2.2020 - 2 Ws 511/19), in Rechtsprechung (OLG Naumburg, Beschluss vom 9.9.2003 - 1 Ws 275/03, juris; OLG Hamburg NStZ-RR 2009, 127; OLG Hamm, Beschluss vom 4.12.2012 - III-1 Vollz (Ws) 672/12, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.2.2013 - 2 Ws 886/12 (Vollz), juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.2.2014 - 1 Ws 294/13, juris; a.A. bei zulässig eingelegter Rechtsbeschwerde OLG Rostock, Beschluss vom 6.2.2012 - I Vollz (Ws) 3/12) und Literatur (Spaniol a.a.O., Teil IV § 120 StVollzG Rn. 20; Arloth/Krä a.a.O., § 120 Rn. 7; Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 120 Rn. 5; Euler in Beck OK Strafvollzug Bund, § 120 StVollzG Rn. 11; Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, 12. Aufl., P § 120 StVollzG Rn. 140; Burhoff/Kotz, Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, Teil C Rn. 347) ganz überwiegend vertretenen Auffassung die in § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO vorgenommene Beschränkung dahin zu verstehen ist, dass im Prozesskostenhilfeverfahren bei Ablehnung des Antrags wegen fehlender Erfolgsaussicht kein Rechtsmittel zu einer Instanz eröffnet werden soll, die - wie das Rechtsbeschwerdegericht in Strafvollzugssachen - nicht als Tatsacheninstanz mit der Hauptsache befasst werden kann.
  • OLG Koblenz, 06.08.2020 - 4 Ws 382/20

    Sichtkontrolle von Briefen in der Haftanstalt Keine Verletzung der

    Im Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz ist die Beschwerde nach überwiegender, auch vom Senat vertretener Auffassung allerdings dann nicht statthaft, wenn es - wie hier - um die Beurteilung der Erfolgsaussichten des Begehrens geht, weil im Prozesskostenhilfeverfahren kein Rechtsmittel zu einer Instanz eröffnet werden soll, die nicht als Tatsacheninstanz mit der Hauptsache befasst werden kann (OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 886/12 v. 18. Februar 2013 - BeckRS 2015, 13834; OLG Hamm, Beschl. III - 1 Vollz (Ws) 672/12 v. 4. Dezember 2012 - juris; OLG Hamburg, Beschl. 3 Vollz (Ws) 25/06 v. 24. Februar 2006 - juris).
  • OLG Hamm, 07.09.2017 - 1 Vollz (Ws) 396/17

    Ablehnung der Anordnung eines Zwangsgeldes in Strafvollzugssachen;

    Diese ist ebenfalls unzulässig, da die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Zurückweisung des Prozesskostenhilfegesuchs nicht anfechtbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 04.12.2012 - III-1 Vollz (Ws) 672/12 - m.w.N., juris).
  • OLG Zweibrücken, 18.02.2014 - 1 Ws 294/13

    Strafvollzug: Beschwerde gegen einen die Prozesskostenhilfe wegen fehlender

    Das Rechtsbeschwerdegericht in Strafvollzugssachen ist keine Tatsacheninstanz und überprüft somit auch nicht die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die erste Instanz (OLG Hamm, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 1 Vollz (Ws) 672/12; OLG Hamburg aaO sowie Beschluss vom 24. Februar 2006 - 3 Vollz (Ws) 25/06; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. September 2003 - 1 Ws 275/03; Callies / Müller-Dietz, 11. Aufl., § 120 Rn. 5; Arloth, 3. Aufl., § 120 Rn 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht