Weitere Entscheidungen unten: OLG Bamberg, 25.01.2005 | OVG Saarland, 09.02.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 1 W 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13367
OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 1 W 1/05 (https://dejure.org/2005,13367)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.01.2005 - 1 W 1/05 (https://dejure.org/2005,13367)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 1 W 1/05 (https://dejure.org/2005,13367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,13367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 127 ZPO, § 567 ZPO
    Prozesskostenhilfe: Unstatthaftigkeit der Beschwerde gegen eine Antragsablehnung durch das Landgericht als Berufungsgericht

  • Judicialis

    ZPO § 127; ; ZPO § 567

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 127; ZPO § 567
    Rechtsmittel gegen Versagung von Prozesskostenhilfe für Berufungsverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe; Klage auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen zweitinstanzliche Urteile

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 U 54/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das

    Gegen einen - wie hier - die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz ablehnenden Beschluss des Landgerichts ist somit die Beschwerde nicht statthaft (vgl. OLG Köln NJW-RR 2010, 287; OLG Frankfurt, OLG-Report 2005, 593 = BeckRS 2005, 2260; OLG Karlsruhe , NJOZ 2007, 1789 = OLG-Report 2007, 590; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 29. Aufl. [2008], § 127 Rn. 6 und § 567 Rdnr. 28; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. [2009], § 127 Rn. 41).
  • OLG Köln, 10.06.2009 - 2 U 17/09

    Verfahren bei unzulässiger Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Der selbst als Rechtsanwalt zugelassene Kläger verkennt, daß gegen den Prozeßkostenhilfe versagenden Beschluß des Berufungsgerichts vom 11. Mai 2009 das Rechtsmittel der Beschwerde nicht gegeben ist (vgl. OLG Frankfurt, OLG-Report 2005, 593; Karlsruhe, OLG-Report 2007, 590 f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 W 54/10

    Entscheidung des Berufungsgerichts über ein unzulässiges Rechtsmittel; Vorlage an

    Gegen einen - wie hier - die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz ablehnenden Beschluss des Landgerichts ist somit die Beschwerde nicht statthaft (vgl. OLG Köln NJW-RR 2010, 287; OLG Frankfurt, OLG-Report 2005, 593 = BeckRS 2005, 2260; OLG Karlsruhe , NJOZ 2007, 1789 = OLG-Report 2007, 590; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 29. Aufl. [2008], § 127 Rn. 6 und § 567 Rdnr. 28; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. [2009], § 127 Rn. 41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.01.2005 - 1 W 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6908
OLG Bamberg, 25.01.2005 - 1 W 1/05 (https://dejure.org/2005,6908)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.01.2005 - 1 W 1/05 (https://dejure.org/2005,6908)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 1 W 1/05 (https://dejure.org/2005,6908)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Vergütung von Sachverständigen für Gutachten zur Vorbereitung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Anwendbarkeit und Auslegung des § 9 Abs. 2 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)

  • Judicialis

    InsO § 5; ; InsO § ... 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; InsO § 22 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3; ; InsO § 22 Abs. 2; ; InsO § 56; ; JVEG § 4 Abs. 5; ; JVEG § 9 Abs. 1; ; JVEG § 9 Abs. 1 S. 3; ; JVEG § 9 Abs. 1 S. 2; ; JVEG § 9 Abs. 2; ; ZUSEG § 3 Abs. 2 S. 1 a. F.

  • rechtsportal.de

    Vergütung eines Rechtsanwalts, der vom Amtsgericht zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wird

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 563
  • NZI 2005, 266
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Göttingen, 17.09.2004 - 74 IN 260/04

    Stundensatz von mindestens 65 € für reine Gutachtertätigkeit bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.01.2005 - 1 W 1/05
    Eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 2 JVEG scheidet aus, da - wie soeben festgestellt - eine hierfür erforderliche bewusste oder unbewusste planwidrige Regelungslücke fehlt (so bereits AG Göttingen, NZI 2004, 676 mit Hinweis auf Schmerbach, Insbüro 2004, 82, 84 und Ley, ZIP 2004, -1391, 1392).

    cc) Ob trotz der soeben angesprochenen Vereinheitlichungsbestrebung des Gesetzgebers im Falle des Einsatzes von Fachkenntnissen auf ganz speziellen Gebieten eine höhere Vergütung in Betracht zu ziehen ist (so AG Göttingen in NZI 2004, 676), wofür die in § 9 Abs. 2 JVEG enthaltene Formulierung, dass sich das dort geregelte Honorar gerade in Abweichung von Abs. 1 auf 65,- Euro beläuft, kann offen bleiben, da jedenfalls im vorliegenden Fall die hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.

  • AG Hamburg, 28.09.2004 - 67g IN 274/04

    Anforderungen an die Vergütung des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.01.2005 - 1 W 1/05
    Erst recht kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei der ausdrücklichen Bezugnahme auf § 22 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3 InsO übersehen worden wäre, dass die benachbarte Regelung in § 22 Abs. 2 InsO, die den sogenannten "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter betrifft und dessen Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens im Insolvenzverfahren ebenfalls zulässt, bei der Schaffung des § 9 Abs. 2 JVEG nur versehentlich nicht in Bezug genommen worden wäre (so jedoch AG Hamburg NZI 2004, 677).

    (22) Nicht gefolgt wird somit aus den soeben genannten und noch folgend dargestellten Gründen der auch von den Vorinstanzen vertretenen Auffassung, die eine Einordnung des isolierten Gutachters im hier maßgeblichen Sinn unterhalb der Honorargruppe 7 (80,- Euro) unter Hinweis auf den Umstand, dass die von den Insolvenzgerichten beauftragten Sachverständigen regelmäßig über einen Hochschulabschluss, die Befähigung zum Richteramt und meist noch über zusätzliche Qualifikationen verfügen, nur im Ausnahmefall zulassen will (Ley, ZIP 2004, 1391, 1392; dagegen AG Hamburg NZI 2004, 677).

  • LG Würzburg, 19.04.2017 - 3 T 121/17

    Zuordnung zu einer Honorargruppe

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des OLG Bamberg (Beschluss vom 25.01.2005, 1 W 1/05) finde auf die Festsetzung der Vergütung des isolierten Sachverständigen, der nicht auch vorläufiger Insolvenzverwalter ist, § 9 Abs. 1 Satz 3 JVEG Anwendung.

    Demgegenüber stehe die bisherige Rechtsprechung des OLG Bamberg (Beschluss vom 25.01.2005, 1 W 1/05), wonach die Tätigkeit des isolierten Sachverständigen qualitativ mit dem Aufgabenbereich des nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO beauftragten vorläufigen Insolvenzverwalter zu vergleichen sei und dementsprechend nur ein Stundensatz in Höhe von 80, 00 Euro festzusetzen sei.

    In der Entscheidung des Landgerichtes Schweinfurt wird auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Bamberg vom 25.01.2005 (1 W 1/05) abgestellt.

  • OLG Bamberg, 29.09.2017 - 8 W 75/17

    Entschädigung des "isolierten" Sachverständigen

    Zur Begründung der weiteren Beschwerde führte die Bezirksrevisorin im Wesentlichen aus, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg (Beschluss vom 25.01.2005, 1 W 1/05) die Tätigkeit des "isolierten" Sachverständigen qualitativ mit dem Aufgabenbereich des nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InsO beauftragten vorläufigen Insolvenzverwalters zu vergleichen sei und deshalb ein Stundensatz in Höhe von 80, 00 Euro zuzubilligen sei.
  • OLG Nürnberg, 20.02.2006 - 2 W 267/06

    Zur Stellung und Vergütung eines Sachverständigen (auch Rechtsanwaltes) in einem

    Es erscheint deswegen gerechtfertigt, im Grundsatz auch für den isolierten Sachverständigen im Insolvenzverfahren bei der von § 9 Abs. 1 S. 3 JVEG verlangten Bewertung von einem Stundensatz von 65 Euro auszugehen (vgl. so auch OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563 ff.; OLG Bamberg NZI 2005, 503, f.).
  • OLG Koblenz, 27.12.2005 - 14 W 815/05

    Vergütung des Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren; Zulässigkeit der

    Insofern ist bereits zweifelhaft, ob sie ergänzend im Fall des "schwachen" vorläufigen Verwalters (§ 22 Abs. 2 InsO ) herangezogen werden darf (verneinend OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563 ; OLG Bamberg ZIP 2005, 819 f.; bejahend jedoch OLG Frankfurt ZinsO 2005, 1042 f.; OLG München ZIP 2005, 1329, 1330).

    Mithin gibt es keinen Grund dafür, die allgemeine Bestimmung des § 9 Abs. 1 S.3 JVEG im vorliegenden Fall durch die Sonderregelung des § 9 Abs. 2 JVEG zu verdrängen (OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563 f.; OLG München ZIP 2005, 1329, 1330).

  • LG Hamburg, 16.05.2011 - 326 T 17/11

    Angemessene Stundensatzvergütung für einen isoliert beauftragten

    Wohl allgemein anerkannt ist jedoch, dass es dennoch zur Verfahrensvereinheitlichung und Verfahrensvereinfachung sachgerecht erscheint, eine grundsätzliche Regelvergütung für diese Fälle festzusetzen, von der nur bei Besonderheiten des Einzelfalls abzuweichen wäre (sog. "Vereinfachungsbestreben", vgl. zu diesem gesetzgeberischen Willen auch OLG Bamberg, ZInsO 2005, 202 f. ).

    Für eine Heranziehung des Betrags aus § 9 Abs. 2 JVEG spricht der Umstand, dass sich die vom isolierten Sachverständigen zu begutachtenden Fragen letztlich nicht von den Fragen unterscheiden, mit denen sich ein vorläufiger Insolvenzverwalter, der gleichzeitig zum Sachverständigen bestellt würde, auseinanderzusetzen hätte (OLG Bamberg, ZInsO 2005, 202 f. ).

  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 26 W 80/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütung des isolierten Sachverständigen im

    Für eine entsprechende Anwendung fehlt es an einer Regelungslücke, da § 9 Abs. 1 JVEG die Entschädigung für jegliche gerichtliche Sachverständigentätigkeit normiert, so dass § 9 Abs. 2 JVEG lediglich eine auf ihren Gegenstand beschränkte Ausnahmebestimmung darstellt (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 2005, 563, 564; OLG München ZIP 2005, 1329, 1330).
  • KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15

    Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten der

    Diese für den eng begrenzten Prüfauftrag nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO normierte Ausnahmebestimmung ist auf sonstige Tätigkeiten eines Sachverständigen nicht anwendbar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluß vom 3. März 2006 - 26 W 80/05 - bei juris; OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563; OLG München ZIP 2005, 1329).
  • LG Wuppertal, 04.03.2014 - 16 T 37/14

    Festsetzung, Vergütung, Sachverständigen

    Teilweise haben sich Gerichte für eine Heranziehung des sich aus § 9 Abs. 2 JVEG ergebenden Betrages ausgesprochen ( so: OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2010, Az. 4 W 138/09; OLG Bamberg Beschluss vom 25.01.2005 Az. 1 W 1/05, zitiert nach juris ).
  • OLG Hamburg, 11.02.2010 - 4 W 138/09

    Sachverständigenvergütung: Vergütung des isoliert beauftragten Sachverständigen

    Das entspricht der in der Rechtsprechung jedenfalls überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563; OLG München NJW-RR 2006, 50; OLG Nürnberg JurBüro 2006, 380; OLG Koblenz, Rechtspfleger 2006, 336; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 49 für den Fall, dass der zunächst isoliert bestellte Sachverständige sechs Tage später zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wird; vgl. auch: Binz in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, Gerichtskostengesetz/Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, München 2007, Rn. 16 zu § 9 JVEG m.w.Nachw.).
  • AG Stuttgart, 10.01.2014 - 3 IN 806/13

    Isoliert bestellter Sachverständiger im Insolvenzverfahren: Vergütung für die

    Der teilweise in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach die Vergütung entsprechend der Vorschrift des § 9 Abs. 2 JVEG zu bemessen sei (vgl. OLG Hamburg, ZInsO 2010, 634; vgl. auch OLG Bamberg, ZInsO 2005, 202; somit vormalige Vergütungshöhe 65, 00 EUR), hat sich der Gesetzgeber nicht anschließen können (vgl. Gesetzesbegründung, BR-Drucks. 517/12, S. 401, 402).
  • LG Schweinfurt, 12.01.2017 - 41 T 212/16

    Vergütungshöhe eines Sachverständigen im Insolvenzverfahren

  • LG Mainz, 03.11.2005 - 8 T 324/04

    Bemessung eines Sachverständigenhonorars für eine bloße Gutachtertätigkeit;

  • AG Hamburg, 29.03.2010 - 67c IN 446/09

    Sachverständigenvergütung: Bemessung der Vergütung eines "isolierten"

  • AG Hamburg, 01.07.2005 - 67c IN 403/04

    Anspruch auf Gewährung eines Sachverständigenhonorars; Bewertung von Patenten aus

  • AG Wolfsburg, 13.03.2006 - 25 IN 21/05
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10732
OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05 (https://dejure.org/2005,10732)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.02.2005 - 1 W 1/05 (https://dejure.org/2005,10732)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 1 W 1/05 (https://dejure.org/2005,10732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen grenzständiges Mehrfamilienhaus

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs bei gewichtigen Zweifeln an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung; Berücksichtigung günstiger Rechtsänderungen aus ...

  • Judicialis

    BauNVO § ... 15; ; BauNVO § 15 Abs. 1; ; BauNVO § 22 Abs. 2 Satz 1; ; BauNVO § 22 Abs. 2 Satz 2; ; BauNVO § 22 Abs. 2 Satz 3; ; BauNVO § 18; ; BauGB § 31; ; BauGB § 31 Abs. 2; ; LBO 2004 § 58 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; VwGO § 80a Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § 80a Abs. 3; ; LBO 1996 § 6 Abs. 1 Satz 3; ; LBO 1996 § 77 Abs. 1 Satz 1; ; LBO 1996 § 67 Abs. 2; ; LBO 1996 § 86 L; ; LBO 1965 § 2 Abs. 5; ; LBO 1965 § 2 Abs. 5 Nr. 2; ; LBO 1988 § 2 Abs. 4 Nr. 2; ; GKG § 47; ; GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 53 Abs. 3; ; GKG § 63 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrechtsbehelfsverfahren gegen Baugenehmigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05
    Dies würde, da ein Doppelhaus begrifflich die Errichtung zweier Gebäude auf verschiedenen Grundstücken voraussetzt, - vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12.98 -, BRS 63 Nr. 185; VGH München, Beschlüsse vom 21.7.2000 - 26 CS 00.1348 -, BRS 63 Nr. 96, und vom 10.11.2000 - 26 CS 99.2102 -, BRS 63 Nr. 97; Fickert/Fieseler, BauNVO 9. Auflage 1998, § 22 Anm. 6.3 und 6, 23, wonach es sich bei zwei auf einem Grundstück aneinander gebauten Häusern im planungsrechtlichen Sinne nicht um ein Doppel-, sondern um ein Einzelhaus handelt, König/Roeser/Stock, BauNVO 1999, § 22 RNr. 14 - bei der gegenwärtigen Grundstücks- und Bebauungssituation erforderlich machen, dass zwar wie geplant an das grenzständige Wohnhaus Nr. 1 (Parzelle Nr. 105/4) angebaut wird, dass aber - da sonst, wie nach dem Gesagten nun vorgesehen, die Hausform Hausgruppe entsteht - auf der anderen, dem Anwesen der Antragsgegnerin zugewandten Seite Grenzabstände eingehalten werden.

    - vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12.98 -, BRS 63 Nr. 185 -.

  • OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 1 W 42/03

    Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung zur Sicherung von

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05
    Entscheidend ist daher hier die Frage des Vorliegens einer für den Erfolg des Nachbarwiderspruchs oder gegebenenfalls einer anschließenden Anfechtungsklage der Antragsgegnerin unabdingbaren Verletzung ihrem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts - vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 - und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 - nach Maßgabe der im Zeitpunkt der Erteilung der umstrittenen Baugenehmigung noch geltenden §§ 77 Abs. 1 Satz 1, 67 Abs. 2 LBO 1996 durch die inhaltlich den Prüfungsmaßstab abschließend bestimmende Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

    - ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, sowie vom 16.3.2004 - 1 W 3/04 und 1 W 4/04 -.

  • OVG Saarland, 06.09.2004 - 1 W 26/04
    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05
    Entscheidend ist daher hier die Frage des Vorliegens einer für den Erfolg des Nachbarwiderspruchs oder gegebenenfalls einer anschließenden Anfechtungsklage der Antragsgegnerin unabdingbaren Verletzung ihrem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts - vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 - und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 - nach Maßgabe der im Zeitpunkt der Erteilung der umstrittenen Baugenehmigung noch geltenden §§ 77 Abs. 1 Satz 1, 67 Abs. 2 LBO 1996 durch die inhaltlich den Prüfungsmaßstab abschließend bestimmende Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

    Ein objektiver Verstoß gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans in der Form des Änderungsbebauungsplans aus dem Jahre 1974 ergibt sich jedoch - wenn man von der Wirksamkeit des Bebauungsplans insoweit ausgeht - - vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - abgesehen von evidenten Gültigkeitsmängeln - regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist - aus dem Umstand, dass die Stadt A-Stadt gerade und auch nur hinsichtlich des das Baugrundstück bildenden Planbereichs und des sich nördlich an das Anwesen Nr. 9 anschließenden Geländes (heute Parzelle Nr. 118/14) von der ihr durch § 22 Abs. 2 Satz 3 BauNVO eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, Flächen festzusetzen, auf denen nur eine bestimmte der in der offenen Bauweise zulässigen Hausformen errichtet werden darf.

  • KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03

    Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens,

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05
    - vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rechtsprechung -.

    - vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.10.2003 - 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40 -.

  • OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91

    Prüfungsmaßstab bei Eilverfahren gegen Wohnbauvorhaben

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05
    - vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.3.2004 - 1 W 3/04 -, juris, vom 24.6.1998 - 2 V 13/98 -, SKZ 1998, 248, Leitsatz Nr. 10, vom 23.6.1995 - 2 W 21/95 -, vom 22.2.1995 - 2 W 6/95 -, SKZ 1995, 253, Leitsatz Nr. 20 (jeweils Vollgeschosszahl), vom 3.2.1992 - 2 W 35/91 -, BauR 1992, 489, vom 10.2.1992 - 2 W 38/91 -, SKZ 1992, 242, Leitsatz Nr. 9, und vom 19.1.1983 - 2 W 2044/82 -, SKZ 1983, 245, Leitsatz Nr. 9 -.
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05
    - vgl. BVerwG, Urteil vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 -, BRS 49 Nr. 188, Beschluss vom 8.7.1998 - 4 B 64.98 -, BayVBl. 1999, 26, wonach der Nachbar indes über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde besitzt; vgl. beispielsweise auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.11.1999 - 2 Q 33/99 -, SKZ 2000, 102, Leitsatz Nr. 55 -.
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05
    - vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 5.8.1983 - 4 C 96.79 -, BRS 40 Nr. 4 -.
  • OVG Saarland, 08.12.1992 - 2 W 33/92

    Dringender Wohnbedarf; Planungsrechtliche Festsetzung; Befreiung; Einzelfall;

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05
    - vgl. dazu z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.1992 - 2 W 33/92 -, insoweit n.v. -.
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05
    - vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, BRS 57 Nr. 209, wonach die planbetroffenen Eigentümer durch die Maßfestsetzungen nicht in gleicher Weise zu einer "Schicksalsgemeinschaft" verbunden werden, wie dies bei Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) der Fall ist, ein generell nachbarschützender Charakter daher nicht angenommen werden kann und die Gewährung von Nachbarschutz durch das Rücksichtnahmegebot in dem Zusammenhang als ausreichend anzusehen ist; wie hier beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.3.2004 - 1 W 3/04 und 1 W 4/04 -.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05
    - vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.11.1997 - 4 B 195.97 -, NVwZ-RR 1998, 540 -.
  • VGH Bayern, 21.07.2000 - 26 CS 00.1348

    Begriff des Doppelhauses)

  • OVG Saarland, 24.06.1998 - 2 V 13/98

    Summarische Würdigung der Sach- und Rechtslage; Antragsverfahren;

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

  • OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93

    Baunachbarrechtliche Streitigkeit; Nachbarantrag; Vorläufiger Rechtsschutz;

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

  • VGH Bayern, 10.11.2000 - 26 CS 99.2102

    Gebot der wechselseitigen, verträglichen und abgestimmten Bauausführung bei

  • OVG Saarland, 08.01.1996 - 2 W 46/95
  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68

    Notwendigkeit der Beiladung von Gemeine höherer Verwaltungsbehörde; Umfang des

  • BVerwG, 15.02.1985 - 4 C 42.81

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines angefochtenen Bescheides -

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

  • OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 30/96

    Baugenehmigung; Unteilbarkeit; Rücknahme; Teilrücknahme

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05

    Nachbarschutz gegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses

    - vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, BRS 57 Nr. 209, wonach die planbetroffenen Eigentümer durch die Maßfestsetzungen nicht in gleicher Weise zu einer "Schicksalsgemeinschaft" verbunden werden, wie dies bei Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) der Fall ist, ein generell nachbarschützender Charakter daher nicht angenommen werden kann und die Gewährung von Nachbarschutz durch das Rücksichtnahmegebot in dem Zusammenhang als ausreichend anzusehen ist; wie hier beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.3.2004 - 1 W 3/04 und 1 W 4/04 -, SKZ 2005, 69, Leitsatz Nr. 18, ("faktische Baugrenzen"), sowie vom 9.2.2005 - 1 W 1/05 -.

    - vgl. BVerwG, Urteil vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 -, BRS 49 Nr. 188, und Beschluss vom 8.7.1998 - 4 B 64.98 -, BayVBl. 1999, 26, wonach der Nachbar über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde besitzt; ebenso OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.1999 - 2 Q 33/99 -, SKZ 2000, 102, Leitsatz Nr. 55, und vom 9.2.2005 - 1 W 1/05 -.

    - ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 16.3.2004 - 1 W 3/04 und 1 W 4/04 -, SKZ 2005, 69, Leitsatz Nr. 18, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 - SKZ 2005, 71 Leitsatz Nr. 26, und vom 9.2.2005 - 1 W 1/05 -.

    An seiner bisherigen, von einem geringeren Wertansatz von - hauptsachebezogen - 5.000,- EUR ausgehenden Rechtsprechung - vgl. beispielsweise entsprechend zu Aussetzungsbegehren von Nachbarn bezüglich die Errichtung von Mehrfamilienhäusern betreffenden Baugenehmigungen die Beschlüsse des Senats vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, vom 16.3.2004 - 1 W 3/04 und 1 W 4/04 -, und vom 9.2.2005 - 1 W 1/05 - hält der Senat nicht mehr fest.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 10 S 15.16

    Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses für ein vorläufiges Rechtschutzverfahren

    Es gibt es keinen allgemeinen Grundsatz des Inhalts, dass der Einzelne einen Anspruch darauf hat, vor jeglicher Wertminderung seines Grundstückes als Folge der Ausnutzung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung bewahrt zu werden (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 W 1/05 -, juris Rn. 23).
  • VG Augsburg, 20.02.2020 - Au 5 S 20.200

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung für einen Reihenhausanbau

    Diese Festsetzungen nach § 22 Abs. 2 Satz 3 BauNVO sind aber regelmäßig nicht drittschützend (vgl. OVG Saarlouis, B. v. 9.2.2005 - 1 W 1/05 - juris Rn. 20; OVG NRW, B.v. 6.2.1996 - 11 B 3046/95 - juris Rn. 13; Siegmund in BeckOK BauGB, 47. Ed. Stand 1.8.2019, § 31 Rn. 90; Schilder in Bönker/Bischopink, Baunutzungsverordnung, 2. Aufl. 2018, § 22 Rn. 29; König/Petz in König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung, 4. Aufl. 2019, § 22 Rn. 35: nachbarschützend nur dann, soweit der seitliche Grenzabstand und das Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze betroffen ist).
  • VG München, 11.06.2015 - M 11 K 14.2691

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Altenpflegeheims

    Hierbei handelt es sich um einen situationsbedingten Lagenachteil bei der Klägerin 1), der bei der Beurteilung der Frage der "Rücksichtslosigkeit" des bekämpften Bauvorhabens keine entscheidende Rolle spielen kann (OVG Saarland, B. v. 09.02.2005 - 1 W 1/05 -, juris Rn. 23).
  • VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.02.2005 - 1 W 1/05 -, m.w.N.] Es könne dabei offen bleiben, ob Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung drittschützend wirkten, da bereits kein Verstoß vorliege.
  • VG Saarlouis, 05.12.2007 - 5 K 95/06

    Keine Pflicht zum deckungsgleichen Anbau bei Grenzbebauung an ein bestehendes

    BVerwG, Urteil vom 11.02.1993 - 4 C 15/92 - DVBl 1993, 658 = Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 156 = DÖV 1993, 914 = NVwZ 1994, 285 = BRS 55 Nr. 174, m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.12.1995 - 7 A 159/94 - NVwZ-RR 1996, 637 = BRS 57 Nr. 137; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.02.2005 - 1 W 1/05 - AS RP-SL 32, 193 = BRS 69 Nr. 166 und Urteil vom 08.03.2007 - 2 R 9/06 - NVwZ-RR 2007, 455 (Leitsatz); Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Aufl. 2005, Kap. XI, Rdnrn. 55 ff.
  • VG Aachen, 13.02.2006 - 3 L 69/06

    Baurechtlicher Nachbarschutz gegen die Verwirklichung eines Bauvorhabens im Wege

    Eine nachbarschützende Funktion der Festsetzung als Doppelhaus ergibt sich nämlich nur, wenn sich hierfür Anhaltspunkte aus dem Bebauungsplan ergeben und auch dann nur für die beiden Eigentümer der Doppelhaushälften, weil nur insoweit ein nachbarliches Austauschverhältnis besteht, vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 W 1/05 - in juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht