Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 31.08.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.04.2005 - 1 W 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4386
OLG Köln, 28.04.2005 - 1 W 10/05 (https://dejure.org/2005,4386)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.2005 - 1 W 10/05 (https://dejure.org/2005,4386)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 2005 - 1 W 10/05 (https://dejure.org/2005,4386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Befristung eines Pachtvertrages; Wirksamer Vertragsschluss bei Vertretung einer Personengesellschaft durch den im Handelsregister aufgeführten Personenkreis; Sinn und Zweck des § 550 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Judicialis

    BGB § 550; ; BGB a. F. § 566

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 550 § 566 (a.F.)
    Schriftform bei Vertragsunterzeichnung durch Vertreter einer Kommanditgesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sofortige Beschwerde - Vertetung einer Personengesellschaft: Täuschung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 145
  • ZMR 2005, 860
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2003 - XII ZR 65/02

    Einhaltung der Schriftform durch den Vertreter einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2005 - 1 W 10/05
    Unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 15.01.2003 - XII 300/99, veröffentlicht etwa in GuT 2003, 135 sowie vom 16.07.2003 - XII ZR 65/02 -, veröffentlicht etwa in NJW 2003, 3053 -) sei dies jedoch erforderlich gewesen.

    Ein solches Erfordernis lässt sich zunächst nicht aus den von der Beklagten zitierten Entscheidungen des BGH (GuT 2003, 135; NJW 2003, 3053) herleiten, da die dort niedergelegten Grundsätze nicht auf die vorliegende Fallkonstellation übertragen werden können.

  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 68/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2005 - 1 W 10/05
    Dabei verfolgt die Norm allerdings nicht den Zweck, es einem späteren Grundstückserwerber zu ermöglichen, sich allein anhand der Urkunde Gewissheit über das Zustandekommen oder den Fortbestand eines langfristigen Mietvertrags zwischen dem Veräußerer und dem Mieter zu verschaffen (vgl. BGH NJW 2004, 2962, 2964).
  • BGH, 24.09.2003 - XII ZR 70/02

    Rechtskräftige Feststellung des Fortbestehens eines Mietverhältnisses

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2005 - 1 W 10/05
    Tatsachen, die im maßgebenden Zeitpunkt des Vorprozesses schon vorhanden waren, sind mit dem Ziel, das "kontradiktorische Gegenteil" der früher festgestellten Rechtsfolge auszusprechen, insoweit ausgeschlossen, als sie bei natürlicher Anschauung zu dem im Vorprozess vorgetragenen Lebenssachverhalt gehören (vgl. etwa BGH NZM 2004, 99, 100 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 04.03.2013 - 17 Sa 633/12

    Aufhebungsvertrag - Schriftform - Gesamtvertreter

    allgemein dahin zu verstehen ist, ein Gesamtprokurist handele in der Regel gleichzeitig in Vertretung des weiteren Gesamtprokuristen (so OLG Karlsruhe 08. September 2005 - 8 U 57/05 - aaO; wohl auch OLG Köln 28. April 2005 - 1 W 10/05 - MDR 2006, 145 Rdnr. 10).

    Hierbei geht es auch nicht allein darum, wer durch das Rechtsgeschäft verpflichtet werden soll, sondern auch darum, ob aus dem Inhalt der Urkunde geschlossen werden kann, eine weitere Person solle unterschreiben und deren Unterschrift fehle noch (BGH 16. Juli 2003 - XII ZR 65/02 - aaO), damit um die Vollständigkeit der Urkunde (OLG Köln 28. April 2005 - 1 W 10/05 - aaO).

  • BFH, 13.07.2011 - VI R 84/10

    Lohnsteuerprivileg des Arbeitgebers in der Schifffahrt - Verweildauer von 183

    In einem solchen Fall ist ein weiterer erläuternder Hinweis, in welcher Funktion der Unterzeichner gehandelt hat, entbehrlich (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 28. April 2005  1 W 10/05, Monatsschrift für Deutsches Recht 2006, 145).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13626
OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05 (https://dejure.org/2005,13626)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31.08.2005 - 1 W 10/05 (https://dejure.org/2005,13626)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31. August 2005 - 1 W 10/05 (https://dejure.org/2005,13626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,13626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag - Widmungsfiktion - Geschäft der laufenden Verwaltung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Entstehen der Erschließungsbeitragspficht für die Herstellung einer Anbaustraße; Pflicht zur Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag ; Konstitutive Bedeutung der öffentlichen Bekanntmachung der Verkehrsübergabe ; Begründung der Eigenschaft der ...

  • Judicialis

    SStrG § 6 VI S. 1; ; SStrG § 6 VI S. 2

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1991 - 6 A 12559/90
    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05
    Das spricht dann mit Gewicht dafür, die Anforderung von Vorausleistungen nicht von einem Ratsbeschluss abhängig zu machen, sondern als Geschäft der laufenden Verwaltung anzusehen so generell für die Erhebung von Kommunalabgaben Lehné-Weirich, a.a.O., § 59 Anmerkung 3.1, und Wohlfarth, a.a.O., Rdnr. 179; ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 8.11.1988 - 9 A 11/87 -, OVGE 41, 327; VGH Mannheim, Beschluss vom 25.8.1995 - 2 S 971/95 -, VBlBW 1996, 30; Driehaus, a.a.O., § 21 Rdnr. 32, und Vogel in Brügelmann, BauGB-Stand: Februar 2005 -, § 133 Rdnr. 50; anderer Ansicht OVG Koblenz, Urteile vom 13.9.1983 - 6 A 66/82 -, AS 18, 236, vom 25.6.1991 - 6 A 12559/90 -, AS 23, 230, vom 31.10.1991 - 12 A 11345/91 -, KStZ 1992, 76, und vom 16.7.1992 - 12 A 11309/91 -, KStZ 1992, 195.

    Wie das Oberverwaltungsgericht Koblenz in seinen Urteilen vom 13.9.1983 a.a.O., S. 239, und vom 25.6.1991 a.a.O., S. 231, überzeugend ausgeführt hat, bedarf es nämlich dann nicht unbedingt eines - wie zu betonen ist - ausdrücklichen Beschlusses des Gemeinderates, dass Vorausleistungen verlangt werden sollen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1983 - 6 A 66/82

    Gemeinde; Entscheidung; Erhebung; Vorausleistungen; Laufende Verwaltung;

    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05
    Das spricht dann mit Gewicht dafür, die Anforderung von Vorausleistungen nicht von einem Ratsbeschluss abhängig zu machen, sondern als Geschäft der laufenden Verwaltung anzusehen so generell für die Erhebung von Kommunalabgaben Lehné-Weirich, a.a.O., § 59 Anmerkung 3.1, und Wohlfarth, a.a.O., Rdnr. 179; ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 8.11.1988 - 9 A 11/87 -, OVGE 41, 327; VGH Mannheim, Beschluss vom 25.8.1995 - 2 S 971/95 -, VBlBW 1996, 30; Driehaus, a.a.O., § 21 Rdnr. 32, und Vogel in Brügelmann, BauGB-Stand: Februar 2005 -, § 133 Rdnr. 50; anderer Ansicht OVG Koblenz, Urteile vom 13.9.1983 - 6 A 66/82 -, AS 18, 236, vom 25.6.1991 - 6 A 12559/90 -, AS 23, 230, vom 31.10.1991 - 12 A 11345/91 -, KStZ 1992, 76, und vom 16.7.1992 - 12 A 11309/91 -, KStZ 1992, 195.

    Wie das Oberverwaltungsgericht Koblenz in seinen Urteilen vom 13.9.1983 a.a.O., S. 239, und vom 25.6.1991 a.a.O., S. 231, überzeugend ausgeführt hat, bedarf es nämlich dann nicht unbedingt eines - wie zu betonen ist - ausdrücklichen Beschlusses des Gemeinderates, dass Vorausleistungen verlangt werden sollen.

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05
    Bereits das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung einer öffentlichen zum Anbau bestimmten Straße - (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) - hier: der F-straße - mit Blick auf das Tatbestandsmerkmal "öffentlich" erst entstehen kann, wenn die Anlage im straßenrechtlichen Sinne (§ 2 Abs. 1 SStrG) gemeingebräuchlich ist allgemeine Meinung; vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 13.12.1985 - 8 C 66.84 -, KStZ 1986, 91, und Driehaus, a.a.O., § 12 Rdnr. 22.
  • OVG Saarland, 12.02.1998 - 1 Q 67/97

    Ablösungsvereinbarungen; Ermittlung des Ablösebetrages; Ablösungsbestimmungen;

    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05
    Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören Angelegenheiten, die in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen und zugleich nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der Gemeinde von weniger erheblicher Bedeutung sind; wichtig ist außerdem, ob ein größerer Entscheidungsfreiraum in der Sache besteht und/oder der Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung zukommt vgl. dazu BGH, Urteile vom 6.3.1986 - VII ZR 235/84 -, NJW 1986, 1758, und vom 6.5.1997 - KZR 43/95 -, NVwZ-RR 1997, 725, Beschluss des Senats vom 12.2.1998 - 1 Q 67/97 -, KStZ 1998, 138; Lehné-Weirich, Saarländisches Kommunalrecht - Stand: März 2004 -, § 59 Anmerkung 3.1, und Wohlfarth, Kommunalrecht für das Saarland, 3. Auflage, Rdnr. 179.
  • VGH Bayern, 04.10.1991 - 23 B 86.2143
    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05
    Über den Wortlaut der Bestimmung hinausgehend es auch als unstatthaft anzusehen, Vorausleistungen zu erheben, wenn die endgültige Beitragspflicht allein wegen des Unterlassens der Widmung noch nicht entstanden ist so OVG Koblenz, Urteil vom 1.4.2003 - 6 A 10778/02 - KStZ 2003, 199; die von den Antragstellern in diesem Zusammenhang weiterhin ins Feld geführten Entscheidungen - BVerwG, Urteil vom 18.11.1998 - 8 C 20.97 -, KStZ 1999, 116, und VGH München, Urteil vom 4.10.1991 - 23 B 88.2143 -, BayVBl. 1992, 401 - sind zu dem angeführten Problem unergiebig, überzeugt nicht.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.11.1988 - 9 A 11/87
    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05
    Das spricht dann mit Gewicht dafür, die Anforderung von Vorausleistungen nicht von einem Ratsbeschluss abhängig zu machen, sondern als Geschäft der laufenden Verwaltung anzusehen so generell für die Erhebung von Kommunalabgaben Lehné-Weirich, a.a.O., § 59 Anmerkung 3.1, und Wohlfarth, a.a.O., Rdnr. 179; ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 8.11.1988 - 9 A 11/87 -, OVGE 41, 327; VGH Mannheim, Beschluss vom 25.8.1995 - 2 S 971/95 -, VBlBW 1996, 30; Driehaus, a.a.O., § 21 Rdnr. 32, und Vogel in Brügelmann, BauGB-Stand: Februar 2005 -, § 133 Rdnr. 50; anderer Ansicht OVG Koblenz, Urteile vom 13.9.1983 - 6 A 66/82 -, AS 18, 236, vom 25.6.1991 - 6 A 12559/90 -, AS 23, 230, vom 31.10.1991 - 12 A 11345/91 -, KStZ 1992, 76, und vom 16.7.1992 - 12 A 11309/91 -, KStZ 1992, 195.
  • BGH, 06.03.1986 - VII ZR 235/84

    Formerfordernis bei Abnahme einer Bauleistung durch eine kommunale

    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05
    Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören Angelegenheiten, die in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen und zugleich nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der Gemeinde von weniger erheblicher Bedeutung sind; wichtig ist außerdem, ob ein größerer Entscheidungsfreiraum in der Sache besteht und/oder der Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung zukommt vgl. dazu BGH, Urteile vom 6.3.1986 - VII ZR 235/84 -, NJW 1986, 1758, und vom 6.5.1997 - KZR 43/95 -, NVwZ-RR 1997, 725, Beschluss des Senats vom 12.2.1998 - 1 Q 67/97 -, KStZ 1998, 138; Lehné-Weirich, Saarländisches Kommunalrecht - Stand: März 2004 -, § 59 Anmerkung 3.1, und Wohlfarth, Kommunalrecht für das Saarland, 3. Auflage, Rdnr. 179.
  • VGH Bayern, 04.10.1991 - 23 B 88.2143
    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05
    Über den Wortlaut der Bestimmung hinausgehend es auch als unstatthaft anzusehen, Vorausleistungen zu erheben, wenn die endgültige Beitragspflicht allein wegen des Unterlassens der Widmung noch nicht entstanden ist so OVG Koblenz, Urteil vom 1.4.2003 - 6 A 10778/02 - KStZ 2003, 199; die von den Antragstellern in diesem Zusammenhang weiterhin ins Feld geführten Entscheidungen - BVerwG, Urteil vom 18.11.1998 - 8 C 20.97 -, KStZ 1999, 116, und VGH München, Urteil vom 4.10.1991 - 23 B 88.2143 -, BayVBl. 1992, 401 - sind zu dem angeführten Problem unergiebig, überzeugt nicht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.1991 - 12 A 11345/91

    Wasserversorgungsbeitrag; Abwasserbeseitigungsbeitrag; Gemeinderatsbeschluß;

    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05
    Das spricht dann mit Gewicht dafür, die Anforderung von Vorausleistungen nicht von einem Ratsbeschluss abhängig zu machen, sondern als Geschäft der laufenden Verwaltung anzusehen so generell für die Erhebung von Kommunalabgaben Lehné-Weirich, a.a.O., § 59 Anmerkung 3.1, und Wohlfarth, a.a.O., Rdnr. 179; ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 8.11.1988 - 9 A 11/87 -, OVGE 41, 327; VGH Mannheim, Beschluss vom 25.8.1995 - 2 S 971/95 -, VBlBW 1996, 30; Driehaus, a.a.O., § 21 Rdnr. 32, und Vogel in Brügelmann, BauGB-Stand: Februar 2005 -, § 133 Rdnr. 50; anderer Ansicht OVG Koblenz, Urteile vom 13.9.1983 - 6 A 66/82 -, AS 18, 236, vom 25.6.1991 - 6 A 12559/90 -, AS 23, 230, vom 31.10.1991 - 12 A 11345/91 -, KStZ 1992, 76, und vom 16.7.1992 - 12 A 11309/91 -, KStZ 1992, 195.
  • BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 20.97

    Erschließungsbeitrag, Vorausleistung, Billigkeitserlaß.

    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05
    Über den Wortlaut der Bestimmung hinausgehend es auch als unstatthaft anzusehen, Vorausleistungen zu erheben, wenn die endgültige Beitragspflicht allein wegen des Unterlassens der Widmung noch nicht entstanden ist so OVG Koblenz, Urteil vom 1.4.2003 - 6 A 10778/02 - KStZ 2003, 199; die von den Antragstellern in diesem Zusammenhang weiterhin ins Feld geführten Entscheidungen - BVerwG, Urteil vom 18.11.1998 - 8 C 20.97 -, KStZ 1999, 116, und VGH München, Urteil vom 4.10.1991 - 23 B 88.2143 -, BayVBl. 1992, 401 - sind zu dem angeführten Problem unergiebig, überzeugt nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1995 - 2 S 971/95

    Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag ist ein Geschäft der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 6 A 10778/02

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistungsbescheid, Vorfinanzierung,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.1992 - 12 A 11309/91

    Vorausleistungen; Erhebung; Heilung; Bescheid; Beitrag

  • BGH, 06.05.1997 - KZR 43/95

    "Solelieferung"; Wirksame Verpflichtung einer Gemeinde; Ausschluß Dritter vom

  • OVG Saarland, 24.10.1986 - 2 R 278/86
  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Erschließungsaufgabe der Gemeinde;

    Es ist daher auch nicht der Frage nachgegangen, ob die Anforderung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag ein so genanntes Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW - ist oder ob es hierzu eines Beschlusses des Gemeinderates bedarf (für laufendes Geschäft: OVG Lüneburg, Urteil vom 8. November 1988 - 9 A 11/87 - NVwZ 1989, 582 , VGH Mannheim, Beschluss vom 25. August 1995 - 2 S 971/95 - VBlBW 1996, 30 und OVG Saarlouis, Beschluss vom 31. August 2005 - 1 W 10/05 - juris Rn. 20 f.; verneinend OVG Koblenz, Urteile vom 13. September 1983 - 6 A 66/82 - AS RP-SL 18, 236 und vom 16. Juli 1992 - 12 A 11309.91 - NVwZ-RR 1993, 50; ebenso Wansleben, in: Held/Winkel, GO NRW, 2. Aufl. 2009, Anm. 4, S. 241 und von Lennep, in: Rehn/Cronauge/von Lennep, GO NRW, Stand Juni 2015, § 41 S. 14; unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 13. September 1972 - 3 A 919/71 - KStZ 1973, 123 zu § 28 GO NRW a.F.).
  • VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

    Die aus den Anbaustraßen "Am Bollenberg", " Mohnweg" und " Kleeweg" durch Beschluss des Stadtratsausschusses für Stadtentwicklung, Natur-und Umweltschutz vom 12.7.2005 formell rechtmäßig(Vgl. dazu, dass ein Ausschussbeschluss ausreichend ist nur Urteil der früheren 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 17.06.1997 -11 K 90/93-; bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.02.1998 -1 Q 67/97-, juris Rdnr. 21, wonach ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich ist, soweit dies nicht, wie hier (vgl. insoweit X 27 d 1.3. der Geschäftsordnung des Stadtrates der Mittelstadt Völklingen vom 07.07.2004, die mit Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 09.11.2018 vorgelegt wurde), nach §§ 34, 48 S. 1 KSVG einem (beschließenden) Ausschuss übertragen worden ist; dies bestätigend auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.08.2005 -1 W 10/05-, juris sowie den hier in Rede stehenden Ausschuss für Stadtentwicklung betreffend schon Urteil der früheren 11. Kammer vom 08.02.1999 -11 K 114/97-) gebildete Erschließungseinheit ist auch materiell-rechtlich nicht zu beanstanden.

    Vielmehr stehen Vorausleistung und endgültiger Beitrag nebeneinander, wobei die Vorausleistung so lange erhoben werden darf, bis die endgültige Beitragspflicht entstanden ist(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.08.2005 -1 W 10/05-, juris).

  • OVG Saarland, 02.11.2012 - 1 B 245/12

    Abgrenzung der erschließungsbeitragspflichtigen Anbaustraße bei teilweiser

    u.a. Beschlüsse vom 31.8.2005 - 1 W 10/05 -, AS 32, 331 (333/334) = SKZ 2006, 107 Leits.
  • OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Erledigung eines verkehrsbehördlichen Ge- und

    Daher schließen die in § 6 Abs. 6 SStrG genannten "förmlichen Verfahren" den Bebauungsplan nicht mit ein ständige Rechtsprechung des OVG des Saarlandes; grundlegend Beschluss vom 24.10.1986 -2 R 278/86-, SKZ 1987, 68; im weiteren Beschlüsse vom 29.04.1988 -1 W 125-132/88-; Urteil vom 20.02.1990 -1 R 258/88-, Beschlüsse vom 27.02.1997 -1 W 5-13, 15 und 16/97 -, SKZ 1997, 269 Leitsatz 7, sowie Beschluss vom 31.08.2005 -1 W 10/05-, AS 32, 331 = SKZ 2006, 107.
  • VG Neustadt, 11.04.2019 - 3 L 342/19

    Zugangsberechtigung von kommunalen Wählervereinigungen zu örtlichen

    Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören daher Angelegenheiten, die in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen und zugleich nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der Gemeinde von weniger erheblicher Bedeutung sind; wichtig ist außerdem, ob ein größerer Entscheidungsfreiraum in der Sache besteht und/oder der Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung zukommt (s. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31. August 2005 - 1 W 10/05 -, Rn. 20, juris; Stubenrauch, in: PdK RLP, Bd. 1, 9. Aufl. 2018, § 47 GemO, Rn. 2.3.2 jeweils m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 27.01.2010 - 10 K 253/09

    Feststellungsklage betreffend den Umfang privatrechtlicher Befugnisse an einer

    So das OVG des Saarlandes in ständiger Rechtsprechung; vgl. dazu nur die Grundsatzentscheidung mit Beschluss vom 24.10.1986, 2 R 278/86, dokumentiert bei juris (Kurztext) sowie die Beschlüsse vom 31.8.2005, 1 W 10/05, und vom 23.10.2006, 1 W 37/06, jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung des OVG, jeweils zitiert nach juris.
  • VG Potsdam, 01.02.2019 - 8 K 4440/15

    Erlass eines Abgabenbescheides zur Heranziehung zum Trinkwasseranschlussbeitrag

    Das trifft auf die Beitragserhebung zu - und zwar unabhängig von der jeweiligen Beitragshöhe -, weil die Verwaltungstätigkeit auf den von der Verbandsversammlung beschlossenen Beitragssatzungen beruht und diese lediglich vollzieht (vgl. zum Ganzen: OVG Saarlouis, Beschluss vom 31. August 2005 - 1 W 10/05 -, juris, Rn. 20 f.; VGH Mannheim, Beschluss vom 25. August 1995 - 2 S 971/95 - juris, Rn. 4).
  • VG Saarlouis, 15.09.2016 - 1 L 1512/16

    Zuteilung eines Kirmesstandplatzes

    Lehne/Weirich/Gros, Saarländisches Kommunalrecht, Kommentar, Stand: 01/2010, § 59 Rdnr. 3.1; ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.8.2005 - 1 W 10/05 -, zitiert nach juris.
  • VG Saarlouis, 07.08.2012 - 3 L 430/12

    Straßenrecht: Voraussetzungen der Widmungsfiktion

    Maßgebend für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ist der Zeitpunkt, in dem die Erschließungsanlage - nach den entsprechenden Merkmalen der Erschließungsbeitragssatzung - im Rechtssinne erstmalig endgültig hergestellt ist und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für das Entstehen der Beitragspflicht erfüllt sind, wobei die Reihenfolge unerheblich ist(vgl. nur VG des Saarlandes, Urteil vom 21.05.1999 -11 K 105/95- m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.08.2005 -1 W 10/05-).
  • VG Saarlouis, 24.08.2010 - 11 L 732/10

    Zur Frage der Einzelentscheidung über die Zulassung von Schaustellern zu einer

    Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören Angelegenheiten, die in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen und zugleich nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der Gemeinde von weniger erheblicher Bedeutung sind; wichtig ist außerdem, ob ein größerer Entscheidungsfreiraum in der Sache besteht und/oder der Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.08.2005 -1 W 10/05- m.w.N.).
  • VG Meiningen, 31.08.2007 - 1 E 234/06

    Ausbaubeiträge; Zur Frage der Entscheidungsbefugnis zur Erhebung von

  • VG Meiningen, 31.08.2007 - 1 E 183/06

    Ausbaubeiträge; Zur Frage der Veranlagung eines Hinterliegergrundstückes zu

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht