Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 11.06.2014

Rechtsprechung
   KG, 13.04.2006 - 1 W 108/06   

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https://dejure.org/2006,6500
KG, 13.04.2006 - 1 W 108/06 (https://dejure.org/2006,6500)
KG, Entscheidung vom 13.04.2006 - 1 W 108/06 (https://dejure.org/2006,6500)
KG, Entscheidung vom 13. April 2006 - 1 W 108/06 (https://dejure.org/2006,6500)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mögliche Erhöhung der Verfahrensgebühr für den Verfahrensbevollmächtigten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Innenverhältnis bei Verfolgung gemeinschaftlicher Beitragsansprüche

  • beck.de PDF, S. 9

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Miteigentümer sind nicht "mehrere Auftraggeber"! (IBR 2006, 1432)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1983
  • NZM 2006, 468
  • NJ 2006, 371
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus KG, 13.04.2006 - 1 W 108/06
    Antragstellerin sei die Wohnungseigentümergemeinschaft gewesen, die nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05 - NJW 2005, 2061 als teilrechtsfähig anzusehen sei.

    Vielmehr ist die Partei- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der das Verwaltungsvermögen betreffenden Forderungen und Verbindlichkeiten die verfahrensrechtliche Konsequenz der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH, NJW 2005, 2061, 2065; OLG München, NJW-RR 2005, 1326).

    Der Beschluss des Bundesgerichtshof vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05 - ist im 29. Heft der NJW, d. h. in der 29. Woche (18. bis 24. Juli 2005) des Jahres 2005, erschienen und konnte daher bei der Einleitung des Verfahrens gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG am 1. September 2005 als allgemein bekannt vorausgesetzt werden.

  • BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung

    Auszug aus KG, 13.04.2006 - 1 W 108/06
    Dabei verweist § 13a Abs. 3 FGG auch auf die Regelungen zur Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen, so dass das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten ist (BGH, NJW 2004, 3412; BayObLG NJW-RR 2002, 1726; BayObLG, NJW-RR 2004, 72).
  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

    Auszug aus KG, 13.04.2006 - 1 W 108/06
    Vielmehr ist die Partei- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der das Verwaltungsvermögen betreffenden Forderungen und Verbindlichkeiten die verfahrensrechtliche Konsequenz der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH, NJW 2005, 2061, 2065; OLG München, NJW-RR 2005, 1326).
  • BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine sofortige weitere

    Auszug aus KG, 13.04.2006 - 1 W 108/06
    Dabei verweist § 13a Abs. 3 FGG auch auf die Regelungen zur Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen, so dass das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten ist (BGH, NJW 2004, 3412; BayObLG NJW-RR 2002, 1726; BayObLG, NJW-RR 2004, 72).
  • BayObLG, 13.06.2003 - 3Z BR 102/03

    Kostenfestsetzungsverfahren und Beschwerde in WEG -Sachen

    Auszug aus KG, 13.04.2006 - 1 W 108/06
    Dabei verweist § 13a Abs. 3 FGG auch auf die Regelungen zur Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen, so dass das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten ist (BGH, NJW 2004, 3412; BayObLG NJW-RR 2002, 1726; BayObLG, NJW-RR 2004, 72).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen

    a) Richtig ist zwar, dass einem Rechtsanwalt, der von der Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Durchsetzung von Beitragsforderungen gegen einzelne Wohnungseigentümer beauftragt wird, seit der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Entscheidung des Senats vom 2. Juni 2005 (BGHZ 163, 154) keine Mehrvertretungsgebühr zusteht (zutreffend KG JurBüro 2006, 474; vgl. für die GbR: BGH, Beschl. v. 5. Januar 2004, II ZB 22/02, NJW-RR 2004, 489).
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 15/06

    Erfallen und Erstattungsfähigkeit der Mehrvertretungsgebühr bei Vertretung einer

    Richtig ist zwar, dass einem Rechtsanwalt, der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Rechtsdurchsetzung bzw. -verteidigung von Rechten bzw. Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt wird, seit der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2005 (BGHZ 163, 154) keine Mehrvertretungsgebühr zusteht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06 - WuM 2007, 403 = BGH-Report 2007, 683; KG JurBüro 2006, 474; vgl. für die GbR: BGH, Beschluss vom 5. Januar 2004 - II ZB 22/02 - NJW-RR 2004, 489).
  • KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06

    WEG-Verfahren: Erstattungsfähigkeit einer Erhöhungsgebühr wegen mehrerer

    Der Senat hat bereits in einem anderen Verfahren entschieden, dass Gebührenerhöhungen nach RVG-VV Nr. 1008 nach dem 24. Juli 2005 nicht mehr in Betracht kommen, weil die Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft seither als allgemein bekannt vorausgesetzt werden konnte (Senat, Beschluss vom 13. April 2006 - 1 W 108/06 -, NJW 2006, 1983f; Riecke/v Rechenberg, MDR 2007, 128, 131).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 11.06.2014 - 1 W 108/06   

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https://dejure.org/2014,73417
OLG Saarbrücken, 11.06.2014 - 1 W 108/06 (https://dejure.org/2014,73417)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.06.2014 - 1 W 108/06 (https://dejure.org/2014,73417)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 1 W 108/06 (https://dejure.org/2014,73417)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.06.2014 - 1 W 108/06
    Die Kompensation ist nur dann angemessen, wenn sie die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre für den Verlust ihrer Rechtsposition voll entschädigt, was im Übrigen Art. 14 Abs. 1 GG gebietet (BVerfGE 100, 289, 304 ff.; BB 2003, 2305, 06; OLG Frankfurt NZG 2011, 990, 991; OLG München AG 2007, 334, 334; OLG Stuttgart AG 2011, 420, 421; Riegger in Kölner Kommentar zum SpruchG, Rn.3 zu Anh. § 11 "Unternehmensbewertung"; Hüffer, AktG, 10. Aufl. Rn. 5 zu § 327 b).

    Als Grundlage für diese Schätzung stehen dem Gericht fundamentalanalytische Wertermittlungsmethoden wie etwa das Ertragswertverfahren ebenso zur Verfügung wie marktorientierte Methoden, z.B. eine Orientierung an den Börsenkursen ((BVerfG NJW 1999, 3769, Schmidt/Lutter, AktG, 2008, Rn. 2 zu § 327 b mwN).

    Weder Art. 14 Abs. 1 GG noch das einfache Recht schreiben für die Wertermittlung eine bestimmte Methode vor (BVerfG NZG 1999, 931, 932).

  • BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 172/99

    Ertragswertmethode zur Berechnung von Ausgleich und Abfindung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.06.2014 - 1 W 108/06
    Er wird nach herrschender Meinung aus der durchschnittlichen Effektivverzinsung inländischer öffentlicher Anleihen abgeleitet (OLG Düsseldorf ZIP 2004, 753, 758; BayObLG NZG 2001, 1033, 1035; Riegger a.a.O. Rn. 19 mwN).

    Die Höhe des Wachstumsabschlages hängt davon ab, in welchem Umfang erwartet werden kann, dass das entsprechende Unternehmen die Fähigkeit besitzt, die laufende Geldentwertung aufzufangen, so dass die Kapitalanlage insoweit der Geldentwertung entzogen ist (OLG Düsseldorf a.a.O.; BayObIG NZG 2001, 1033, 1035).

  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.06.2014 - 1 W 108/06
    Dabei ist für die Beurteilung nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf einen nach Umsatz gewichteten Durchschnittskurs innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode vor der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme abzustellen (BGHZ 186, 229).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in der Sto//werk-Entscheidung vom 19. Juli 2010 (BGH ZIP 2010, 1487 f.) eine Festlegung der Barabfindung anhand eines nach § 5 WpÜG-AngebotsVO ermittelten Durchschnittsbörsenkurses als mit seinen Anforderungen vereinbar angesehen.

  • LG Saarbrücken, 03.04.2006 - 7III O 50/02

    Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte AG: Entscheidung im Spruchverfahren wegen

    Im Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte AG, Kirkel, auf die METRO AG im Jahr 2002 hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (1 W 108/06) mit Beschluss vom 11. Juni 2014 die Beschwerden von Antragstellern gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 3. April 2006 (7III O 50/02) zurückgewiesen.
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