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   OLG München, 22.04.2009 - 1 W 1130/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31997
OLG München, 22.04.2009 - 1 W 1130/09 (https://dejure.org/2009,31997)
OLG München, Entscheidung vom 22.04.2009 - 1 W 1130/09 (https://dejure.org/2009,31997)
OLG München, Entscheidung vom 22. April 2009 - 1 W 1130/09 (https://dejure.org/2009,31997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht bei einem Weg untergeordneter Verkehrsbedeutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fußgänger - Radfahrerunfälle - Verkehrssicherung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG München, 22.04.2009 - 1 W 1130/09
    Zwar dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Klage unter dem grundrechtlichen Aspekt der Rechtsschutzgleichheit für Bemittelte und Unbemittelte nicht überspannt werden (BVerfG NJW 1991, 413; 1992, 889).

    Der Unbemittelte braucht nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG NJW 1991, 413).

  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus OLG München, 22.04.2009 - 1 W 1130/09
    Das gleiche gilt, wenn entscheidungserhebliche schwierige Rechtsfragen bislang nicht hinreichend geklärt sind (Thomas/Reichold, 29. Aufl., § 114 ZPO Rn. 5 unter Hinweis auf BVerfG NJW 2003, 1857).
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 106/87

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten eines Landes durch Nichtanbringung von

    Auszug aus OLG München, 22.04.2009 - 1 W 1130/09
    Bei der Abwehr von Gefahren, die aus der Benutzung einer Straße resultieren, wird der Umfang der Verkehrssicherungspflicht maßgeblich bestimmt durch die Häufigkeit der Benutzung einer Straße und deren Verkehrsbedeutung (BGH vom 26.01.1989, Az. III ZR 106/87).
  • BGH, 27.01.2005 - III ZR 176/04

    Verkehrssicherungspflicht bei einem unbefestigten Bankett

    Auszug aus OLG München, 22.04.2009 - 1 W 1130/09
    Grundsätzlich muss der Benutzer die Straße vielmehr so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet und sein Verhalten den gegebenen Verhältnissen anpassen (BGH vom 27.10.2005, Az. III ZR 176/04 = VersR 2005, 660).
  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG München, 22.04.2009 - 1 W 1130/09
    Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ist genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (BGH vom 06.02.2007, Az. VI ZR 274/05 = NJW 2007, 1683).
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus OLG München, 22.04.2009 - 1 W 1130/09
    Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht, ohne dass konkrete Anhaltspunkte für ein negatives Ergebnis vorliegen, darf Prozesskostenhilfe nicht versagt werden (BVerfG NJW-RR 2005, 140).
  • BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens

    Auszug aus OLG München, 22.04.2009 - 1 W 1130/09
    Zwar dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Klage unter dem grundrechtlichen Aspekt der Rechtsschutzgleichheit für Bemittelte und Unbemittelte nicht überspannt werden (BVerfG NJW 1991, 413; 1992, 889).
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