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   OLG München, 21.06.2001 - 1 W 1161/01   

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https://dejure.org/2001,4089
OLG München, 21.06.2001 - 1 W 1161/01 (https://dejure.org/2001,4089)
OLG München, Entscheidung vom 21.06.2001 - 1 W 1161/01 (https://dejure.org/2001,4089)
OLG München, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 1 W 1161/01 (https://dejure.org/2001,4089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzthaftung; Amtsarzt; Ärztlicher Behandlungsfehler; Sachverständigengutachten; Befangener Sachverständiger; Befangenheitsantrag

  • Judicialis

    ZPO § 406

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406
    Arzthaftungsprozess - Ablehnung des Sachverständigen - Beamter des beklagten Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Die Ablehnung des Sachverständigen im Zivilprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 291
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 11.02.1983 - 1 W 4/83
    Auszug aus OLG München, 21.06.2001 - 1 W 1161/01
    Ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis schafft zwischen den an ihm Beteiligten in aller Regel Bindungen, die eine Bereitschaft zu besonderer Rücksichtnahme auf wichtige Interessen des Dienstherrn nahelegen (HansOLG Hamburg MDR 1983, 412/413).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Auszug aus OLG München, 21.06.2001 - 1 W 1161/01
    Zurückhaltender ist die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die die bloße Anstellung des Sachverständigen bei einer Prozeßpartei der Öffentlichen Hand als Ablehnungsgrund nicht anerkennt (BVerwG NVwZ 1998, 634, 635 m.w.N.; OVG Berlin NJW 1970, 1390), während die Angehörigkeit zur bescheiderteilenden Behörde als Ablehnungsgrund ausreiche (BVerwG NJW 1999, 963).
  • OVG Berlin, 28.02.1969 - II B 62.67
    Auszug aus OLG München, 21.06.2001 - 1 W 1161/01
    Zurückhaltender ist die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die die bloße Anstellung des Sachverständigen bei einer Prozeßpartei der Öffentlichen Hand als Ablehnungsgrund nicht anerkennt (BVerwG NVwZ 1998, 634, 635 m.w.N.; OVG Berlin NJW 1970, 1390), während die Angehörigkeit zur bescheiderteilenden Behörde als Ablehnungsgrund ausreiche (BVerwG NJW 1999, 963).
  • OLG Oldenburg, 10.01.2008 - 5 W 134/07

    Enge nebenberufliche Zusammenarbeit zwischen einem Sachverständigen und einer der

    Allein maßgeblich dabei ist die Sicht der Parteien (OLG München, MDR 2002, 291).

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass der Sachverständige und der Beklagte zu 1. auf ihr Nebenamt bezogen für den denselben Dienstherrn tätig sind (vgl. dazu: OLG München MDR 2002, 291.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2012 - L 11 KR 335/12

    Krankenversicherung

    So kann es infolgedessen gerade bei der gutachterlichen Bewertung ärztlichen Verhaltens auf Nuancen ankommen, bei denen eine ungerechtfertigte Zurückhaltung oder verdeckte Rücksichtnahme durch die Prozessbeteiligten nur sehr schwer zu erkennen ist (OLG München, Beschluss vom 21.06.2001 - 1 W 1161/01 -).

    Dementsprechend wird in der zivilrechtlichen Rechtsprechung ein Arbeitsverhältnis des Sachverständigen zu einer Partei als ausreichender Ablehnungsgrund angesehen (vgl. dazu Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 33. Auflage, § 406 Rdn. 2; OLG München, Beschluss vom 21.06.2001 a.a.O.), während in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Anstellung eines Sachverständigen bei einer Prozesspartei der Öffentlichen Hand differenzierter bewertet und die Angehörigkeit zu demselben Rechtsträger wie die am Rechtsstreit beteiligte Behörde als nicht hinderlich angesehen wird (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 30.12.1997 - 11 B 3/97 - und vom 06.10.1998 - 3 B 35/98 -).

  • OLG Jena, 22.08.2016 - 6 W 66/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit aufgrund der

    So kann es infolgedessen gerade bei der gutachterlichen Bewertung ärztlichen Verhaltens auf Nuancen ankommen, bei denen eine ungerechtfertigte Zurückhaltung oder verdeckte Rücksichtnahme durch die Prozessbeteiligten nur sehr schwer zu erkennen ist (OLG München, Beschluss vom 21.06.2001 - 1 W 1161/01 -).Entsprechendes gilt wenn der Sachverständige zu einem dieser Beteiligten in rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Beziehung steht, so dass Anhaltspunkte für einen möglichen Interessenkonflikt bestehen.
  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 32 W 15/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei bloß beruflicher Kontakte

    Bei der Beantwortung der Frage, ob die ablehnende Partei Zweifel an der Unbefangenheit des Sachverständigen haben kann, ist in einem Arzthaftungsverfahren auch zu bedenken, dass es bei der gutachterlichen Bewertung ärztlichen Verhaltens auf Nuancen ankommt, bei denen eine ungerechtfertigte Zurückhaltung oder verdeckte Rücksichtnahme seitens des Gutachters von den Prozessbeteiligten nur sehr schwer zu erkennen ist (vgl. OLG Nürnberg, ArztR 2011, 218; Senat, Beschluss vom 18.03.2008 - 32 W 5/08 OLG Hamm; OLG Nürnberg, MDR 2006, 469; OLG München, MDR 2002, 291).
  • OLG Nürnberg, 29.09.2005 - 5 W 1834/05

    Ablehnung eines Gutachters in Arzthaftungsprozess wegen Besorgnis der

    Dieser Grundsatz wird, soweit die Frage besonders angesprochen wird, auch auf beamtete Kochschullehrer erstreckt (OLG München MDR 2002, 291; OLG Köln OLGR 2000, 16; OLG Hamburg MDR 1983, 412; Zöller/Greger, a. a. O.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Auflage, § 406 Rdnr. 6, 8; Musielak/Huber, a. a. O., Rdnr. 7; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 26. Auflage, § 406 Rdnr. 2; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Auflage, § 406 Rdnr. 10; MünchKomm-ZPO/Damrau, ZPO, 2. Auflage, § 406 Rdnr. 5; Wieczorek, ZPO, 2. Auflage, § 406 Anm. A III a 1; Jessnitzer/Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 11. Auflage, Rdnr. 155; Müller, Der Sachverständige im gerichtlichen Verfahren, 3. Auflage, Rdnr. 229).
  • OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 W 288/17

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    So kann es infolgedessen gerade bei der gutachterlichen Bewertung ärztlichen Verhaltens auf Nuancen ankommen, bei denen eine ungerechtfertigte Zurückhaltung oder verdeckte Rücksichtnahme durch die Prozessbeteiligten nur sehr schwer zu erkennen ist (OLG München, Beschluss vom 21.06.2001 - 1 W 1161/01 -).Entsprechendes gilt wenn der Sachverständige zu einem dieser Beteiligten in rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Beziehung unterhalb der Schwelle eines Arbeitsverhältnisses steht, die Anhaltspunkte für einen möglichen Interessenkonflikt bietet (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. August 2016 - 6 W 66/16 -, Rn. 21, juris).
  • LSG Bayern, 09.10.2002 - L 2 B 278/02

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Unterstellung

    Er legt einen Beschluss des OLG München vom 21.06.2001, Az.: 1 W 1161/01, vor.
  • OLG Köln, 11.05.2012 - 7 W 10/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Soweit insoweit auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte München (B. v. 21.6.2001 - 1 W 1161/01 -) und Naumburg (B. v. 13.11.2009 - 10 W 64/09 -) rekurriert wird, lagen den dort entschiedenen Fällen gänzlich andere Sachverhalte zugrunde, nämlich die vorliegend unzweifelhaft nicht gegebene besondere Verbundenheit des jeweiligen Sachverständigen mit der ablehnenden Partei durch ein Dienstverhältnis.
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