Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 10.09.2002

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02   

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https://dejure.org/2002,4347
OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02 (https://dejure.org/2002,4347)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.03.2002 - 1 W 12/02 (https://dejure.org/2002,4347)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. März 2002 - 1 W 12/02 (https://dejure.org/2002,4347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf mündliche Erläuterung eines Gutachtens durch den Sachverständigen im selbstständigen Beweisverfahren

  • Judicialis

    ZPO §§ 91 ff.; ; ZPO § ... 355; ; ZPO § 397; ; ZPO § 397 Abs. 1; ; ZPO § 402; ; ZPO § 406 Abs. 1; ; ZPO § 406 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 3; ; ZPO § 411 Abs. 4; ; ZPO § 485 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 485 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 492 Abs. 1; ; ZPO § 485 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; GKG § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag auf mündl. Erläuterung des SV-Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Rechte im selbständigen Beweisverfahren im Arzthaftungsrecht; Arzthaftungsrecht, Prozessrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 886 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 22 W 10/00

    Mündliche Anhörung des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02
    Auch nach ihrem Sinn und Zweck, die Einwendungen gegen Umfang und Ergebnis der Beweisaufnahme der Anfechtung der abschließenden Entscheidung vorzubehalten und die Verzögerung durch einen Zwischenstreit zu vermeiden, kann die Vorschrift im selbständigen Beweisverfahren nicht angewendet werden, weil es eine abschließende Entscheidung nicht gibt (OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 141).

    (OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 141; OLGR München 1994, 106; OLGR Köln 1997, 69).

  • BGH, 07.10.1997 - VI ZR 252/96

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02
    Die Partei hat einen prozessualen Anspruch auf mündliche Befragung des Sachverständigen nach §§ 397, 402 ZPO, auch wenn das Gericht aufgrund des schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen die Frage für ausreichend geklärt erachtet (BGH VersR 2002, 120; VersR 1998, 342 und VersR 1997, 509).
  • OLG Köln, 28.04.1999 - 19 W 15/99

    Unzulässigkeit Beschwerde neue Begutachtung ablehnender Beschluss selbständiges

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02
    Das gibt der Beschwerdeführerin Gelegenheit darzulegen, ob sie eine Ablösung des Sachverständigen und eine weitere Begutachtung begehrt, die im Ermessen des Landgerichts liegt und nicht mit der Beschwerde angegriffen werden kann (OLG Köln NJW-RR 2000, 729), oder den Sachverständigen ablehnt, was nur wegen Besorgnis der Befangenheit, § 406 Abs. 1 ZPO, und unter den Voraussetzungen des § 406 Abs. 2 und 3 ZPO möglich ist.
  • BGH, 17.12.1996 - VI ZR 50/96

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02
    Die Partei hat einen prozessualen Anspruch auf mündliche Befragung des Sachverständigen nach §§ 397, 402 ZPO, auch wenn das Gericht aufgrund des schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen die Frage für ausreichend geklärt erachtet (BGH VersR 2002, 120; VersR 1998, 342 und VersR 1997, 509).
  • OLG Köln, 12.07.1996 - 11 W 44/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02
    (OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 141; OLGR München 1994, 106; OLGR Köln 1997, 69).
  • BGH, 22.05.2001 - VI ZR 268/00

    Frist zur Stellungnahme zum Gutachten; Ladung des Sachverständigen zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.03.2002 - 1 W 12/02
    Die Partei hat einen prozessualen Anspruch auf mündliche Befragung des Sachverständigen nach §§ 397, 402 ZPO, auch wenn das Gericht aufgrund des schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen die Frage für ausreichend geklärt erachtet (BGH VersR 2002, 120; VersR 1998, 342 und VersR 1997, 509).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2009 - 5 W 46/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Behandlung eines Antrags auf schriftliche

    Die Partei hat nämlich einen prozessualen Anspruch auf mündliche Befragung des Sachverständigen nach §§ 397, 402 ZPO, selbst dann, wenn das Gericht auf Grund des schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen die Frage für ausreichend geklärt erachtet (BGH VersR 2002, 120; VersR 1998, 342; VersR 1997, 509; OLG Stuttgart, Baurecht 2004, 886).

    Dies gilt ohne Weiteres auch im selbständigen Beweisverfahren, obwohl nach § 485 Abs. 2 ZPO nur die schriftliche Begutachtung vorgesehen ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 141; OLGR Münchener 1994, 106; OLG Stuttgart, Baurecht 2004, 886).

    Wie der Anspruch auf mündliche Erläuterung des Sachverständigengutachtens Ausschlusses des Anspruches auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist, über das ebenfalls zu der Gewährung des rechtlichen Gehörs, den Parteien die Möglichkeit einzuräumen, einem Sachverständigen nach Vorliegen des schriftlichen Gutachtens Fragen zu stellen, ihm Bedenken vorzutragen oder ihn um nähere Erläuterungen von Zweifelspunkten zu bitten (OLG Stuttgart Baurecht 2004, 886).

  • OLG Rostock, 22.03.2007 - 7 W 122/06

    Selbständiges Beweisverfahren: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung

    § 492 Abs. 1 ZPO nimmt nur auf die besonderen für die Aufnahme der einzelnen Beweismittel geltenden Vorschriften Bezug, nicht auf die allgemeinen Vorschriften über die Anordnung und Durchführung der Beweisaufnahme in einem Rechtsstreit (vgl. u.a. OLG Stuttgart, Beschluss v. 25.03.2002, 1 W 12/02, OLGR 2002, 418 f.).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2008 - 8 W 455/08

    Selbständiges Beweisverfahren: (Un-)Anfechtbarkeit der Anordnung einer

    Ob bereits § 355 Abs. 2 ZPO der Zulässigkeit der Beschwerde entgegen steht, kann dahinstehen - der 1. Zivilsenat des OLG Stuttgart (Justiz 2003, 149) hält § 355 ZPO im selbstständigen Beweisverfahren gem. § 492 Abs. 1 ZPO für nicht anwendbar, ebenso: OLG Rostock (AGS 2007, 575), a. A.: Herget in Zöller, a. a. O., § 492 ZPO Rdnr. 1. Denn schon die allgemeinen Voraussetzungen des § 567 Abs. 1 ZPO sind nicht erfüllt.
  • KG, 10.11.2009 - 27 W 100/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags auf

    Die Parteien haben zwar auch im selbständigen Beweissicherungsverfahren zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs gemäß §§ 492 Abs. 1, 402, 397 ZPO das Recht, den Sachverständigen mündlich zu hören, auch wenn das Gericht gemäß § 411 Abs. 3 ZPO keinen Klärungsbedarf sieht (BGH, Beschluss v. 22.05.2007 - VI ZR 233/06 - Beschluss v. 08.11.2005 - VI ZR 121/05 - und v. 13.09.2005 - VI ZB 84/04 - Urteil v. 29.10.2002 - VI ZR 353/01; Urteil v. 22.05.2002 - VI ZR 268/00; Urteil v. 17.12.1996 - VI ZR 50/96; OLG Stuttgart, Beschluss v. 25.03.2002 - 1 W 12/02; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.05.1999 - 19 W 18/99, zitiert nach juris).
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   OLG Rostock, 10.09.2002 - 1 W 12/02   

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https://dejure.org/2002,24519
OLG Rostock, 10.09.2002 - 1 W 12/02 (https://dejure.org/2002,24519)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.09.2002 - 1 W 12/02 (https://dejure.org/2002,24519)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. September 2002 - 1 W 12/02 (https://dejure.org/2002,24519)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.02.2006 - V ZB 172/05

    Gegenstandswert der für die Beurkundung gegenstandsgleicher Erklärungen;

    Es sieht sich hieran durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 10. September 2002 (JurBüro 2003, 36) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    (allg.M., vgl. OLG Celle DNotZ 1964, 571; KG JurBüro 1988, 634; OLG Dresden NotBZ 2000, 26; OLG Rostock JurBüro 2003, 36, 37; Bengel/Tiedtke in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 16. Aufl., § 44 Rdn. 89; dieselben, DNotZ 2004, 258, 260; Rohs in Rohs/Wedewer, KostO, 3. Aufl., § 44 Rdn. 6 c; Assenmacher/Mathias, KostO, 15. Aufl., "Mehrere Erklärungen" Ziff. 3.5; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., § 44 KostO Rdn. 39; Schmidt, JurBüro 1962, 21, 25).

    Da die Anwendung von § 44 Abs. 1 KostO nicht zu einer Änderung des Geschäftswerts einzelner Erklärungen führen könne, bleibe für Löschungserklärungen § 23 Abs. 2 KostO und damit der Nennbetrag der zu löschenden Grundpfandrechte maßgeblich (so OLG Rostock JurBüro 2003, 36; Bengel/Tiedtke in Korintenberg u.a., aaO, § 44 Rdn. 89 a; dies., DNotZ 2004, 258, 260 f.; Tiedtke, ZNotP 2002, 451; Filzek, JurBüro 2003, 234; Lappe, Kostenrechtsprechung, Anm. zu § 44 KostO Nr. 81 und Anm. zu § 44 KostO Nr. 101; ders., NotBZ 2003, 161).

  • OLG München, 03.11.2005 - 32 Wx 109/05

    Geschäftswert bei gleichzeitiger Beurkundung von Kaufvertrag und Zustimmung zu

    Wegen der Abweichenden Auffassung des OLG Rostock (JurBüro 2003, 36) wird die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Der Senat sieht sich an dieser Entscheidung durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 10. September 2002, Az: 1 W 12/02 = JurBüro 2003, 36 ) gehindert, in dem ausgeführt wurde: Der nach § 44 Abs. 1 Satz 1 KostO maßgebende Wert sei der Nennbetrag der der Grundpfandrechte, nicht der Kaufpreis.

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