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OLG Bremen, 11.10.2001 - 1 W 13/01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berichtigung von abgeschlossenen Einträgen in Personenstandsbüchern; Inhalt eines Berichtigungsantrages und Entscheidung über das Begehren hinaus; Beseitigung der Unrichtigkeit im Familienbuch; Nachweis der Unrichtigkeit einer Namensschreibweise und ein "non liquet"; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 16.10.2000 - 48 III 70/00
- LG Bremen, 28.03.2001 - 2 T 987/00
- OLG Bremen, 11.10.2001 - 1 W 13/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 04.04.2000 - 1 W 8107/99 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.10.1993 - XII ZB 91/93
Begriff der anderen Urkunde
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- OLG Saarbrücken, 22.07.2002 - 1 W 154/02
Gebührenstreitwert eines Verfahrens der einstweiligen Verfügung
Dieses Interesse wird durch die Gefährlichkeit des beanstandeten Verhaltens bestimmt, das unterbunden werden soll (…Zöller-Herget a.a.O., Stichwort "Markenrecht") und ist regelmäßig entsprechend dem Ausmaß der Vermögensnachteile zu bewerten, die dem Verfügungskläger während des jeweils anzunehmenden Beeinträchtigungszeitraumes durch die Fortdauer oder Wiederholung der Störung entstehen können, wobei allerdings im Hinblick auf den vorläufigen Charakter der einstweiligen Verfügung je nach den Umständen des Falles nur ein Bruchteil des Hauptsachewertes in Ansatz zu bringen ist (Senatsbeschlüsse vom 24.04.02 in der Sache 1 U 79/02-17 und vom 0602.2001 in der Sache 1 W 13/01-3, Zöller-Herget a.a.O., Stichwort "einstweilige Verfügung";… Musielak-Smid, ZPO, 1. Aufl., Rdnr 25 zu § 3 ZPO, Stichwort "einstweilige Verfügung").