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   KG, 29.10.2020 - 1 W 1463/20   

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https://dejure.org/2020,34292
KG, 29.10.2020 - 1 W 1463/20 (https://dejure.org/2020,34292)
KG, Entscheidung vom 29.10.2020 - 1 W 1463/20 (https://dejure.org/2020,34292)
KG, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 1 W 1463/20 (https://dejure.org/2020,34292)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachweis der Erbfolge gegenüber Grundbuchamt durch Vorlage eines Ehegattentestaments ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 72
  • MDR 2021, 301
  • FamRZ 2021, 988
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 13.11.2012 - 1 W 382/12

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit eines Erbscheins auf Grund der

    Auszug aus KG, 29.10.2020 - 1 W 1463/20
    Der Senat hält daran fest, dass eine in einem öffentlichen Ehegattentestament enthaltene Scheidungsklausel, wonach u.a. bereits der Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge haben sollen, für sich keine Zweifel an dem behaupteten Erbrecht zu begründen vermag, die das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Erbscheins rechtfertigen könnten (Fortführung von Senat, Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12, FamRZ 2013, 1073; entgegen OLG München, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 34 Wx 274/15, ZEV 2016, 401 und OLG Naumburg, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 12 Wx 59/18, FamRZ 2019, 1656).(Rn.11).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass dies bei einer sich an den Voraussetzungen der §§ 268 Abs. 1, 2077 Abs. 1 BGB orientierenden Scheidungsklausel in einem Ehegattentestament nicht anders ist (Senat Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12 - FamRZ 2013, 1073, 1074).

    Der Entscheidung des Senats vom 13. November 2012 (a.a.O.) lag inhaltlich keine andere Scheidungsklausel zugrunde.

  • OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 274/15

    Grundbuchberichtigung bei Rücktrittsklausel in Erbvertrag

    Auszug aus KG, 29.10.2020 - 1 W 1463/20
    Der Senat hält daran fest, dass eine in einem öffentlichen Ehegattentestament enthaltene Scheidungsklausel, wonach u.a. bereits der Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge haben sollen, für sich keine Zweifel an dem behaupteten Erbrecht zu begründen vermag, die das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Erbscheins rechtfertigen könnten (Fortführung von Senat, Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12, FamRZ 2013, 1073; entgegen OLG München, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 34 Wx 274/15, ZEV 2016, 401 und OLG Naumburg, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 12 Wx 59/18, FamRZ 2019, 1656).(Rn.11).

    Da Ehescheidungen alles andere als selten vorkämen, sei die Stellung eines Antrags auf Scheidung keine ganz entfernte, bloß auf theoretischen Überlegungen beruhende Möglichkeit (OLG München, ZEV 2016, 401, 402; OLG Naumburg, FamRZ 2019, 1656, 1657).

  • OLG Naumburg, 12.12.2018 - 12 Wx 59/18

    Grundbucheintragung des Alleineigentums eines überlebenden

    Auszug aus KG, 29.10.2020 - 1 W 1463/20
    Der Senat hält daran fest, dass eine in einem öffentlichen Ehegattentestament enthaltene Scheidungsklausel, wonach u.a. bereits der Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge haben sollen, für sich keine Zweifel an dem behaupteten Erbrecht zu begründen vermag, die das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Erbscheins rechtfertigen könnten (Fortführung von Senat, Beschluss vom 13. November 2012 - 1 W 382/12, FamRZ 2013, 1073; entgegen OLG München, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 34 Wx 274/15, ZEV 2016, 401 und OLG Naumburg, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 12 Wx 59/18, FamRZ 2019, 1656).(Rn.11).

    Da Ehescheidungen alles andere als selten vorkämen, sei die Stellung eines Antrags auf Scheidung keine ganz entfernte, bloß auf theoretischen Überlegungen beruhende Möglichkeit (OLG München, ZEV 2016, 401, 402; OLG Naumburg, FamRZ 2019, 1656, 1657).

  • KG, 28.02.2012 - 1 W 41/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Endgültiges Wirksamwerden der

    Auszug aus KG, 29.10.2020 - 1 W 1463/20
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde, § 78 Abs. 2 S. 1 GBO, kommt trotz Abweichung von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte München und Naumburg mangels Beschwer des Beteiligten, dessen Rechtsmittel Erfolg hat, nicht in Betracht (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 W 41/12 - juris; Demharter, a.a.O., § 78, Rdn. 6.1).
  • KG, 23.06.2020 - 1 W 1276/20

    Grundbuchamt: Vorlage eines Teilerbscheins zum Nachweis der Beteiligung an

    Auszug aus KG, 29.10.2020 - 1 W 1463/20
    Die Pflicht zu eigener Auslegung entfällt allerdings dann, wenn für diese erst zu ermittelnde tatsächliche Umstände maßgebend sind (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 1 W 1276/20 - juris).
  • KG, 25.08.2022 - 1 W 262/22

    Berichtigung des Grundbuchs; Erbfolge bei Verwendung der sogenannten

    Die Pflicht zu eigener Auslegung entfällt allerdings dann, wenn für diese erst zu ermittelnde tatsächliche Umstände maßgebend sind (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 1 W 1463/20 - ZEV 2020, 764; Beschluss vom 23. Juni 2020 - 1 W 1276/20 - DNotZ 2021, 195, 196).
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