Rechtsprechung
OLG Rostock, 03.02.2003 - 1 W 149/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer von einem Notar dem Kostenschuldner übersandten Rechnung; Bestimmung des Geschäftswerts eines Erbauseinandersetzungsvertrages; Gegenstandswert des Hausgrundstückes; Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde
- Judicialis
KostO § 156; ; KostO § 156 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 321a n. F.; ; ZPO § 574 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit der außerordentlichen Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 26.09.2002 - 4 T 4/01
- OLG Rostock, 03.02.2003 - 1 W 149/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2003 - 1 W 149/02
Im Falle der rechtswidrigen Verweigerung der Selbstkorrektur gibt es dagegen nur noch die Verfassungsbeschwerde, nicht aber ein weiteres außerordentliches Rechtsmittel (vgl. BGH, NJW 2002, 1577; OLG Celle, OLGR 2002, 304 [305]; KG, MDR 2002, 1086).Er hat mit § 321a ZPO n. F. erstmals eine Abhilfemöglichkeit für Verfahren vorgesehen, in denen eine Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils bislang nicht möglich war (vgl. BGH, NJW 2002, 1577).
- KG, 29.05.2002 - 26 W 114/02
Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde
Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2003 - 1 W 149/02
Im Falle der rechtswidrigen Verweigerung der Selbstkorrektur gibt es dagegen nur noch die Verfassungsbeschwerde, nicht aber ein weiteres außerordentliches Rechtsmittel (vgl. BGH, NJW 2002, 1577; OLG Celle, OLGR 2002, 304 [305]; KG, MDR 2002, 1086). - OLG Frankfurt, 13.03.1997 - 20 W 86/97
Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2003 - 1 W 149/02
Eine Beschwerde gegen die Versagung der Zulassung ist, da insoweit keine Sondervorschrift besteht, auch nicht gegeben (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1997, 685 m. w. N.). - OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02
Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der …
Auszug aus OLG Rostock, 03.02.2003 - 1 W 149/02
Im Falle der rechtswidrigen Verweigerung der Selbstkorrektur gibt es dagegen nur noch die Verfassungsbeschwerde, nicht aber ein weiteres außerordentliches Rechtsmittel (vgl. BGH, NJW 2002, 1577; OLG Celle, OLGR 2002, 304 [305]; KG, MDR 2002, 1086).