Rechtsprechung
KG, 13.10.2009 - 1 W 161/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungsfähigkeit des Abschlusses eines Dispositionskredits durch den Betreuer
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Genehmigungsbedürftigkeit eines Dispositionskredits, Dispositionskredit bis 500 €
- Judicialis
BGB § 493; ; BGB § 1822 Nr. 8; ; BGB § 1901 Abs. 3; ; BGB § 1908i
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit des Abschlusses eines Dispositionskredits durch den Betreuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Dispo für Betreute
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.03.2008 - 83 T 80/08
- KG, 13.10.2009 - 1 W 161/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 150
- FamRZ 2010, 402
- Rpfleger 2010, 76
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01
Versagung einer vormundschaftsrichterlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte …
Auszug aus KG, 13.10.2009 - 1 W 161/08
Die Entscheidung über die Genehmigung hat der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (BayObLG, DNotZ 2002, 547, 548;… Bienwald, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., Anhang zu § 1908i, Rdn. 74). - OLG Hamm, 10.07.2000 - 15 W 229/00
Prozessfinanzierungsvertrag; Erfolgsbeteiligung; Schiedsgerichtsvereinbarung; …
Auszug aus KG, 13.10.2009 - 1 W 161/08
Diese Ermessensentscheidung unterliegt nur in beschränktem Umfang der rechtlichen Überprüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde; sie erstreckt sich darauf, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unerörtert gelassen hat (OLG Hamm, FGPrax 2000, 228, 229;… Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27, Rdn. 23). - BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06
Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und …
Auszug aus KG, 13.10.2009 - 1 W 161/08
Vielmehr entsteht ein beachtlicher Gegensatz zwischen Wohl und Wille des Betroffenen erst dann, wenn die Erfüllung der Wünsche höherrangige Rechtsgüter des Betroffenen gefährden oder seine gesamte Lebens- und Versorgungssituation erheblich verschlechtern würde (BGH, NJW 2009, 2814, 2816).
- OLG Hamm, 18.03.2016 - 2 WF 170/15
Wirkungskreis des Ergänzungspfleger; Darlehensaufnahme; Umfang der …
Das Familiengericht hat im Genehmigungsverfahren nach § 1822 Nr. 3, 8 BGB zu prüfen, ob es überzeugende Gründe für die Verschuldung des Mündels gibt, ob das Risiko, das in der Darlehensaufnahme liegt, überschaubar ist und die Einräumung eines Darlehens nicht die Lebens- und Versorgungssituation des Mündels erheblich verschlechtert (vgl. KG, FamRZ 2010, 402f, bei juris Langtext Rn 6ff;… Lafontaine, in: jurisPK-BGB, a.a.O., § 1828 BGB Rn 65ff;… Veit, in: Staudinger, a.a.O., § 1822 BGB Rn 156). - LG Karlsruhe, 11.02.2013 - 11 T 404/12
Betreuung: Genehmigung des Betreuungsgerichts für Inanspruchnahme eines …
Diese Vorschrift gilt auch für den Überziehungskredit im Rahmen eines Girokontos (KG, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 1 W 161/08 - FamRZ 2010, 402). - AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20 Vielmehr entsteht ein beachtlicher Gegensatz zwischen Wohl und Wille des Betroffenen erst dann, wenn die Erfüllung der Wünsche des Betroffenen höherrangige Rechtsgüter des Betroffenen gefährden oder seine gesamte Lebens- und Versorgungssituation erheblich verschlechtern würde ( BGH , Urteil vom 22.07.2009, Az.: XII ZR 77/06, u.a. in: NJW 2009, Seiten 2814 f.; KG Berlin , Beschluss vom 13.10.2009, Az.: 1 W 161/08, u.a. in: NJW-RR 2010, Seiten 150 f. ).