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   KG, 14.06.2016 - 1 W 166/16   

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https://dejure.org/2016,15963
KG, 14.06.2016 - 1 W 166/16 (https://dejure.org/2016,15963)
KG, Entscheidung vom 14.06.2016 - 1 W 166/16 (https://dejure.org/2016,15963)
KG, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 1 W 166/16 (https://dejure.org/2016,15963)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 12 WoEigG, § 18 GBO, § 730 Abs 1 BGB, § 734 BGB
    Veräußerung von Wohneigentum einer GbR an einen Gesellschafter: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei verheirateten Gesellschaftern

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12
    Notwendigkeit der Verwalterzustimmung bei Übertragung von Wohnungseigentum von GbR auf ihre miteinander verheirateten Gesellschafter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Zustimmung des Verwalters bei Übertragung von Wohnungseigentum aus einer Ehegattengesellschaft auf die Ehegatten zu Bruchteilen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalterzustimmung bei Veräußerung von Wohneigentum der GbR an einen Gesellschafter auch dann erforderlich, wenn unter den Gesellschaftern ein Verwandtschaftsverhältnis besteht; §§ 12 WEG, 705 ff BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 12; GBO § 18
    Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum einer aufgelösten GbR an ihre verheirateten Gesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis der Zustimmung des Verwalters bei Übertragung von Wohnungseigentum aus einer Ehegattengesellschaft auf die Ehegatten zu Bruchteilen

  • rechtsportal.de

    WEG § 12 ; GBO § 18
    Erfordernis der Zustimmung des Verwalters bei Übertragung von Wohnungseigentum aus einer Ehegattengesellschaft auf die Ehegatten zu Bruchteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veräußerung von einer BGB-Gesellschaft an die Gesellschafter: Verwalter muss zustimmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Veräußerung von einer BGB-Gesellschaft an die Gesellschafter: Verwalterzustimmung erforderlich! (IMR 2016, 379)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalterzustimmung nach § 12 WEG bei Übertragung unter Ehegatten (IVR 2017, 32)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1166
  • NZM 2016, 731
  • FGPrax 2016, 147
  • Rpfleger 2016, 721
  • NZG 2016, 940
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 24.05.2012 - 1 W 121/12

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Nachweis der Verwalterzustimmung zur Veräußerung bei

    Auszug aus KG, 14.06.2016 - 1 W 166/16
    Ob die Veräußerung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist dabei nicht maßgeblich, es sei denn, das Zustimmungserfordernis wäre etwa ausdrücklich an einen "Verkauf" geknüpft (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 1 W 121/12 - FGPrax 2012, 238).

    Durch das Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1 WEG soll den Wohnungseigentümern eine Möglichkeit geboten werden, sich gegen das Eindringen unerwünschter Personen in die Gemeinschaft und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber zu schützen (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 1 W 121/12 - FGPrax 2012, 238).

  • OLG München, 12.04.2007 - 32 Wx 64/07

    Veräußerung des Wohnungseigentums mit Zustimmung des Verwalters unter Ausnahme

    Auszug aus KG, 14.06.2016 - 1 W 166/16
    Erwerbendes Rechtssubjekt ist dann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die mit ihren Gesellschaftern nicht verwandt sein kann (Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 W 566-571/11 - ZWE 2012, 41; ebenso bereits OLG München, DNotZ 2007, 950, 951).
  • KG, 26.05.2014 - 1 W 55/14

    Wohnungseigentumsgrundbuch: "Verbrauchte" Ausnahme der Erstveräußerung von der

    Auszug aus KG, 14.06.2016 - 1 W 166/16
    Sie erfordert neben der Eintragung im Wohnungsgrundbuch die - rechtsgeschäftliche - Einigung zwischen der bisherigen Eigentümerin, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, und dem jeweils erwerbenden Gesellschafter, §§ 873 Abs. 1, 925 BGB (Senat, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 1 W 55/14 - DNotZ 2014, 700, 701).
  • KG, 18.10.2011 - 1 W 566/11

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Erfordernis der

    Auszug aus KG, 14.06.2016 - 1 W 166/16
    Erwerbendes Rechtssubjekt ist dann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die mit ihren Gesellschaftern nicht verwandt sein kann (Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 1 W 566-571/11 - ZWE 2012, 41; ebenso bereits OLG München, DNotZ 2007, 950, 951).
  • KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11

    Wohnungseigentumsrecht: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei Veräußerung an

    Auszug aus KG, 14.06.2016 - 1 W 166/16
    Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn die Veräußerung eines Wohnungseigentums ihren Schwerpunkt nicht in der persönlichen Beziehung zwischen Veräußerer und Erwerber hat, sondern gerade darin, das Wohnungseigentum wirtschaftlich zu verwerten (Senat, Beschluss vom 1. März 2011 - 1 W 57/11 - MDR 2011, 718, 719).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2020 - 20 W 145/19

    Zur Frage, inwieweit die von einem Gesellschafter erteilte Generalvollmacht im

    Da sie im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs eingetragen ist, muss sie das Grundbuchamt beachten, Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rz. 2904b; KG FGPrax 2016, 147, zitiert nach juris).

    Veräußerung ist dabei die rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums unter Lebenden; ob die Veräußerung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist dabei nicht maßgeblich, es sei denn, das Zustimmungserfordernis wäre etwa ausdrücklich an einen Verkauf geknüpft (KG FGPrax 2016, 147 m. w. N.).

    Das folgt aus der Anerkennung der Rechts- und Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die schon begrifflich nicht mit dem Antragsteller verwandt sein kann (KG FGPrax 2016, 147; ZWE 2012, 41; OLG München NJW 2007, 1536, je zitiert nach juris; vgl. auch Lafontaine in jurisPK-BGB, Stand: 08.02.2018, § 12 WEG Rz.16; Grziwotz in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 12 Rz. 14; Ruhwinkel MittBayNot 2018, 29).

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