Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 1 W 17/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 138 Abs 1 BGB, § 765 BGB
Bürgschaft: Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft bei krasser finanzieller Überforderung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bürgschaft; Nichtigkeit; Finanzielle Überforderung; Emotionale Verbundenheit; Sittenwidrigkeit
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Bürgschaft - Sittenwidrigkeit bei Unterhaltsverpflichtung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138 Abs. 1; ZPO § 850 c Abs. 1
Nichtigkeit einer Bürgschaft wegen krasser finanzieller Überforderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 06.02.2001 - 7 O 628/00
- OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 1 W 17/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 1 W 17/01
Gemäß § 138 Abs. 1 BGB ist eine Bürgschaft insbesondere dann nichtig, wenn der aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner haftende Bürge finanziell kraß überfordert wird und die Bürgschaft sich aus Sicht eines vernünftig denkenden Gläubigers als wirtschaftlich sinnlos erweist (BGH NJW 2001, 815; NJW 2000, 1.182, 1.183).Eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung scheidet somit aus (BGH NJW 2001, 815, 816 m. w. N.) Danach war das a von der Beklagten bis kurz vor dem Vertragsschluß erzielte Arbeitseinkommens so niedrig, daß daraus noch nicht einmal die Zinsen des Darlehens aufgebracht werden konnten.
Mit Rücksicht auf die krasse finanzielle Überforderung der Beklagten besteht die tatsächliche Vermutung, daß diese sich bei der Übernahme der Bürgschaft nicht von einer realistischen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos, sondern von ihrer emotionalen Bindung an ihren damaligen Ehemann hat leiten lassen und die Klägerin dies in anstößiger Weise ausgenutzt hat (BGH NJW 2001, 815, 817 m. w. N.).
- BGH, 06.10.1998 - XI ZR 244/97
Sittenwidrigkeit der Mithaftung der nicht leistungsfähigen Ehefrau bei einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 1 W 17/01
Ein eigenes Interesse des Bürgen oder des Mithaftenden für ein Darlehen wurde in der Rechtssprechung etwa dann bejaht, wenn das Darlehen für die Gründung eines gemeinsamen Hausstandes oder für Anschaffungen, die den gemeinsamen Interessen W beider Ehegatten dienen sollten, bestimmt war (BGH NJW 1999, 135), oder wenn es für die Anschaffung notwendiger Haushaltsgegenstände oder langlebige Wirtschaftsgüter bestimmt war (BGH NJW 1994, 1.726).