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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 27.05.2005 - 1 W 18/05, 1 W 19/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16166
OLG Bremen, 27.05.2005 - 1 W 18/05, 1 W 19/05 (https://dejure.org/2005,16166)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.05.2005 - 1 W 18/05, 1 W 19/05 (https://dejure.org/2005,16166)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. Mai 2005 - 1 W 18/05, 1 W 19/05 (https://dejure.org/2005,16166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweisschwierigkeiten hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen einem Schaden und den verletzungstauglichen rechtswidrigen Gefährdungshandlungen mehrerer Täter; Alternative Kausalität; Vereinbarkeit einer Erklärung der Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung mit ...

  • Wolters Kluwer

    Beweisschwierigkeiten hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen einem Schaden und den verletzungstauglichen rechtswidrigen Gefährdungshandlungen mehrerer Täter; Alternative Kausalität; Vereinbarkeit einer Erklärung der Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung mit ...

  • Judicialis

    BGB § 830 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 114

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 830 Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeverfahren; Anforderungen an den Nachweis der schädigenden Handlung bei Beteiligung mehrerer Täter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 92
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 27.05.2005 - 1 W 18/05
    Im Prozesskostenhilfeverfahren ist eine Beweisantizipation nur ausnahmsweise dann erlaubt, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zu Gunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt (BVerfG NJW-RR 2002, 1069; NJW 2003, 2976) und wenn eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten selbst bezahlen müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (BGH NJW 94, 1160).

    Bestehen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür, dass die Beweisaufnahme sehr wahrscheinlich zum Nachteil der bedürftigen Partei ausgehen wird, dann widerspricht es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit, die Rechtsverfolgung für aussichtslos zu erklären (BVerfG NJW 2003, 2976).

  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Bremen, 27.05.2005 - 1 W 18/05
    Der Inhalt einer Zeugenaussage darf grundsätzlich nicht vorweggenommen werden (BGH NJW 88, 266 f.), es sei denn, der Zeuge hat bereits ausgesagt, ohne dass dargetan wird, weshalb er bei nochmaliger Vernehmung anders aussagen wird (OLG Köln FamRZ 93, 219; sieh zum Ganzen: Zöller-Philippi, Komm. zur ZPO, 25. Aufl., 2005, § 114 Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus OLG Bremen, 27.05.2005 - 1 W 18/05
    Im Prozesskostenhilfeverfahren ist eine Beweisantizipation nur ausnahmsweise dann erlaubt, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zu Gunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt (BVerfG NJW-RR 2002, 1069; NJW 2003, 2976) und wenn eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten selbst bezahlen müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (BGH NJW 94, 1160).
  • OLG Nürnberg, 05.04.1971 - 5 U 23/70
    Auszug aus OLG Bremen, 27.05.2005 - 1 W 18/05
    Diese Vorschrift will es dem Geschädigten ermöglichen, die Beweisschwierigkeiten hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen seinem Schaden und den verletzungstauglichen rechtswidrigen Gefährdungshandlungen mehrerer Täter zu überwinden, die entstehen, wenn nicht zu ermitteln ist, wer von ihnen der Urheber des Schadens war (alternative Kausalität; siehe OLG Nürnberg VersR 72, 447; Palandt-Thomas, Komm. zum BGB, 64. Aufl. 2005, § 830 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Bremen, 27.05.2005 - 1 W 18/05
    Im Prozesskostenhilfeverfahren ist eine Beweisantizipation nur ausnahmsweise dann erlaubt, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zu Gunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt (BVerfG NJW-RR 2002, 1069; NJW 2003, 2976) und wenn eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten selbst bezahlen müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (BGH NJW 94, 1160).
  • OLG Celle, 26.07.2012 - 8 W 39/12

    Zur Regressaddition für Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem

    Eine Beweisantizipation ist zulässig, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als außerordentlich gering, wenn nicht sogar ausgeschlossen erscheinen lässt und eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die den Prozess selbst finanzieren müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 140; BGH VersR 1994, 367; BGH NJW 1988, 266; OLG Bamberg OLGR Bamberg 2006, 539; OLG Bremen MDR 2006, 92; OLG Köln OLGR Köln 2004, 199; OLG Celle OLGR Celle 2002, 273; OLG Koblenz JurBüro 2002, 376).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 18.01.2006 - 1 W 18/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8578
OVG Saarland, 18.01.2006 - 1 W 18/05 (https://dejure.org/2006,8578)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.01.2006 - 1 W 18/05 (https://dejure.org/2006,8578)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 1 W 18/05 (https://dejure.org/2006,8578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Zustimmung des Personalrats bei Organisationsmaßnahme

  • Wolters Kluwer

    Sicherstellung der ungestörten Ausübung des Personalratsamtes; Unabhängigkeit gegenüber dienstlichen Maßnahmen; Unvermeidbarkeit einer Umsetzung aus wichtigen dienstlichen Gründen; Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Anforderungen an Anordnungsanspruch und ...

  • Judicialis

    SPersVG § 46 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.01.1994 - 2 B 1.94

    Bedarf - Beamter - höchstrichterliche Rechtsprechung - rechtliches Gehör -

    Auszug aus OVG Saarland, 18.01.2006 - 1 W 18/05
    Nach alledem könne die Zustimmungsbedürftigkeit einer organisatorischen Maßnahme nach § 47 Abs. 2 BPersVG allenfalls dann in Betracht zu ziehen sein, wenn in ihrem Gewand in Wirklichkeit speziell die Personalratsmitglieder getroffen werden sollten zustimmend Gronimus/Krisam/Wienzeck, Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen, 5. Aufl. 2005, § 47 BPersVG Rz 9 b; im Ergebnis ebenso bereits für den Fall der Auflösung einer Dienststelle: BVerwG, Beschluss vom 31.1.1994 - 2 B 1.94 -, und BayVGH, Urteil vom 6.10.1993 - 3 B 93.1184 -, jeweils dokumentiert bei Juris.

    Es hat jedoch in einem obiter dictum am Ende der vorgenannten Entscheidung zu erkennen gegeben, dass auch in Fallgestaltungen wie der vorliegenden eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs des § 47 Abs. 2 BPersVG (und damit auch des § 46 Abs. 3 SPersVG) durchaus in Betracht kommt so im Ergebnis bereits für den Fall der Auflösung einer Dienststelle: BVerwG, Beschluss vom 31.1.1994 - 2 B 1.94 -, und BayVGH, Urteil vom 6.10.1993 - 3 B 93.1184 -, a.a.O. .

    Aus der Rechtsstellung einzelner Beamter ergeben sich keine Einschränkungen der Organisationsgewalt des Dienstherrn; vielmehr genießt die Organisationsgewalt des Dienstherrn insoweit Vorrang vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.1.1994 - 2 B 1/94 -, a.a.O., und Urteil vom 24.1.1991 - 2 C 16.88 -, BVerwGE 87, 310 (317) m.w.N. .

  • VGH Bayern, 06.10.1993 - 3 B 93.1184
    Auszug aus OVG Saarland, 18.01.2006 - 1 W 18/05
    Nach alledem könne die Zustimmungsbedürftigkeit einer organisatorischen Maßnahme nach § 47 Abs. 2 BPersVG allenfalls dann in Betracht zu ziehen sein, wenn in ihrem Gewand in Wirklichkeit speziell die Personalratsmitglieder getroffen werden sollten zustimmend Gronimus/Krisam/Wienzeck, Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen, 5. Aufl. 2005, § 47 BPersVG Rz 9 b; im Ergebnis ebenso bereits für den Fall der Auflösung einer Dienststelle: BVerwG, Beschluss vom 31.1.1994 - 2 B 1.94 -, und BayVGH, Urteil vom 6.10.1993 - 3 B 93.1184 -, jeweils dokumentiert bei Juris.

    Es hat jedoch in einem obiter dictum am Ende der vorgenannten Entscheidung zu erkennen gegeben, dass auch in Fallgestaltungen wie der vorliegenden eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs des § 47 Abs. 2 BPersVG (und damit auch des § 46 Abs. 3 SPersVG) durchaus in Betracht kommt so im Ergebnis bereits für den Fall der Auflösung einer Dienststelle: BVerwG, Beschluss vom 31.1.1994 - 2 B 1.94 -, und BayVGH, Urteil vom 6.10.1993 - 3 B 93.1184 -, a.a.O. .

  • OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04

    Beamter; Umsetzung; Dienstortwechsel; Personalrat; Rückumsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 18.01.2006 - 1 W 18/05
    Erforderlich wäre, dass die vorläufige Zuweisung des Antragstellers vom 28.8.2005 zum Geschäftsbereich 1 "H." und dessen Beauftragung mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Revierleitung des Revieres W. offensichtlich oder doch zumindest mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sind und dass dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache den neuen Dienstposten wahrzunehmen so Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdnr. 1168; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2005 Rdnr. 151 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.6.1985 - 3 W 1284/85 -, ZBR 1985, 315 ff., vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 -, ZBR 1995, 47 f., und vom 17.5.2004 - 1 W 15/04 -, SKZ 2005, 67 Leitsatz 9, und vom 2.6.2004- 1 W 13/04-, JÖD 2004, 178 = PersV 2005, 28.

    Nach alledem ist unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 07.12.2005 - 12 F 47/05 - der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zurückzuweisen, ohne dass noch auf die Frage einzugehen ist, ob der Eilrechtsschutzantrag nicht ohnehin - statt gegen den Antragsgegner - gegen den SaarForst Landesbetrieb zu richten gewesen wäre, wovon der Senat in einem vergleichbar gelagerten Fall - 1 W 13/04 - (a.a.0.) ausgegangen ist.

  • OVG Saarland, 23.12.1993 - 1 W 104/93

    Rechtswidrige Umsetzung eines Abteilungsleiters in einem Landesministerium;

    Auszug aus OVG Saarland, 18.01.2006 - 1 W 18/05
    Erforderlich wäre, dass die vorläufige Zuweisung des Antragstellers vom 28.8.2005 zum Geschäftsbereich 1 "H." und dessen Beauftragung mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Revierleitung des Revieres W. offensichtlich oder doch zumindest mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sind und dass dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache den neuen Dienstposten wahrzunehmen so Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdnr. 1168; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2005 Rdnr. 151 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.6.1985 - 3 W 1284/85 -, ZBR 1985, 315 ff., vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 -, ZBR 1995, 47 f., und vom 17.5.2004 - 1 W 15/04 -, SKZ 2005, 67 Leitsatz 9, und vom 2.6.2004- 1 W 13/04-, JÖD 2004, 178 = PersV 2005, 28.
  • OVG Saarland, 20.06.1985 - 3 W 1284/85

    Zustimmung einer Versetzung durch einen Gesamtpersonalrat; Zurückversetzung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 18.01.2006 - 1 W 18/05
    Erforderlich wäre, dass die vorläufige Zuweisung des Antragstellers vom 28.8.2005 zum Geschäftsbereich 1 "H." und dessen Beauftragung mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Revierleitung des Revieres W. offensichtlich oder doch zumindest mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sind und dass dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache den neuen Dienstposten wahrzunehmen so Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdnr. 1168; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2005 Rdnr. 151 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.6.1985 - 3 W 1284/85 -, ZBR 1985, 315 ff., vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 -, ZBR 1995, 47 f., und vom 17.5.2004 - 1 W 15/04 -, SKZ 2005, 67 Leitsatz 9, und vom 2.6.2004- 1 W 13/04-, JÖD 2004, 178 = PersV 2005, 28.
  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 18.01.2006 - 1 W 18/05
    Aus der Rechtsstellung einzelner Beamter ergeben sich keine Einschränkungen der Organisationsgewalt des Dienstherrn; vielmehr genießt die Organisationsgewalt des Dienstherrn insoweit Vorrang vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.1.1994 - 2 B 1/94 -, a.a.O., und Urteil vom 24.1.1991 - 2 C 16.88 -, BVerwGE 87, 310 (317) m.w.N. .
  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 154.73

    Abgrenzung von Versetzung Abordnung und Umsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 18.01.2006 - 1 W 18/05
    Auch kann der Antragsteller entgegen seiner Auffassung nicht beanspruchen, dauerhaft in einem Tätigkeitsbereich beschäftigt zu werden, ohne dass dort eine seinem statusrechtlichen Amt entsprechende Stelle ausgewiesen ist vgl. BVerwG, Urteil vom 20.4.1977 - VI C 154.73 -, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18.
  • OVG Saarland, 11.08.2015 - 5 B 131/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Abordnung eines Personalratsmitglieds

    in diesem Zusammenhang z. B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.1.2006 - 1 W 18/05 - zitiert nach juris; im Übrigen Illbertz u.a., BPersVG, 12. Aufl. 2012, § 83 Rdnr. 25 c: Der Dienststellenleiter ist bei entsprechender gerichtlicher Festsetzung zur Rückgängigmachung von noch rücknehmbaren Maßnahmen verpflichtet.

    z. B. OVG Saarlouis, Beschluss vom 18.1.2006 - 1 W 18/05 - zitiert nach juris; VGH München, Beschluss vom 19.2.2013 - 18 PC 13.24 - juris Rdnr. 14; OVG Münster, Beschluss vom 20.6.2011 - 16 B 271/11.PVB - juris Rdnr. 9.

    - 1 W 18/05 - juris.

  • VG Cottbus, 29.05.2020 - 6 L 586/17
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist daher nur dann zulässig, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht und eine vorläufige Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, um unzumutbare Nachteile für den Rechtsschutzsuchenden abzuwenden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. April 2010 - 9 S 109/09 -, juris Rn. 5; OVG Saarland, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 1 W 18/05 -, juris Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 M 55/05 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. April 2004 - 6 S 17/04 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2003 - 13 B 290/03 -, juris Rn. 3; Beschluss der Kammer vom 16. Januar 2019 - 6 L 570/16 -, juris Rn. 6; weitere Nachweise bei Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage, 2017, Rn. 174 ff., 183 ff., 190 ff.).
  • OVG Saarland, 28.04.2017 - 1 B 358/16

    Versetzung eines (nach Ablauf einer Beurlaubung) beschäftigungslosen Beamten

    ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9.1.2012 - 1 B 406/11 - vom 24.10.2011 - 1 B 347/11 -, vom 3.7.2009 - 1 B 350/09 -, vom 18.1.2006 - 1 W 18/05 - oder vom 6.9.2000 - 1 V 16/00 -.
  • OVG Saarland, 19.01.2017 - 1 B 310/16

    Zuweisung eines neuen abstrakt funktionellen Aufgabenkreises eines bei dem

    ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9.1.2012 - 1 B 406/11 - vom 24.10.2011 - 1 B 347/11 -, vom 3.7.2009 - 1 B 350/09 -, vom 18.1.2006 - 1 W 18/05 - oder vom 6.9.2000 - 1 V 16/00 -.
  • VG Cottbus, 01.07.2020 - 6 L 39/19
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist daher nur dann zulässig, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht und eine vorläufige Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, um unzumutbare Nachteile für den Rechtsschutzsuchenden abzuwenden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. April 2010 - 9 S 109/09 -, juris Rn. 5; OVG Saarland, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 1 W 18/05 -, juris Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 M 55/05 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. April 2004 - 6 S 17/04 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2003 - 13 B 290/03 -, juris Rn. 3; Beschluss der Kammer vom 16. Januar 2019 - 6 L 570/16 -, juris Rn. 6; weitere Nachweise bei Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage, 2017, Rn. 174 ff., 183 ff., 190 ff.).
  • OVG Saarland, 24.10.2011 - 1 B 347/11

    Amtsangemessene Beschäftigung eines im Bereich der Telekommunikation tätigen

    u.a. Beschlüsse des Senats vom 3.7.2009 - 1 B 350/09 -, vom 18.1.2006 - 1 W 18/05 -, vom 6.9.2000 - 1 V 16/00 -, vom 3.11.1998 - 1 V 20/98 - und vom 18.12.1996 - 1 U 1/96 - jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • VG Cottbus, 07.09.2023 - 6 L 118/22
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist daher nur dann zulässig, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht und eine vorläufige Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, um unzumutbare Nachteile für den Rechtsschutzsuchenden abzuwenden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. April 2010 - 9 S 109/09 -, juris Rn. 5; OVG Saarland, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 1 W 18/05 -, juris Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 M 55/05 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. April 2004 - 6 S 17/04 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2003 - 13 B 290/03 -, juris Rn. 3; Beschluss der Kammer vom 16. Januar 2019 - 6 L 570/16 -, juris Rn. 6; weitere Nachweise bei Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage, 2017, Rn. 174 ff., 183 ff., 190 ff.).
  • VG Cottbus, 16.01.2019 - 6 L 570/16

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist daher nur dann zulässig, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und unzumutbar schweren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen werden müsste (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 1 W 18/05 -, zitiert nach Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 N 55/05 -, zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. April 2004 - 6 S 17/04 -, zitiert nach Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2003 - 13 B 290/03 -, zitiert nach juris; Beschluss der Kammer vom 20. März 2014 - 6 L 29/14, S. 2 f. des E.A.; weitere Nachweise bei Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage, 2017, Rn. 174 ff., 183 ff., 190 ff.).
  • OVG Saarland, 09.12.2013 - 1 B 411/13

    Versetzung einer Grundschulleiterin wegen aufgetretener Spannungen in der Schule

    zur einschlägigen Rechtsprechung des Senats u.a. Beschlüsse vom 9.1.2012- 1 B 406/11 -, vom 24.10.2011 - 1 B 347/11 -, vom 3.7.2009 - 1 B 350/09 -, vom 18.1.2006 -1 W 18/05 - und vom 6.9.2000 -1 V 16/00 -.
  • VG Cottbus, 30.03.2020 - 6 L 590/19

    Abfallgebühren

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist daher nur dann zulässig, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht und eine vorläufige Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, um unzumutbare Nachteile für den Rechtsschutzsuchenden abzuwenden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. April 2010 - 9 S 109/09 -, juris Rn. 5; OVG Saarland, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 1 W 18/05 -, juris Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. September 2005 - 1 M 55/05 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. April 2004 - 6 S 17/04 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. März 2003 - 13 B 290/03 -, juris Rn. 3; Beschluss der Kammer vom 16. Januar 2019 - 6 L 570/16 -, juris Rn. 6; weitere Nachweise bei Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage, 2017, Rn. 174 ff., 183 ff., 190 ff.).
  • VG Saarlouis, 15.09.2009 - 11 L 442/09

    Übernahme der Kosten für eine Arbeitsassistenz durch Gewährung eines persönlichen

  • VG Cottbus, 26.08.2022 - 6 L 211/21
  • VG Cottbus, 03.11.2021 - 6 L 189/21
  • VG Saarlouis, 04.11.2011 - 2 L 413/11

    Zuweisung eines Beamten zu einem Tochter- oder Enkelunternehmen der Deutschen

  • VG Cottbus, 14.07.2022 - 6 L 244/21
  • VG Saarlouis, 19.03.2010 - 11 L 78/10

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Fahrtkostenzuschuss

  • VG Cottbus, 30.03.2009 - 6 L 318/08

    Kein Anspruch auf Trinkwasserversorgung nach Gemeindeauflösung sowie Devastierung

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 14.11.2005 - 1 W 18/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15282
OLG Naumburg, 14.11.2005 - 1 W 18/05 (https://dejure.org/2005,15282)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.11.2005 - 1 W 18/05 (https://dejure.org/2005,15282)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. November 2005 - 1 W 18/05 (https://dejure.org/2005,15282)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsstreit

  • Judicialis

    ZPO § 485 Abs. 2; ; ZPO § 485 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 485 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 485 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 485 Abs. 2
    Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren im Arzthaftungsrechtsstreit?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 17.03.1999 - 16 W 14/99

    Rechtschutzbedürfnis für selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2005 - 1 W 18/05
    a) Soweit die Antragstellerin die Antragsgegnerin zu 2) in Anspruch nimmt, fehlt es schon an einem Rechtsverhältnis, das für die Annahme eines rechtlichen Interesses i.S.d. § 485 Abs. 2 ZPO in jedem Fall erforderlich ist (vgl. OLG Celle, BauR 2000, 601; Zöller-Herget, 25. Aufl. 2005, § 485 Rdn. 7a m.N.).
  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2005 - 1 W 18/05
    Dem entspricht auch die Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 1741 f), der ein selbständiges Beweisverfahren im Arzthaftungsstreit nur für zulässig hält, soweit es um den gegenwärtigen Zustand der verletzten Person, die hierfür maßgeblichen Gründe und mögliche Wege zur Beseitigung des Schadens geht.
  • OLG Oldenburg, 08.07.2008 - 5 W 41/08

    Behauptung des Vorliegens eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder der

    Die gegenteilige Auffassung (KG OLGR 2007, S. 539, 540. Oberlandesgericht Naumburg, OLGR 2006, S. 255, 255 f.. Musielak-Huber, ZPO, 6.A., § 485 Rdnr. 14) überzeugt nicht.
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2010 - 7 W 27/10

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Allerdings vertreten einige Oberlandesgerichte unter Berufung auf die oben zitierte Begründung des Bundesgerichtshofs die Auffassung, die Rechtsfrage, ob dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, könne nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein (KG, KGR 2007, 539; OLG München, Beschl. v. 3. Juni 2005, 1 W 1482/05, Juris Tz. 7; OLG Naumburg, OLGR 2006, 255).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.2010 - 7 W 25/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung

    Allerdings vertreten einige Oberlandesgerichte unter Berufung auf die oben zitierte Begründung des Bundesgerichtshofs die Auffassung, die Rechtsfrage, ob dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, könne nicht Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein (KG, KGR 2007, 539; OLG München, Beschl. v. 3. Juni 2005, 1 W 1482/05, Juris Tz. 7; OLG Naumburg, OLGR 2006, 255).
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