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   OLG München, 19.08.2005 - 1 W 2072/05   

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https://dejure.org/2005,13064
OLG München, 19.08.2005 - 1 W 2072/05 (https://dejure.org/2005,13064)
OLG München, Entscheidung vom 19.08.2005 - 1 W 2072/05 (https://dejure.org/2005,13064)
OLG München, Entscheidung vom 19. August 2005 - 1 W 2072/05 (https://dejure.org/2005,13064)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bestellung eines in einer bestimmten Art und Weise wissenschaftlich ausgerichteten Sachverständigen; Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter chirurgischer Behandlung

  • Bayerlein bei C.H.Beck Word Dokument
  • Judicialis

    ZPO § 118 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 406 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 406 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 118 Abs. 2 S. 3 § 406 Abs. 2 S. 1, Abs. 3
    Zur Glaubhaftmachung im Arzthaftungsprozess nach § 406 Abs. 3 ZPO wenn die inhaltliche Richtigkeit eines Zeitungsartikels vom betroffenen Sachverständigen bestritten wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2000 - 19 U 243/99

    Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer Maßnahme der alternativen

    Auszug aus OLG München, 19.08.2005 - 1 W 2072/05
    Die Zugehörigkeit zu einer wissenschaftlichen Schule ist weder Voraussetzung noch Ausschlussgrund für eine Bestellung als Sachverständiger (OLG Karlsruhe VersR 2001, 180; Jassnitzer/Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 11. Aufl., Randnr. 162, Musielak/Huber, 4. Aufl., § 406 ZPO Randnr. 11), so wenig beim Richter die Publikation einer bestimmten Rechtsauffassung einen Ablehnungsgrund darstellt (Thomas/Putzo, 26. Aufl., § 42 ZPO Randnr. 15 m. w. N.).
  • OLG Köln, 26.07.2007 - 2 W 58/07

    Ablehnung des medizinischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Ein behaupteter Sachverhalt ist glaubhaft gemacht, wenn die überwiegende Wahrscheinlichkeit für seine Richtigkeit spricht (vgl. BGHZ 156, 139 [142]; BGH NJW 1996, 1682; BGH NZI 2007, 409 [410]; Senat, KTS 1988, 553; OLG München, OLGR 2006, 135 [136]; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 294, Rdn. 2).

    Dies gilt nicht nur deshalb, weil ein Erfahrungssatz, daß Angaben auf beliebigen Seiten im Internet mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zutreffen, nicht existiert (vgl. OLG München, OLGR 2006, 135 [136] zum insoweit vergleichbaren Fall eines Zeitungsartikels).

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