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   KG, 13.01.2015 - 1 W 210 - 211/14, 1 W 210/14, 1 W 211/14   

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https://dejure.org/2015,1710
KG, 13.01.2015 - 1 W 210 - 211/14, 1 W 210/14, 1 W 211/14 (https://dejure.org/2015,1710)
KG, Entscheidung vom 13.01.2015 - 1 W 210 - 211/14, 1 W 210/14, 1 W 211/14 (https://dejure.org/2015,1710)
KG, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 1 W 210 - 211/14, 1 W 210/14, 1 W 211/14 (https://dejure.org/2015,1710)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Erhöhung des Erbbauzinses aufgrund einer Wertsicherungsklausel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbbauzins; Indexklausel; Eintragung der Zinsänderung

  • notar-drkotz.de

    Eintragungsfähigkeit der Erbbauzinserhöhung auf Grund einer Wertsicherungsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbbauRG § 9 Abs. 1 S. 1; BGB § 1105 Abs. 1 S. 2
    Eintragungsfähigkeit der Erhöhung des Erbbauzinses aufgrund einer Wertsicherungsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbbauzins durch Indexleitklausel verändert: Eintragung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 108
  • Rpfleger 2015, 394
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89

    Wertsicherung einer Rentenreallast

    Auszug aus KG, 13.01.2015 - 1 W 210/14
    Der Umstand, dass sich der tatsächliche zu einem bestimmten Zeitpunkt geschuldete Erbbauzins bei einer vereinbarten Indexgleitklausel nicht unmittelbar aus dem Grundbuch ergeben muss (vergleiche BGH, 1. Juni 1990, V ZR 84/89, NJW 1990, 2380), steht der Eintragung eines insoweit veränderten Erbbauzinses nicht entgegen.(Rn.18).

    Das ist der Fall, wenn sich der Mindest- und der Höchstumfang der Belastung sowie Voraussetzung und Umfang der Anpassung aus der Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung und aus der davon gedeckten Wertsicherungsklausel erschließen (BGH, NJW 1990, 2380, 2381).

  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Auszug aus KG, 13.01.2015 - 1 W 210/14
    Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, NJW 1995, 1081, 1082, Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 172; Demharter, a.a.O., § 19, Rdn. 28).
  • KG, 22.06.2010 - 1 W 277/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Identifizierbarkeit der erwerbenden GbR in der

    Auszug aus KG, 13.01.2015 - 1 W 210/14
    Dementsprechend haben die Beteiligten im Eintragungsverfahren auf klare und eindeutige Erklärungen zu achten (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 1 W 277/10 -, FGPrax 2010, 172; Demharter, GBO, 29. Aufl., Anhang zu § 13, Rdn. 5).
  • OLG Celle, 13.04.1977 - 4 Wx 5/77
    Auszug aus KG, 13.01.2015 - 1 W 210/14
    Eine solche Eintragung wäre nicht erforderlich (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13. April 1977 - 4 Wx 5/77 - juris), da der Erbbauzins ansonsten doppelt gesichert sei (Maaß, in: Kölner Formularbuch Grundstücksrecht, Kapitel 3 Rdn. 109).
  • RG, 14.03.1931 - Vb 2/31

    1. Teilt die in der Spalte "Veränderungen" des hamburgischen (und des

    Auszug aus KG, 13.01.2015 - 1 W 210/14
    Er gilt da nicht, wo es sich um einen kurzen Zusatz handelt, der, wenn auch nicht nötig, so doch geeignet ist, Zweifel zu verhüten (RGZ 132, 106, 112).
  • KG, 01.03.2018 - 1 W 98/17

    Grundbuchverfahren: Mitwirkungserfordernis anderer dinglich Berechtigter bei

    Die Erklärung unter Nr. 11.4 der notariellen Verhandlung vom ... (UR-Nr. ...) ist nach ihrem Inhalt nicht auf eine Rechtsänderung gerichtet, sondern auf eine bloß deklaratorische Eintragung zur aktuellen Höhe des Erbbauzinses, für die eine Mitwirkung der anderen dinglich Berechtigten nicht erforderlich ist (Senat, FGPrax 2015, 108, 109).
  • KG, 13.01.2015 - 1 W 211/14

    Erbbauzins durch Indexleitklausel verändert: Eintragung möglich?

    1 W 211/14; 1 W 210/14.
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