Rechtsprechung
KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09, 1 W 214/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Anordnung der Betreuung; Fähigkeit eines Volljährigen zurÄußerung eines freien Willens
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Freie Willensbestimmung, Vorsorgevollmacht, Vorsorgeüberwachungsbetreuer, Betreuung trotz Vorsorgevollmacht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; BGB § 1897
Voraussetzungen der Anordnung der Betreuung; Fähigkeit eines Volljährigen zur Äußerung eines freien Willens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betreuerbestellung, wenn Missbrauch einer Bevollmächtigung anzunehmen ist
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 52 XVII D 716
- LG Berlin - 87 T 335/08
- LG Berlin - 87 T 95/08
- KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09, 1 W 214/09
Papierfundstellen
- FGPrax 2010, 133
- FamRZ 2010, 924
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (20)
- BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97
Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers
Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLGReport 2005, 621, 623).Bei der Würdigung des Gutachtens eines Sachverständigen hat das Rechtsbeschwerdegericht zusätzlich zu prüfen, ob der Tatrichter das Ergebnis des Gutachtens nur kritiklos hingenommen hat oder ob er unter Nachvollziehung der Gedankengänge des Sachverständigen dessen tatsächliche Feststellungen wie auch die von ihm gezogenen Schlüsse auf ihre Tragfähigkeit geprüft und sich eine eigene Überzeugung gebildet hat (BayObLG, FamRZ 1999, 817).
- KG, 07.07.2009 - 1 W 593/07
Rechtliche Betreuung: Fortführung eines Beschwerdeverfahrens nach …
Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
Zu Recht hat das Landgericht diesen Einwand für treuwidrig erachtet, nachdem dem Beteiligten zu 1 bislang jeglicher Kontakt mit dem Betroffenen verwehrt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 W 593-596/07 und 13-16/09 - FGPrax 2009, 209). - KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94
Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung; …
Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
Bei einem erheblichen Interessengegensatz zwischen dem Betroffenen und dem Betreuer kommt aber eine Bestellung nicht in Betracht (Senat, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 1 W 7060/94 - FamRZ 1995, 1442;… Jürgens, a.a.O., § 1897 BGB, Rdn. 15;… Jurgeleit, a.a.O., § 1897 BGB, Rdn. 39).
- OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht
Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
Dabei war es nicht rechtsfehlerhaft, dass das Landgericht insoweit auf seine Ausführungen zur Betreuerauswahl verwiesen hat, weil auch bei der Prüfung der Geeignetheit eines Bevollmächtigten auf die Kriterien zu § 1897 Abs. 4 BGB zurückgegriffen werden kann (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587, 1588). - OLG Hamm, 07.05.2009 - 15 Wx 316/08
Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht
Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
Dabei kann dahinstehen, ob die Auffassung des Landgerichts, die Angelegenheiten des Betreuten könnten durch einen Bevollmächtigten bei erheblichen Zweifeln an der Wirksamkeit der Bevollmächtigung nicht besorgt werden, in dieser Allgemeinheit zutreffend ist (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2009, 215; OLG München, FGPrax 2009, 221, 224). - KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten …
Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLGReport 2005, 621, 623). - OLG Köln, 11.09.2009 - 2 Wx 76/09
Anwendbares Recht im Grundbuchverfahren in Übergangsfällen
Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
Es finden die bis zum 31. August 2009 geltenden Verfahrensvorschriften Anwendung, weil die dem Beschwerdeverfahren zugrunde liegenden Verfahren vor dem 1. September 2009 eingeleitet worden sind, Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG (OLG Köln, FGPrax 2009, 240; 2009, 241 mit Anm. Sternal; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 W 152/09-, Juris; OLG Dresden, Beschluss v. 20. Oktober 2009 - 3 W 1077/09 - Juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 18 UF 233/09 - Juris; OLG Düsseldorf, MDR 2009, 1352; BT-Drs. - OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08
Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei …
Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
Dabei kann dahinstehen, ob die Auffassung des Landgerichts, die Angelegenheiten des Betreuten könnten durch einen Bevollmächtigten bei erheblichen Zweifeln an der Wirksamkeit der Bevollmächtigung nicht besorgt werden, in dieser Allgemeinheit zutreffend ist (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2009, 215; OLG München, FGPrax 2009, 221, 224). - OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 18 UF 233/09
Rechtsmittelgericht: Zuständigkeit bei vor dem 01.September 2009 eingeleiteten …
Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
Es finden die bis zum 31. August 2009 geltenden Verfahrensvorschriften Anwendung, weil die dem Beschwerdeverfahren zugrunde liegenden Verfahren vor dem 1. September 2009 eingeleitet worden sind, Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG (OLG Köln, FGPrax 2009, 240; 2009, 241 mit Anm. Sternal; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 W 152/09-, Juris; OLG Dresden, Beschluss v. 20. Oktober 2009 - 3 W 1077/09 - Juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 18 UF 233/09 - Juris; OLG Düsseldorf, MDR 2009, 1352; BT-Drs. - BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02
Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
Das kann etwa der Fall sein, wenn der Betreuer nicht willens oder nicht in der Lage ist, den ihm übertragenen Aufgabenkreis zum Wohl des Betroffenen wahrzunehmen (vgl. BayObLG, FGPrax 2003, 29). - BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01
Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen
- OLG Dresden, 20.10.2009 - 3 W 1077/09
Anwendbares Verfahrensrecht im FGG -Verfahren in Übergangsfällen
- BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
- KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04
Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher …
- KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer …
- OLG Schleswig, 21.10.2009 - 2 W 152/09
Anwendbares Recht nach Inkrafttreten der FGG-Reform
- OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 3 Wx 187/09
Gerichtliche Zuständigkeiten nach Inkrafttreten des FamFG in Übergangsfällen
- BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers
- BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02
Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem …
- OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht; …
- BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10
Anordnung der Betreuung trotz Vorsorgevollmacht
Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (KG FamRZ 2010, 924, 925; OLG Zweibrücken OLGR 2006, 729, 730;… Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1896 Rn. 12 mwN). - LG Würzburg, 26.03.2018 - 3 T 614/18
Beschwerderecht im Betreuungsverfahren (hier: Lebensgefährte als …
Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (BGH, 07.03.2012 - XII ZB 583/11;… Rn. 11, 12; BGH…, Beschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 m.w.N.; KG FamRZ 2010, 924, 925; OLG Zweibrücken OLGR 2006, 729, 730;… Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1896 Rn. 12 m.w.N.).