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   KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04   

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KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04 (https://dejure.org/2006,6700)
KG, Entscheidung vom 11.04.2006 - 1 W 227/04 (https://dejure.org/2006,6700)
KG, Entscheidung vom 11. April 2006 - 1 W 227/04 (https://dejure.org/2006,6700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse durch die Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler eines mit dem Dienstgrad "Oberstleutnant" aus der Nationalen Volksarmee ausgeschiedenen Berufsbetreuers; Vergütung eines bestellten Betreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stundensatz, Ausbildung als Diplom-Militärwissenschaftler

  • Judicialis

    BVormVG § 1; ; VBVG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die durch Ausbildung erworbenen Fachkenntnisse eines Berufsbetreuers - hier: Ausbildung an Offiziershochschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausbildung ohne betreuungsrelevante Inhalte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1630 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
    Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht, § 12 FGG, bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentliche Umstände berücksichtigt, § 25 FGG, und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 1 W 246/01 -, BtPrax 2002, 167 ff.; Beschluss vom 8. Juni 2004 - 1 W 238/02 -, OLG-Report 2005, 550, 551).

    Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).

    Da der Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen hat, vgl. § 1901 Abs. 1 BGB, kommt den rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; OLG Jena, NJ 2003, 379; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).

    Das ist der Fall, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (Senat, BtPrax 2002, 167ff.).

    Insoweit ist zu fordern, dass der Betreuer trotz seiner inhaltlich auf das System der DDR ausgerichteten Ausbildung aufgrund der erworbenen formellen Kenntnisse (des juristischen bzw. ökonomischen "Handwerks") in der Lage ist, sich in die abweichende Rechts- und Wirtschaftsordnung einzuarbeiten, und insoweit einem Laien ohne besondere Fachkenntnisse nicht gleichzusetzen ist (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.).

  • BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02

    "Diplom-Staatswissenschaftler" als Betreuer

    Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
    Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).

    Da der Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen hat, vgl. § 1901 Abs. 1 BGB, kommt den rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; OLG Jena, NJ 2003, 379; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).

    Insoweit ist zu fordern, dass der Betreuer trotz seiner inhaltlich auf das System der DDR ausgerichteten Ausbildung aufgrund der erworbenen formellen Kenntnisse (des juristischen bzw. ökonomischen "Handwerks") in der Lage ist, sich in die abweichende Rechts- und Wirtschaftsordnung einzuarbeiten, und insoweit einem Laien ohne besondere Fachkenntnisse nicht gleichzusetzen ist (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.).

  • OLG Brandenburg, 26.10.2000 - 9 Wx 25/00
    Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
    Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).

    Da der Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen hat, vgl. § 1901 Abs. 1 BGB, kommt den rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; OLG Jena, NJ 2003, 379; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).

    Liegt ein so genannter Gleichstellungsbescheid vor, ist es mit Sinn und Zweck des dem Bescheid vorgeschalteten Anerkenntnis- und Zertifizierungsverfahrens nicht vereinbar, das Tatbestandsmerkmal der Vergleichbarkeit in § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG erneut und unabhängig von der zuständigen Behörde zu prüfen (Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 27. April 2004 - 1 W 224 bis 226/03 - OLG Dresden, FamRZ 2001, 188, OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349).

  • OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99

    Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss

    Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
    Da der Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen hat, vgl. § 1901 Abs. 1 BGB, kommt den rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; OLG Jena, NJ 2003, 379; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).

    Insofern besteht auch ein Unterschied zu dem auf ein Lehramt ausgerichteten Hochschulstudium gleich welcher Fachrichtung, bei dem der Erwerb allgemein nutzbarer pädagogischer und psychologischer Fähigkeiten zum Kern des Studiums gehört (so OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
    Die Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler eines mit dem Dienstgrad "Oberstleutnant" aus der Nationalen Volksarmee ausgeschiedenen Berufsbetreuers war in ihrem Kernbereich nicht auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse gerichtet (Abgrenzung zu BayObLG, Beschluss vom 15. September 1999, 3 Z BR 242/99, BayObLGZ 1999, 275).

    c) Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht von dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 15. September 1999 - 3 Z BR 242/99 - (FamRZ 2000, 32f.) ab.

  • KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02

    Betreuervergütung: Qualifikation als Rechtsbeistand für Erbrecht nach altem Recht

    Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
    Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht, § 12 FGG, bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentliche Umstände berücksichtigt, § 25 FGG, und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 1 W 246/01 -, BtPrax 2002, 167 ff.; Beschluss vom 8. Juni 2004 - 1 W 238/02 -, OLG-Report 2005, 550, 551).

    Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).

  • OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03

    Betreuervergütung bei DDR-Staatwissenschaftsstudium

    Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
    Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).

    Da der Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen hat, vgl. § 1901 Abs. 1 BGB, kommt den rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; OLG Jena, NJ 2003, 379; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03

    Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers

    Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
    Die Feststellung, ob ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG erfüllt, obliegt im Wesentlichen dem Tatrichter (BGH, FamRZ 2003, 1653f.).

    Bei der Beurteilung der Frage, welche durch Ausbildung erworbenen Kenntnisse für Betreuungen allgemein nutzbar sind, sind strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. BGH, FamRZ 2003, 1653f.).

  • OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 9 Wx 54/00

    Höhe der Vergütung eines als Betreuer tätigen Dipl.-Staatswissenschaftlers der

    Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
    Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).

    Der weltanschauliche Schwerpunkt des Faches "Marxistisch-leninistische Philosophie und methodologische Probleme der Militärtheorie und -praxis" ist ohne weiteres anzunehmen (vgl. BayObLG, NJ 2002, 97f. zum schwerpunktmäßigen Studium des Marxismus-Leninismus).

  • OLG Dresden, 26.06.2000 - 15 W 500/00

    Zur Höhe von Betreuervergütung

    Auszug aus KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
    Liegt ein so genannter Gleichstellungsbescheid vor, ist es mit Sinn und Zweck des dem Bescheid vorgeschalteten Anerkenntnis- und Zertifizierungsverfahrens nicht vereinbar, das Tatbestandsmerkmal der Vergleichbarkeit in § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG erneut und unabhängig von der zuständigen Behörde zu prüfen (Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 27. April 2004 - 1 W 224 bis 226/03 - OLG Dresden, FamRZ 2001, 188, OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349).
  • OLG Naumburg, 26.08.2004 - 8 Wx 5/04

    Erhöhte Vergütung des Betreuers wegen besonderer Kenntnisse

  • OLG Zweibrücken, 11.12.1998 - 2 UF 1/98

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts entgegen dem eigentlich anwendbaren

  • OLG Rostock, 21.02.2008 - 6 W 12/08

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei einem Berufsbetreuer mit

    Solche Kenntnisse liegen vor, wenn sie über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und befähigen, die Betreueraufgaben besser und effektiver zu erfüllen (vgl. KG, Beschluss vom 11.4.2006, Az.: 1 W 227/04 m. w. N.).

    Im Hinblick auf diese Umstände kann entgegen der Ansicht des Landgerichts nicht davon ausgegangen werden, es seien besondere, über das Allgemeinwissen hinausgehende betreuungsrelevante Kenntnisse vermittelt worden (vgl. auch Beschluss des OLG Sachsen-Anhalt vom 27.7.2007, Az.: 8 Wx 28/07 sowie Beschluss des KG vom 11.4.2006, Az.: 1 W 227/04).

  • LG Stendal, 08.10.2009 - 25 T 81/09

    Angestelltenausbildung - erhöhte Vergütung

    Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht FG Prax 2008, S. 60/61; Kammergericht Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und zuletzt Beschluss vom 4.5.2009 - 25 T 112/09 ).
  • LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08

    Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinaus ging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. KG, FGPrax 2008, 60, 61; KG, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/2006; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/2004; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07, Beschluss vom 30.4.2007 - 8 Wx 3/2007 und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 jeweils zitiert nach Juris und OLG Naumburg, Beschluss vom 30.5.2008 - 8 Wx 6/08 ).
  • LG Stendal, 02.09.2009 - 25 T 111/09
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht, FG Prax 2008, 60, 61; Kammergericht, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 - und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04 - OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und Beschluss vom 13.2.2009 - 25 T 282/08 -).
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