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   OLG Naumburg, 26.06.2017 - 1 W 23/17 (PKH)   

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https://dejure.org/2017,63816
OLG Naumburg, 26.06.2017 - 1 W 23/17 (PKH) (https://dejure.org/2017,63816)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.06.2017 - 1 W 23/17 (PKH) (https://dejure.org/2017,63816)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Juni 2017 - 1 W 23/17 (PKH) (https://dejure.org/2017,63816)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 114 ZPO, § 287 ZPO, § 253 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für einen Arzthaftungsprozess: Anforderungen an die Substantiierung eines Behandlungsfehlervorwurfs und eines auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens gerichteten Anspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Arzthaftungsklage

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 29.09.2010 - 14 U 9/10

    Anforderungen an die Darlegung eines Haushaltsführungsschadens

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.06.2017 - 1 W 23/17
    Der allgemeine Hinweis auf das Tabellenwerk reicht zur Darstellung eines Haushaltsführungsschadens nicht aus (Parey, Der Haushaltsführungsschaden, 8. Aufl., Seite 18, mit zahlreichen weiteren Nachweisen, unter anderem unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, VersR 2004, 120; OLG Celle, Urteil vom 29. September 2010 zu 14 U 9/10).
  • OLG München, 10.02.2012 - 1 W 200/12

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Anforderungen an die Erfolgsaussicht einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.06.2017 - 1 W 23/17
    Andererseits reicht es in Arzthaftungssachen im Regelfall aus, wenn über die Werthaltigkeit des Klagevorbringens erst nach Einholung eines Sachverständigengutachtens entschieden werden kann (OLG München, Beschluss vom 10. Februar 2012, 1 W 200/12, zitiert nach juris, RN 2).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08

    Schätzung des Haushaltsführungsschadens

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.06.2017 - 1 W 23/17
    Der in der Beschwerdebegründung vom Antragsteller angebrachte Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 3. Februar 2009 zu VI ZR 183/08 und vom 22. Mai 2012 zu VI ZR 157/11), wonach der Haushaltsführungsschaden in Anwendung des § 287 ZPO durch Rückgriff auf die Berechnungstabellen von Schulz-Borck im Wege der Schätzung festgestellt werden könne, gebietet keine andere Betrachtungsweise.
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2002 - 8 U 190/01

    Schmerzensgeld im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.06.2017 - 1 W 23/17
    Der allgemeine Hinweis auf das Tabellenwerk reicht zur Darstellung eines Haushaltsführungsschadens nicht aus (Parey, Der Haushaltsführungsschaden, 8. Aufl., Seite 18, mit zahlreichen weiteren Nachweisen, unter anderem unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, VersR 2004, 120; OLG Celle, Urteil vom 29. September 2010 zu 14 U 9/10).
  • OLG München, 28.03.2011 - 1 W 244/11

    Prozesskostenhilfe: Beschwerde gegen die Herabsetzung der Höhe des mit der Klage

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.06.2017 - 1 W 23/17
    Deswegen genügt es auch im Arzthaftungsprozess im Allgemeinen nicht, sich im Antrag auf Prozesskostenhilfe darauf zu beschränken, dem Arzt einen negativen Ausgang einer Behandlung vorzuwerfen (OLG München, Beschluss vom 28. März 2011, 1 W 244/11, zitiert nach juris, RN 10).
  • BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11

    Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.06.2017 - 1 W 23/17
    Der in der Beschwerdebegründung vom Antragsteller angebrachte Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 3. Februar 2009 zu VI ZR 183/08 und vom 22. Mai 2012 zu VI ZR 157/11), wonach der Haushaltsführungsschaden in Anwendung des § 287 ZPO durch Rückgriff auf die Berechnungstabellen von Schulz-Borck im Wege der Schätzung festgestellt werden könne, gebietet keine andere Betrachtungsweise.
  • OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 W 25/12

    Prozesskostenhilfe im Arzthaftungsprozess: Erfolgsaussicht eines Schadensersatz-

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.06.2017 - 1 W 23/17
    Hierbei sind an seine Substantiierungspflichten lediglich maßvolle Anforderungen zu stellen, weil von ihm angesichts des bestehenden Informationsgefälles zwischen Arzt und Patient regelmäßig keine genaue Kenntnis der medizinischen Vorgänge erwartet und gefordert werden kann (der erkennende Senat, Beschluss vom 6. Juni 2012 zu 1 W 25/12, zitiert nach juris, RN 12).
  • OLG München, 09.05.2005 - 1 W 1080/05
    Auszug aus OLG Naumburg, 26.06.2017 - 1 W 23/17
    Der Unbemittelte braucht nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (OLG München, Beschluss vom 9. Mai 2005, 1 W 1080/05, zitiert nach juris, RN 14).
  • OLG Dresden, 29.05.2020 - 22 U 699/19

    Haushaltsführungsschaden, Bemessung, Grudnlagen, Prozessvortrag

    Die Tabellenwerke können daher nicht zur Begründung des Ersatzanspruchs der Höhe nach herangezogen werden, sondern lediglich zur Prüfung der Plausibilität der Angaben der Geschädigten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Januar 2019 - 1 U 158/16 -, juris Rn. 49; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 22 U 97/16 -, juris Rn. 40, 45; OLG Hamm, Urteil vom 26. April 2019 - I-9 U 102/18 - , juris Rn. 36; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 1 W 23/17 (PKH) -, juris Rn. 22; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 4 W 1152/17 -, juris Rn. 2; HansOLG Hamburg, Urteil vom 8. November 2019 - 1 U 155/18 -, juris Rn. 85) und sind vom Tatgericht in jedem Einzelfall kritisch zu hinterfragen.
  • LG Coburg, 08.09.2020 - 22 O 718/19

    Gefährliche Gefälligkeit: Zur Tierhalterhaftung beim Gefälligkeitsverhältnis

    Die Tabellenwerke können daher nicht zur Begründung des Ersatzanspruchs der Höhe nach herangezogen werden, sondern lediglich zur Prüfung der Plausibilität der Angaben der Geschädigten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Januar 2019 - 1 U 158/16 -' juris Rn. 49; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Oktober 2018 -22 U 97/16 -' juris Rn. 40, 45; OLG Hamm, Urteil vom 26. April 2019 - I-9 U 102/18-, juris Rn. 36; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Juni 2017- 1 W 23/17 (PKH) -' juris Rn. 22; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 4 W 1152/17 -' juris Rn. 2; HansOLG Hamburg, Urteil vom 8. November 2019 - I U 155/18 -' juris Rn. 85).
  • OLG Dresden, 01.11.2018 - 4 W 868/18

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess hinsichtlich eines ärztlichen

    Da eine Prozesspartei regelmäßig die Prozessaussichten auch unter Berücksichtigung des Kostenrisikos vernünftig abwägen wird und Prozesskostenhilfe nicht dazu dienen soll, aussichtslose Klagen auf Kosten der Allgemeinheit zu führen, genügt es auch im Arzthaftungsprozess im Allgemeinen aber nicht, sich im Antrag auf Prozesskostenhilfe darauf zu beschränken, dem Arzt - wie hier - letztlich nur einen negativen Ausgang einer Behandlung vorzuwerfen (OLG München, Beschluss vom 28. März 2011, 1 W 244/11, juris, RN 10; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 1 W 23/17 -, Rn. 16 - 18, juris).
  • OLG Dresden, 26.11.2020 - 4 W 733/20

    Patient muss in einer Arzthaftungsstreitigkeit den Behandlungsfehler bezeichnen,

    Da eine Prozesspartei regelmäßig die Prozessaussichten auch unter Berücksichtigung des Kostenrisikos vernünftig abwägen wird und Prozesskostenhilfe nicht dazu dienen soll, aussichtslose Klagen auf Kosten der Allgemeinheit zu führen, genügt es auch im Arzthaftungsprozess nicht, sich im Antrag auf Prozesskostenhilfe darauf zu beschränken, dem Arzt letztlich nur einen negativen Ausgang einer Behandlung vorzuwerfen (Senat, a.a.O; OLG München, Beschluss vom 28.03.2011, 1 W 244/11, juris, Rn. 10; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 1 W 23/17 -, Rn. 16 - 18, juris).
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