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   KG, 11.06.1991 - 1 W 2512/89   

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KG, 11.06.1991 - 1 W 2512/89 (https://dejure.org/1991,5991)
KG, Entscheidung vom 11.06.1991 - 1 W 2512/89 (https://dejure.org/1991,5991)
KG, Entscheidung vom 11. Juni 1991 - 1 W 2512/89 (https://dejure.org/1991,5991)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1992, 117
  • Rpfleger 1991, 480
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 09.02.2006 - V ZB 152/05

    Geschäftswert und Notargebühren bei Beurkundung einer den Kaufpreis

    Daran sieht es sich durch den Beschluss des Kammergerichts vom 11. Juni 1991 (DNotZ 1992, 117) gehindert.

    Teilweise wird ein solcher Zusammenhang stets bejaht (KG DNotZ 1992, 117, 118 f.; Hansen, JurBüro 1988, 1117, 1118; ders., DNotZ 1992, 117, 120 [Anm. zu KG aaO]; Rohs in Rohs/Wedewer, KostO, § 44 Rdn. 6 f.).

    In diesem Umfang wird die nach dem Gesetz nur Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreis geschuldete Verschaffung des Eigentums an dem Kaufgegenstand wirtschaftlich vorgezogen (KG DNotZ 1992, 117, 118).

    Demgegenüber stehen das Kammergericht (DNotZ 1992, 117, 119 mit zustimmender Anm. Jansen, aaO S. 120 f.) und das Oberlandesgericht Celle (OLG-Report 1997, 22, 23 mit zustimmender Anm. Mümmler, JurBüro 1997, 156 ff.) auf dem Standpunkt, dass auch in einem solchen Fall der Kaufpreis maßgeblich bleibt.

    Der Kaufpreis, den der Käufer zu zahlen hat, ist deshalb nicht nur die Gegenleistung für die Verschaffung des Eigentums an dem Kaufgegenstand, sondern auch für die Verschaffung dieses Vorteils (KG DNotZ 1992, 117, 118 f.; Rohs in Rohs/Wedewer, aaO, § 44 Rdn. 6 f.).

  • OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04

    Bewertung einer Belastungsvollmacht

    3) Wegen Abweichung von der Entscheidung des KG in DNotZ 1992, 117 wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.

    Einer entsprechenden abschließenden Entscheidung des Senats steht jedoch der auf weitere Beschwerde ergangene Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts vom 11.06.1991 - 1 W 2512/89 -(abgedruckt u.a. in DNotZ 1992, 117f) entgegen; denn auf der Grundlage der vom Kammergericht vertretenen Rechtsauffassung müsste der Senat die weitere Beschwerde zurückweisen.

    Während eine verbreitet vertretene Auffassung (OLG Naumburg ZNotP 1998, 208; OLG Rostock MittBayNot 2002, 307 mit zust. Anm. Tiedke ZNotP 2002, 203f; OLG Köln MittRhNotK 1996, 103f; ebenso Bengel/Tiedke in Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann, KostO, 16. Aufl. § 44 Rdn.79; Bayrische Notarkasse, Streifzug durch die KostO, 6.Aufl. Rdn. 1330) die Vollmacht entsprechend ihrem erteilten Umfang mit der Folge einer differenzierten Gebührenberechnung nach § 44 Abs. 1 S. 2 KostO bewerten will, stehen das Kammergericht (DNotZ 1992, 117f mit zust. Anm. Hansens) und das OLG Celle (JurBüro 1997, 156f mit zust. Anm. Mümmler) auf dem Standpunkt, dass allein der Wert des Kaufvertrages maßgebend sei, die Kosten also allein nach § 44 Abs. 1 S. 1 KostO zu berechnen seien, wenn - wie dies in aller Regel der Fall ist - die Belastungsvollmacht dazu dient, dem Erwerber die vorzeitige wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen (ebenso Rohs/Wedewer, KostO, Stand 3/2005, § 44 Rdn.6f; Assenmacher/Mathias, KostO, 15.Aufl. S.490).

  • OLG Köln, 16.02.1996 - 2 Wx 27/95

    Kaufvertrag und Belastungsvollmacht

    April 1996 Kaufpreises für das Grundtück durch den Erwerber dienen soll (vgl. BayObLG DNotZ 1982, 765, 766 = JurBüro 1982, 899, 900; OLG Köln JurBüro 1975, 929, 930 f.; KG Rpfleger 1991, 480, 481 = JurBüro 1991, 1361, 1362 f. = DNotZ 1992, 117 ; Göttlich/ Mümmler, KostO, 11. Aufl. 1992, Stichwort "Mehrere Erklärungen", S. 793; Lappe, KostRspr. § 44 KostO , Nr. 93; Korintenberg/ Reimann, a.a.O., § 44 KostO , Rn. 78; Rohs/Wedewer, 3. Aufl., Stand: 1995, § 44 KostO , Rn. 6 f.).

    Zwar mag zweifelhaft sein, ob es - wie das LG in einer Entscheidung vom 11.6.1991 angenommen hat (vgl. KG JurBüro 1991, 1361, 1362 mit - auch insoweit - ablehnender Anm. Lappe, KostRspr. § 44 KostO , Nr. 93 = DNotZ 1992, 117 ) - für die Bejahung der Gegenstandsgleichheit von Kaufvertrag und Belastungsvollmacht ausreicht, daß die Vollmacht, soweit ihr Wert den des Kaufvertrages übersteigt, der Kreditbeschaffung für das Bauvorhaben des Käufers dient.

    Denselben Gegenstand im Sinne der Norm betreffen alle zur Begründung, Feststellung, Anerkennung, Aufhebung, Erfüllung oder Sicherung eines Rechtsverhältnisses niedergelegten Erklärungen der Partner dieses Rechtsverhältnisses einschließHeft Nr. 4 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ April 1996 lich aller Erfüllungs- und Sicherungsgeschäfte auch dritter Personen oder zugunsten dritter Personen (vgl. BayObLGZ 1978, 345, 347 = DNotZ 1979, 430 ; BayObLG DNotZ 1982, 765, 766; KG DNotZ 1972, 626, 627; KG JurBüro 1991, 1361, 1362; Hansens, JurBüro 1988, 1117, 1118; Mümrnler, JurBüro 1993, 711 ; Korintenberg/Reimann, a.a.O., § 44 KostO , Rn. 16; RohsfWedewer, a.a.O., § 44 KostO , Rn. 5; teilw. m.w.N.).

    Nicht zugestimmt werden kann dem LG indes darin, daß es im Anschluß an die oben zitierte Entscheidung des KG vom 11.6.1991 (KG JurBüro 1991, 1361 f. = Rpfleger 1991, 480 f. = DNotZ 1992, 117 ff. mit zustimmender Anm. Hansens = KostRSpr. § 44 KostO , Nr. 93 mit ablehnender Anm. Lappe) - angenommen hat, daß hier neben der Gegenstandsgleichheit auch die Wertgleichheit von Kauf und Belastungsvollmacht zu bejahen sei.

  • BGH, 09.02.2006 - V ZB 172/05

    Gegenstandswert der für die Beurkundung gegenstandsgleicher Erklärungen;

    Das vorlegende Gericht weist zu Recht darauf hin, es könne angenommen werden, dass alle Leistungen des Verkäufers, einschließlich der Verschaffung lastenfreien Eigentums bei der Kaufpreisbildung berücksichtigt worden sind, so dass zwar nicht der kostenrechtliche Wert, jedenfalls aber der Wert, den die vom Verkäufer übernommene Löschungsverpflichtung für die Kaufvertragsparteien tatsächlich hat, Eingang in die Wertbemessung findet (vgl. auch KG DNotZ 1992, 117, 119).
  • LG Kempten, 25.10.2005 - 1 T 2198/05

    Anspruch auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung für materiell

    Daran sieht es sich durch den Beschluss des KG vom 11.6.1991 ( DNotZ 1992, 117 ) gehindert.
  • LG Duisburg, 11.05.2007 - 12 T 52/07

    Höhe der Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers i.R.d. Verkaufs eines

    In diesem Umfang wird die nach dem Gesetz nur Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreis geschuldete Verschaffung des Eigentums an dem Kaufgegenstand wirtschaftlich vorgezogen (KG, DNotZ 1992, 117, 118).
  • LG Bonn, 02.11.2005 - 11 T 19/05

    Sachkapitalerhöhung durch Grundstückseinbringung

    3. Wegen Abweichung von der Entscheidung des KG in DNotZ 1992, 117 wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Köln, 07.02.1996 - 2 Wx 28/95

    Überwachung der Ablösung von Grundpfandrechten

    2. In einem solchen Fall entspricht der Geschäftswert für die Beurkundung der Vollmacht nicht notwendig dem des Kaufvertrages, sondern ist nach § 41 KostO zu bestimmen (entgegen KG DNotZ 1992, 117 ).
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