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   KG, 17.07.2007 - 1 W 256/05   

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KG, 17.07.2007 - 1 W 256/05 (https://dejure.org/2007,36396)
KG, Entscheidung vom 17.07.2007 - 1 W 256/05 (https://dejure.org/2007,36396)
KG, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 1 W 256/05 (https://dejure.org/2007,36396)
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Volltextveröffentlichung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebührenanrechnung - Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

 
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  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 1 W 256/05
    Vielmehr hat der Kläger grundsätzlich die Möglichkeit, eine ihm vorprozessual entstandene Geschäftsgebühr im Prozess als Verzugsschaden geltend zu machen (BGH, Urteil vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06 - AGS 2007, 283 ff.; Urteil vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06 -, bei juris).

    Soweit der Entscheidung des Senats vom 20. Juli 2005 (a.a.O.) entnommen worden ist, dass sich die vorgerichtliche Geschäftsgebühr reduziert, wenn später wegen desselben Gegenstandes eine Verfahrensgebühr entstanden ist (so offenbar Hansens, RVG Report 2005, 392, 393; auch BGH, Urteil vom 7. März 2007 a.a.O.; vgl. jedoch Schneider a.a.O. S. 2006) wird an dieser Betrachtungsweise - die für die Kostenfestsetzung ohne Bedeutung ist - nicht festgehalten.

  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 19 C 06.2279
    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 1 W 256/05
    Allerdings wird in der Rechtsprechung, jedenfalls für den Bereich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, die Auffassung vertreten, aus der Regelung in Teil 3, Vorbemerkung 3 Abs. 4 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG, wonach eine wegen desselben Gegenstandes entstandene Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet werde, folge, dass im Kostenfestsetzungsverfahren nicht die volle 1, 3-Verfahrensgebühr gegen den unterlegenen Prozessgegner festgesetzt werden könne, wenn auf Seiten der obliegenden Partei zuvor eine Geschäftsgebühr angefallen ist (VGH München, 19. Senat, NJW 2006, 1990 f., aufgegeben durch Beschluss vom 07. Dezember 2006 - 19 C 06.2279 - sowie Beschluss vom 06. März 2007 - 19 C 06.2591 -, beide bei juris; Niedersächsisches OVG, AGS 2007, 377 f, VG Minden, Beschluss vom 31. Mai 2007 - 10 K 1944/06.A - m.w.N., bei juris).

    Es kommt hinzu, dass dem für das Kostenfestsetzungsverfahren zuständigen Beamten in der Regel nicht bekannt ist, in welcher Höhe eine Geschäftsgebühr für die vorangegangene Tätigkeit des Rechtsanwalts entstanden ist (VGH München, 19. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.03.2006 - 19 C 06.268

    Rechtmäßigkeit der Anrechnung eines Teils der Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 1 W 256/05
    Allerdings wird in der Rechtsprechung, jedenfalls für den Bereich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, die Auffassung vertreten, aus der Regelung in Teil 3, Vorbemerkung 3 Abs. 4 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG, wonach eine wegen desselben Gegenstandes entstandene Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet werde, folge, dass im Kostenfestsetzungsverfahren nicht die volle 1, 3-Verfahrensgebühr gegen den unterlegenen Prozessgegner festgesetzt werden könne, wenn auf Seiten der obliegenden Partei zuvor eine Geschäftsgebühr angefallen ist (VGH München, 19. Senat, NJW 2006, 1990 f., aufgegeben durch Beschluss vom 07. Dezember 2006 - 19 C 06.2279 - sowie Beschluss vom 06. März 2007 - 19 C 06.2591 -, beide bei juris; Niedersächsisches OVG, AGS 2007, 377 f, VG Minden, Beschluss vom 31. Mai 2007 - 10 K 1944/06.A - m.w.N., bei juris).

    Soweit derselbe Senat des VGH München in seinem früheren Beschluss vom 6. März 2006 (NJW 2006, 1990) sowie das VG Minden (a.a.O.) für den Bereich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens einer Beschränkung der Anrechnungsregelung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG widersprechen, weil es mit dem Normziel nicht vereinbar sei, wenn der Prozessgegner im gerichtlichen Verfahren die im vorangegangenen Verwaltungsverfahren entstandene Geschäftsgebühr (jetzt: VV 2301) sozusagen nachträglich zu übernehmen hätte, greift diese Überlegung im Zivilprozess nicht.

  • VGH Hessen, 29.11.2005 - 10 TJ 1637/05
    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 1 W 256/05
    Sinn und Zweck der Anrechnungsregel in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG ist es, den Mandanten vor zu hohem Rechtsanwaltshonorar und insbesondere auch davor zu schützen, dass der Rechtsanwalt allein im Hinblick auf seinen Vergütungsanspruch ein gerichtliches Verfahren einleitet (VGH München, 4. Senat, NJW 2007, 170 f., OVG NRW NJW 2006, 1991; VGH Kassel, NJW 2006, 1992 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2006 - 7 E 410/06

    Rechtsanwaltsgebühren, Kosten, Kostenerstattung, Kostenrecht, Verfahrensgebühr,

    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 1 W 256/05
    Sinn und Zweck der Anrechnungsregel in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG ist es, den Mandanten vor zu hohem Rechtsanwaltshonorar und insbesondere auch davor zu schützen, dass der Rechtsanwalt allein im Hinblick auf seinen Vergütungsanspruch ein gerichtliches Verfahren einleitet (VGH München, 4. Senat, NJW 2007, 170 f., OVG NRW NJW 2006, 1991; VGH Kassel, NJW 2006, 1992 f.).
  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 1 W 256/05
    Vielmehr hat der Kläger grundsätzlich die Möglichkeit, eine ihm vorprozessual entstandene Geschäftsgebühr im Prozess als Verzugsschaden geltend zu machen (BGH, Urteil vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06 - AGS 2007, 283 ff.; Urteil vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06 -, bei juris).
  • VGH Bayern, 07.03.2007 - 19 C 06.2591
    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 1 W 256/05
    Allerdings wird in der Rechtsprechung, jedenfalls für den Bereich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, die Auffassung vertreten, aus der Regelung in Teil 3, Vorbemerkung 3 Abs. 4 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG, wonach eine wegen desselben Gegenstandes entstandene Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet werde, folge, dass im Kostenfestsetzungsverfahren nicht die volle 1, 3-Verfahrensgebühr gegen den unterlegenen Prozessgegner festgesetzt werden könne, wenn auf Seiten der obliegenden Partei zuvor eine Geschäftsgebühr angefallen ist (VGH München, 19. Senat, NJW 2006, 1990 f., aufgegeben durch Beschluss vom 07. Dezember 2006 - 19 C 06.2279 - sowie Beschluss vom 06. März 2007 - 19 C 06.2591 -, beide bei juris; Niedersächsisches OVG, AGS 2007, 377 f, VG Minden, Beschluss vom 31. Mai 2007 - 10 K 1944/06.A - m.w.N., bei juris).
  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 4 C 06.1129
    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 1 W 256/05
    Sinn und Zweck der Anrechnungsregel in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG ist es, den Mandanten vor zu hohem Rechtsanwaltshonorar und insbesondere auch davor zu schützen, dass der Rechtsanwalt allein im Hinblick auf seinen Vergütungsanspruch ein gerichtliches Verfahren einleitet (VGH München, 4. Senat, NJW 2007, 170 f., OVG NRW NJW 2006, 1991; VGH Kassel, NJW 2006, 1992 f.).
  • KG, 17.07.2007 - 1 W 256/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 1 W 256/05
    Geschäftsnummer: 1 W 256/07 17.07.2007.
  • VG Oldenburg, 05.12.2006 - 11 A 436/06

    Anrechung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus KG, 17.07.2007 - 1 W 256/05
    Allerdings wird in der Rechtsprechung, jedenfalls für den Bereich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, die Auffassung vertreten, aus der Regelung in Teil 3, Vorbemerkung 3 Abs. 4 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG, wonach eine wegen desselben Gegenstandes entstandene Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet werde, folge, dass im Kostenfestsetzungsverfahren nicht die volle 1, 3-Verfahrensgebühr gegen den unterlegenen Prozessgegner festgesetzt werden könne, wenn auf Seiten der obliegenden Partei zuvor eine Geschäftsgebühr angefallen ist (VGH München, 19. Senat, NJW 2006, 1990 f., aufgegeben durch Beschluss vom 07. Dezember 2006 - 19 C 06.2279 - sowie Beschluss vom 06. März 2007 - 19 C 06.2591 -, beide bei juris; Niedersächsisches OVG, AGS 2007, 377 f, VG Minden, Beschluss vom 31. Mai 2007 - 10 K 1944/06.A - m.w.N., bei juris).
  • VG Minden, 31.05.2007 - 10 K 1944/06
  • OLG Koblenz, 15.03.2007 - 14 W 170/07

    Zulässigkeit der Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr

  • KG, 20.07.2005 - 1 W 285/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

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