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   OLG Frankfurt, 26.04.2004 - 1 W 26/04   

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https://dejure.org/2004,4520
OLG Frankfurt, 26.04.2004 - 1 W 26/04 (https://dejure.org/2004,4520)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.04.2004 - 1 W 26/04 (https://dejure.org/2004,4520)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. April 2004 - 1 W 26/04 (https://dejure.org/2004,4520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 ZPO, § 568 Abs 1 ZPO, § 572 ZPO
    Verfahren der Richterablehnung: Gesetzlicher Richter für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter am Landgericht; Auswirkung fehlerhafter Besetzung des Landgerichts für das Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch gegen einen Richter am Landgericht; Auswirkungen der fehlerhaften Besetzung des Landgerichts auf die Besetzung des Senats im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 45; ; ZPO § 568 Abs. 1; ; ZPO § 572

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 45; ZPO § 568 Abs. 1; ZPO § 572
    Zum Ablehnungsgesuch gegen einen Richter am Landgericht wegen Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Limburg - 1 O 5/04
  • OLG Frankfurt, 26.04.2004 - 1 W 26/04
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 27.09.2002 - 6 W 118/02

    Beschwerdegericht; Beschwerdeverfahren; gesetzlicher Richter; originäre

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2004 - 1 W 26/04
    Einer eigenen Sachentscheidung steht aber hier entgegen, dass das Tätigwerden des nicht zur Entscheidung über das Befangenheitsgesuch berufenen Einzelrichters des Landgerichts zugleich Auswirkungen auf die Besetzung des Senats bei seiner Entscheidung im Beschwerdeverfahren und damit auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdegerichts hat (vgl. Zöller-Gummer, a.a.O.; OLG Celle, MDR 2003, 523).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Die Oberlandesgerichte Köln (OLGR 2005, 481, 482), Frankfurt (OLGR 2004, 271), Schleswig (OLGR 2005, 10, 11) sowie der 14. Zivilsenat (NJW-RR 2005, 1660) und der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLGR 2005, 82) vertreten die Auffassung, dass auch nach den Änderungen durch das Zivilprozessrechtsreformgesetz weiterhin die Kammer nach § 45 Abs. 1 ZPO zur Entscheidung berufen sei.
  • OLG Naumburg, 18.01.2005 - 10 W 82/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund Erstattung einer

    Von dieser Zuständigkeitszuweisung geht der Senat in Übereinstimmung mit einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Vordringen begriffenen Ansicht (vgl. KG, NJW 2004, 2104 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 523; in der neueren Rechtsprechung bislang - soweit ersichtlich allein anderer Auffassung: OLG Frankfurt, OLGR 2004, 271) und in Abkehr zur älteren Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf JMBl. NW 1978, 68; OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 256; OLG Hamburg, NJW 1992, 1462, 1463) und zu der in der Literatur vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 45 ZPO Rdn. 1; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 45 Rn. 10; Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 45 Rn. 1; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 348 Rn. 6; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 45 Rn. 2; Wassermann, in: AK-ZPO, § 45 Rn. 1; Feiber, in: Münchener Kommentar, ZPO, § 45 Rn. 6; Feiber, in: Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl. Aktualisierungsband, § 45 Rn. 17; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 4) aus.

    (3) Teilweise führt die Kommentarliteratur aber auch den Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO zur Begründung ihrer Ansicht an (so offenbar Feiber, in: MünchKommZPO, 2. Aufl. Aktualisierungsband, § 45 Rn. 17; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 4; wohl auch OLG Frankfurt, OLGR 2004, 271).

    b) Einer eigenen Sachentscheidung des Senats steht hier indessen entgegen, dass die Unzuständigkeit der Kammer als Kollegialgericht zum Erlass des Beschlusses vom 26.10.2004 zugleich Auswirkungen auf die Zuständigkeit des Senates im Beschwerdeverfahren und damit zugleich auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdegerichts hat (vgl. OLG Celle MDR 2003, 523, 524; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2004, 271; Gummer in Zöller, ZPO, a.a.O., § 572 ZPO Rdn. 27).

    Denn eine solche Korrektur des gesetzlichen Richters oder die Nichtbeachtlichkeit eines die Besetzung des Beschwerdegerichts beeinflussenden Verfahrensfehlers sieht die ZPO nicht vor (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2004, 271, 272).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit

    a) Zwar hat - worauf ein Teil dieser Entscheidungen zu Recht abstellt - in Ablehnungssachen eine Aufhebung und Zurückverweisung jedenfalls dann zu erfolgen, wenn der Verwerfungsbeschluss durch den Einzelrichter gefasst wurde und nicht richtigerweise durch die Kammer (so BGH, Beschl. v. 06.04.2006, NJW 2006, 2492 [juris Rn. 14 ff]; Senat, Beschl. v. 26.04.2004, OLGR 2004, 271 [juris Rn. 5]).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 81/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Nach § 568 Satz 1 ZPO kommt es nicht darauf an, durch wen der angefochtene Beschluss hätte erlassen werden müssen, sondern allein darauf, durch wen der Beschluss tatsächlich erlassen wurde (KG, Beschluss vom 04.03.2008 - 2 W 226/07; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.04.2004 - 1 W 26/04; OLG Köln, Beschluss vom 14.02.2003 - 2 W 17/03, jeweils zitiert nach juris).

    Einer eigenen Sachentscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag der Antragstellerin durch den Einzelrichter des Senats steht entgegen, dass eine Unzuständigkeit des Einzelrichters in erster Instanz zugleich Auswirkungen auf den gesetzlichen Richter des Beschwerdegerichts hat (ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.10.2008 - 4 W 87/08; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.03.2007 - 8 W 50/07; OLG Jena, Beschluss vom 19.01.2006 - 1 W 30/06; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.04.2004 - 1 W 26/04; OLG Celle, Beschluss vom 24.07.2003 - 6 W 60/03 und Beschluss vom 27.09.2002 - 6 W 118/02, jeweils zitiert nach juris; Heßler, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 572 Rn. 27).

  • OLG Zweibrücken, 18.11.2005 - 3 W 220/05

    Richterablehnung: Besetzung des Gerichts bei Ablehnung des Einzelrichters der

    Zudem "(stehe) der Justiz gut an", wegen der Bedeutung des gesetzlichen Richters, dem Ansehen der Justiz und der höheren Richtigkeitsgewähr von Kollegialentscheidungen, Befangenheitsgesuche durch den vollbesetzten Spruchkörper und nicht durch einen Vertreterkollegen des abgelehnten Einzelrichters entscheiden zu lassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. April 2004 - 1 W 26/04 -, OLGR 2004, 271; OLG Schleswig, Beschluss vom 14. September 2004 - 16 W 97/04 -, OLGR 2005, 10; OLG Oldenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 15 W 23/04 -,OLGR 2005, 82 und Beschluss vom 15. Juli 2005 - 14 W 8/05 -, veröffentlicht in juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2005 - 8 W 4/05 -, OLGR 2005, 481; ebenso - wenn auch zumeist unter Berufung auf ältere Rechtsprechung vor der Zivilprozessreform 2002 - die Kommentarliteratur: Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 45 Rdnr. 1; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 45 Rdnr. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 45 Rdnrn. 1,2; Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 45 Rdnr. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rdnr. 4; Zimmermann, ZPO, 7. Aufl., § 45 Rdnrn. 1, 9; Hk-ZPO/Kayser, § 45 Rdnr. 2; zweifelnd: Feiber in MünchKomm.
  • KG, 09.03.2006 - 21 U 4/05

    Richterablehnung: Entscheidungszuständigkeit über ein Ablehnungsgesuch gegen

    Der Senat schließt sich jedenfalls für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch, das sich gegen den gemäß §§ 526, 527 Abs. 4 ZPO obligatorischen Einzelrichter am Oberlandesgericht richtet, der bisher herrschenden Ansicht an, die trotz der Einführung des originären Einzelrichters und der Neufassung von § 45 ZPO durch das ZPO-RG weiterhin Geltung beanspruchen kann (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2004, 271 f; OLG Schleswig OLGR 2005, 10 f; OLG Oldenburg - 14. ZS - NJW-RR 2005, 1660; OLG Köln OLGR 2005, 481 ff; OLG Oldenburg - 15. ZS - OLGR 2005, 82 für den Fall des obligatorischen Einzelrichters).
  • OLG Naumburg, 24.05.2005 - 10 W 25/05

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter

    Von dieser Zuständigkeitszuweisung geht der Senat in Übereinstimmung mit einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Vordringen begriffenen Ansicht (vgl. KG, NJW 2004, 2104 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 523; in der neueren Rechtsprechung bislang - soweit ersichtlich - allein anderer Auffassung: OLG Frankfurt, OLGR 2004, 271) und in Abkehr zur älteren Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, JMBl. NW 1978, 68; OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 256; OLG Hamburg, NJW 1992, 1462, 1463) und zu der in der Literatur vertretenen gegenteiligen Auffassung (Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, § 45 ZPO Rn. 1 f. m. w. N.) aus (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Dezember 2004, 10 W 35/04; Beschluss vom 18. Januar 2005, 10 W 82/04).

    Teilweise führt die Kommentarliteratur allerdings den Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO zur Begründung ihrer Ansicht an (so offenbar Feiber, in: MünchKommZPO, 2. Aufl. Aktualisierungsband, § 45 Rn. 17; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Auflage, § 45 Rn. 4; wohl auch OLG Frankfurt, OLGR 2004, 271).

  • OLG Frankfurt, 15.09.2014 - 1 W 52/14

    Prozesskostenhilfe für sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines

    Denn der Verstoß hat keine Auswirkungen auf die Besetzung des Beschwerdesenats (vgl. Senat, Beschl. v. 26.04.2004 - 1 W 26/04, OLGR 2004, 271 [juris Rn. 6]; Beschl. v. 13.07.2005 - 1 W 13/05 -, amtl.
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 1 W 18/06

    Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch gegen den Einzelrichter

    Teilweise wird - in Übereinstimmung mit der Literatur (vgl. Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 45 Rn. 2 mwN; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 45 Rn. 1 mwN; Feiber, in: Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., Aktualisierungsband, § 45 Rn. 17; Schütze-Niemann, in: Wieczorek, ZPO, 3. Aufl., § 45 Rn. 2; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 4; Heinrich, in: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 45 Rn. 2; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 1; Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 45 Rn. 1; Bergerfurth, Der Zivilprozess, 6. Aufl., S. 136 Rn. 257) - die Ansicht vertreten, auch nach neuem Recht sei die Zuständigkeit der Kammer für die Entscheidung über die Ablehnung des Einzelrichters gegeben (OLG Frankfurt, OLGReport Frankfurt 2004, 271 = MDR 2006, 169 = NJW 2004, 2104; OLG Oldenburg, MDR 2006, 169 = NJW-RR 2005, 1660; OLG Schleswig, OLGReport Schleswig 2004, 42).

    Eine Zurückverweisung der Sache (§ 572 Abs. 3 ZPO) war nicht deshalb geboten, weil über eine Beschwerde gegen die an sich vom Einzelrichter zu treffende Entscheidung über das Ablehnungsgesuch der Senat in andererer Besetzung, nämlich ebenfalls durch den originären Einzelrichter zu entscheiden hätte (so aber: OLG Celle, OLGReport Celle 2003, 8 = MDR 2003, 523; OLG Frankfurt, OLGReport Frankfurt 2004, 271).

  • OLG Karlsruhe, 07.07.2006 - 19 W 23/06

    Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht gegen die Zurückweisung eines

    Die Frage, ob in den Fällen des mit Zivilprozessreformgesetz geänderten § 45 ZPO für den Fall der landgerichtlichen Zuständigkeit der Einzelrichter oder die Kammer für das Ablehnungsgesuch zuständig ist, ist sowohl für die Fälle des § 45 Abs. 1 ZPO als auch des § 45 Abs. 3 ZPO von den Obergerichten in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden (Köln OLGR 2005, 481; Frankfurt OLGR 2004, 271; Schleswig OLGR 2005, 10; Oldenburg OLGR 2005, 82 und NJW-RR 2005, 1660; Karlsruhe OLGR 2003, 523 und 2004, 490; KG NJW 2004, 2104).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2022 - 1 W 15/22

    Ansprüche wegen Sachmängeln an einem Bauvorhaben Sofortige Beschwerde gegen die

  • OLG Oldenburg, 15.07.2005 - 14 W 8/05

    Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter; Voraussetzung für eine

  • OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Rubrumsberichtigung ohne

  • OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 4 W 10/06

    Richterablehnung: Zuständigkeit für die Entscheidung über ein gegen den

  • OLG Saarbrücken, 29.03.2007 - 5 W 77/07

    Zur Zuständigkeit für Ablehnung eines Einzelrichters an einem Kollegialgericht

  • OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 1 W 15/11

    Richterablehnung: Keine Befangenheit bei Ablehnung einer Rubrumsberichtigung

  • OLG Brandenburg, 05.01.2023 - 1 W 32/22

    Unterlassung einer Behauptung und deren Verbreitung in einem offenen Brief;

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 06.09.2004 - 1 W 26/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22856
OVG Saarland, 06.09.2004 - 1 W 26/04 (https://dejure.org/2004,22856)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.09.2004 - 1 W 26/04 (https://dejure.org/2004,22856)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. September 2004 - 1 W 26/04 (https://dejure.org/2004,22856)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gemäß BauGB §

    Maßgebend ist daher nicht die objektive (umfassende) Zulässigkeit des bekämpften Bauvorhabens, sondern allein die Frage des Vorliegens einer für den Erfolg des Nachbarwiderspruchs oder gegebenenfalls einer anschließenden Anfechtungsklage des Antragstellers unabdingbaren Verletzung seinem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35) Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt.(vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rechtsprechung) Seit der Einführung des § 212a Abs. 1 BauGB rechtfertigt entgegen der Ansicht des Antragstellers aufgrund der dieser Vorschrift zu entnehmenden Gewichtungsvorgabe des Bundesgesetzgebers für eine grundsätzlich von der Einlegung von Rechtsbehelfen Dritter nicht gehinderten Ausnutzbarkeit der Baugenehmigungen der Umstand, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens aufgrund der eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten im vorläufigen Rechtsschutz als "offen" bewertet werden muss, es nicht mehr, unter Hinweis lediglich auf eine drohende Schaffung "vollendeter Tatsachen" den Suspensiveffekt des Nachbarrechtsbehelfs anzuordnen.(vgl. in dem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 1.10.2008 - 1 BvR 2466/08 -, NVwZ 2009, 240, wonach die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) es nicht gebietet, dass der Rechtsbehelf des Dritten gegen einen drittbelastenden Verwaltungsakt "im Regelfall automatisch aufschiebende Wirkung haben muss") Der Bundesgesetzgeber hat dem "Bauen auf eigenes Risiko" in dem Bereich den Vorrang eingeräumt und in diesen Fällen den Nachbarn für eine Realisierung etwaiger Abwehransprüche auf den Zeitpunkt nach einem Obsiegen in der Hauptsache mit gegebenenfalls gravierenden wirtschaftlichen Konsequenzen für die Bauherrinnen und Bauherren verwiesen.

    In dem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist.(vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 W 19/06 -, SKZ 2007, 14, vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, und SKZ 2006, 157, vom 13.3.2006 - 2 W 37/05 -, SKZ 2006, 163, vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, st. Rspr.) Entgegen der Auffassung des Antragstellers kann im vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren keine verbindliche Feststellung einer vor dem Hintergrund allenfalls eine abweichende Beurteilung gebietenden "offensichtlichen" Ungültigkeit des genannten Bebauungsplans getroffen werden.

    Das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet auch insoweit im konkreten Fall keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)).

  • OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10

    Nachbarschutz gegen Verbrauchermarkt

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35) Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt.

    (vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 W 19/06 -, SKZ 2007, 14, vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, und SKZ 2006, 157, vom 13.3.2006 - 2 W 37/05 -, SKZ 2006, 163, vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist) Auch wenn für das Eilrechtsschutzverfahren dazu noch keine abschließende Feststellung getroffen werden kann, erscheint es ferner zumindest nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Baugenehmigung vom 9.2.2010 beziehungsweise das dadurch zugelassene Bauvorhaben unter dem von den Antragstellern geltend gemachten Aspekt einer unzumutbaren Lärmbeeinträchtigung durch den Anlieferverkehr für den Einzelhandelsbetrieb gegen (sonstige) zum Schutz der Grundstücksnachbarn getroffene Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt oder das für den qualifiziert beplanten Bereich dem § 15 Abs. 1 BauNVO (1990) zu entnehmende Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme verletzt.

    (ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)).

  • OVG Saarland, 15.05.2013 - 2 B 51/13

    Nachbaranfechtung einer Wohnhauserweiterung ("Doppelhaus")

    Maßgebend ist daher das Vorliegen einer für den Erfolg des Nachbarwiderspruchs oder gegebenenfalls einer anschließenden Anfechtungsklage der Antragsteller unabdingbaren Verletzung ihrem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die angefochtene Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ständige Rechtsprechung, ebenso etwa die Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35) Die Frage der Begründetheit des Widerspruchs der Antragsteller gegen die im vereinfachten Genehmigungsverfahren mit den vom Verwaltungsgericht zutreffend beschriebenen Einschränkungen im Entscheidungsprogramm der Antragsgegnerin im Wesentlichen auf das Bauplanungsrecht (§ 64 Abs. 2 Satz 1 LBO 2004)(vgl. zu den sich hieraus auch für die Überprüfung im Nachbarrechtsbehelfsverfahren ergebenden Einschränkungen beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2010 - 2 B 308/10 -, SKZ 2011, 46, Leitsatz Nr. 32) erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhausanbaus auf der gemeinsamen Grenze lässt sich mit den Erkenntnismöglichkeiten des vorliegenden Aussetzungsverfahrens nicht abschließend beantworten.

    Auch das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet grundsätzlich keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.4.2011 - 2 B 20/11 -, BRS 78 Nr. 3 (großflächiger Einzelhandel), vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30, vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)).

  • OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05

    Nachbarklage gegen grenzständiges Mehrfamilienhaus

    Entscheidend ist daher hier die Frage des Vorliegens einer für den Erfolg des Nachbarwiderspruchs oder gegebenenfalls einer anschließenden Anfechtungsklage der Antragsgegnerin unabdingbaren Verletzung ihrem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts - vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 - und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 - nach Maßgabe der im Zeitpunkt der Erteilung der umstrittenen Baugenehmigung noch geltenden §§ 77 Abs. 1 Satz 1, 67 Abs. 2 LBO 1996 durch die inhaltlich den Prüfungsmaßstab abschließend bestimmende Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

    Ein objektiver Verstoß gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans in der Form des Änderungsbebauungsplans aus dem Jahre 1974 ergibt sich jedoch - wenn man von der Wirksamkeit des Bebauungsplans insoweit ausgeht - - vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - abgesehen von evidenten Gültigkeitsmängeln - regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist - aus dem Umstand, dass die Stadt A-Stadt gerade und auch nur hinsichtlich des das Baugrundstück bildenden Planbereichs und des sich nördlich an das Anwesen Nr. 9 anschließenden Geländes (heute Parzelle Nr. 118/14) von der ihr durch § 22 Abs. 2 Satz 3 BauNVO eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, Flächen festzusetzen, auf denen nur eine bestimmte der in der offenen Bauweise zulässigen Hausformen errichtet werden darf.

  • OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10

    Aussetzungsantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35) Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt.
  • OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05

    Nachbarschutz gegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses

    Entscheidend ist daher die Frage des Vorliegens einer für den Erfolg des Nachbarwiderspruchs oder gegebenenfallseiner anschließenden Anfechtungsklage des Antragstellers unabdingbaren Verletzung seinem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts - vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, im Einzelfall keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 - nach Maßgabe der im Zeitpunkt der Erteilung der umstrittenen Baugenehmigung noch geltenden §§ 77 Abs. 1 Satz 1, 67 Abs. 2 LBO 1996 durch die inhaltlich den Prüfungsmaßstab abschließend bestimmende Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

    Eine Missachtung nachbarschützender Festsetzungen dieses Bebauungsplans kann - wenn man von der Wirksamkeit des Plans ausgeht - - vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - abgesehen von evidenten Gültigkeitsmängeln - regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist - auch auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens nicht angenommen werden.

  • OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Drittinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35) Eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung kommt nach der Rechtsprechung des Senats nur in Betracht, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung mit Blick auf die Position des Anfechtenden ergibt.
  • OVG Saarland, 08.12.2010 - 2 B 308/10

    Bauordnungsrecht: Nachbarschutz gegen Grenzanbau

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35).
  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung

    Soweit die Beigeladene die Nichtvornahme einer Ortsbesichtigung im erstinstanzlichen Verfahren beanstandet, bleibt zu ergänzen, dass auch das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Verfahrens in der Hauptsache, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung, gebietet.(ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.4.2011 - 2 B 20/11 -, BauR 2011, 1373, vom 26.11.2010 - 2 B 275/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 30, vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 - SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Sportanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leergutlager einer Großbrauerei), und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt)) Entgegen der Ansicht der Beigeladenen lässt das von der Antragstellerin erstinstanzlich vorgelegte Luftbild keine abschließende Beurteilung des Gebietscharakters in der einen oder anderen Richtung zu.
  • OVG Saarland, 12.10.2009 - 2 B 440/09

    Nachbarschutz gegen Multifunktionsfeld.

    (ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94 Leitsatz Nr. 35 (PKW-Lackiererei mit Karosseriebauwerkstatt, Aussetzungsantrag)) Die sich aus der Genehmigungsfreistellung (§ 63 LBO 2004) und dem damit verbundenen Verzicht auf eine präventive Prüfung von - auch umfangreichen - Anlagen durch die Untere Bauaufsichtsbehörde ergebenden Nachteile für den Nachbarn, aber auch die damit einhergehenden wirtschaftlichen Risiken für den Bauherrn angesichts der Möglichkeit eines späteren Erfolgs von Nachbarrechtsbehelfen in der Hauptsache hat der Gesetzgeber zur Stärkung von Eigenverantwortlichkeiten bei der Verwirklichung von Bauvorhaben bewusst in Kauf genommen.
  • OVG Saarland, 05.07.2007 - 2 B 144/07

    Nachbarschutz im Bereich genehmigungsfreien Bauens

  • OVG Saarland, 19.10.2008 - 2 B 347/08

    Nachbarschutz gegen Kfz-Werkstatt

  • OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11

    Aussetzungsantrag der Standortgemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres

  • OVG Saarland, 15.01.2009 - 2 B 376/08

    Nachbarschutz gegen Leergutlager; Streitwert

  • OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13

    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; Ausfertigung und Bekanntmachung eines

  • VG Saarlouis, 23.12.2010 - 5 L 2221/10

    Eilantrag gegen eine auf einem vom Antragsteller im Normenkontrollverfahren

  • VG Saarlouis, 23.08.2010 - 5 L 589/10

    Erfolgloses Eilrechtsschutzverfahren gegen einen Bolzplatz

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