Rechtsprechung
OLG München, 15.10.1999 - 1 W 2656/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 01.06.2015 - 24 W 881/15
Anwesenheitsrecht der Gegenpartei bei einer ärztlichen Untersuchung durch einen …
Nach herrschender Rechtsprechung rechtfertigt die unterbliebene Benachrichtigung des Prozessgegners vom Untersuchungstermin nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.11.1978 - 5 W 127/78 OLGZ 1980, 37; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.01.2003 - 1 W 18/02, OLG München, Beschluss vom 15.10.1999 - 1 W 2656/99 -, OLG Hamm…, Beschluss vom 16.07.2003 - 1 W 13/03 -, Rn. 4;… Martis/Winkhart, a. a. O., Rn. S 128, Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl. § 357 Rn. 3 und § 406 Rn. 9).Dies wird damit begründet, dass bei der Untersuchung einer Person durch einen ärztlichen Sachverständigen die Parteiöffentlichkeit hinter den Schutz der Menschenwürde zurückzutreten habe (…Thomas/Putzo, a. a. O., § 357 Rn. 1, OLG München, Beschluss vom 08.08.1990 - 1 W 1996/90, NJW-RR 1991, 896, Beschluss vom 15.10.1999 - 1 W 2656/99).
Die Einwilligung der Partei in ihre Untersuchung umfasse nicht stillschweigend die Einwilligung in die Anwesenheit des Prozessgegners (OLG München, Beschluss vom 15.10.1999 - 1 W 2656/99).
- OLG Frankfurt, 10.01.2011 - 22 U 174/07
Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme
Der Sachverständige hat im Zuge der den Untersuchungstermin vorbereitenden Terminsabsprachen unter Berufung auf die Entscheidung des OLG München vom 15.10.1999 (1 W 2656/99) die Ansicht vertreten, der Beklagte habe nur dann ein Anwesenheitsrecht bei der zur Durchführung der Begutachtung notwendigen Untersuchung, wenn die Klägerin damit einverstanden sei (Schreiben des Sachverständigen vom 04.10.2010, Bl. 683 f d.A.).Mit der vorliegenden Entscheidung weicht er von den in Beschwerdeverfahren wegen Befangenheit ergangenen Beschlüssen des OLG München vom 15.10.1999 (1 W 2656/99), des OLG Köln vom 25.03.1992 (27 W 16/92, NJW 1992, 1568) und des OLG Hamm vom 16.07.2003 (1 W 13/03) ab.