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   KG, 19.06.2003 - 1 W 270/02   

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https://dejure.org/2003,6951
KG, 19.06.2003 - 1 W 270/02 (https://dejure.org/2003,6951)
KG, Entscheidung vom 19.06.2003 - 1 W 270/02 (https://dejure.org/2003,6951)
KG, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - 1 W 270/02 (https://dejure.org/2003,6951)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17 Abs. 1; BGB § 313 a. F. (= § 311b Abs. 1 n. F.), 155; KostO §§ 16, 57, 157
    Pflicht des Notars zur Sachverhaltsaufklärung: Genaue Bezeichnung der verkauften Teilfläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Kostenberechnung eines Notars; Nichtigkeit eines beurkundeten Grundstückskaufvertrages mangels Bestimmtheit; Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Interventionswirkung nur bei zulässiger Streitverkündung; Verletzung der Pflicht ...

  • Judicialis

    BeurkG § 17 Abs. 1; ; BGB § 313 a.F.; ; BGB § 155; ; KostO § 16 Abs. 1 S. 1; ; KostO § 57; ; KostO § 141

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflichten des Notars im Rahmen der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags und gebührenrechtliche Folgen bei deren Nichtbeachtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Aufklärungspflicht des Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BeurkG § 17 Abs. 1; BGB § 313 a. F. (= § 311b Abs. 1 n. F.), 155; KostO §§ 16, 57, 157
    Pflicht des Notars zur Sachverhaltsaufklärung: Genaue Bezeichnung der verkauften Teilfläche

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.06.1980 - V ZR 119/79

    Bezeichnung einer noch zu vermessenden Teilfläche im Kaufvertrag

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 1 W 270/02
    Sind sich die Vertragsparteien hingegen über den beabsichtigten Grenzverlauf einig und ist ihre übereinstimmende Vorstellung in der Urkunde - wenn auch nur unvollkommen und daher auslegungsbedürftig - andeutungsweise zum Ausdruck gekommen, ist nach der herrschenden und insbesondere vom Bundesgerichtshof vertretenen Andeutungstheorie auch das Formerfordernis des § 313 BGB a.F. bzw. jetzt § 311b BGB gewahrt (vgl. BGH NJW 2002, a.a.O.; DNotZ 1981, 235; NJW 1979, 1350; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 133 Rn. 19, § 311b Rn. 35).
  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 1 W 270/02
    Ist die Größe, Lage oder der Zuschnitt einer verkauften Teilfläche an Hand der vertraglichen Regelungen nicht bestimmbar und haben sich die Vertragsparteien auch nicht darauf geeinigt, dass die verbindliche Festlegung des Kaufgegenstands - durch einen der Vertragspartner oder einen Dritten gemäß §§ 315 ff. BGB - erst noch erfolgen soll, ist der Vertrag nicht zustandegekommen, § 155 BGB (vgl. BGH NJW 2002, 2247, 2248 f.; NJW-RR 1999, a.a.O.; NJW-RR 1988, 970, 971; NJW 1969, 131, 132; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 311b Rn. 26).
  • BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00

    Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 1 W 270/02
    Es bedarf keiner näheren Erörterung, ob § 16 Abs. 1 S.1 KostO mit "richtiger Behandlung der Sache" einen unbestimmten Rechtsbegriff enthält, oder ob die Vorschrift dem Beschwerdegericht als Tatsacheninstanz insoweit ein Beurteilungsermessen einräumt (so BayObLG, JurBüro 2001, 598).
  • BGH, 06.05.1988 - V ZR 32/87

    Bestellung eines dinglichen Kiesausbeuterechts an einer noch zu vermessenden

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 1 W 270/02
    Ist die Größe, Lage oder der Zuschnitt einer verkauften Teilfläche an Hand der vertraglichen Regelungen nicht bestimmbar und haben sich die Vertragsparteien auch nicht darauf geeinigt, dass die verbindliche Festlegung des Kaufgegenstands - durch einen der Vertragspartner oder einen Dritten gemäß §§ 315 ff. BGB - erst noch erfolgen soll, ist der Vertrag nicht zustandegekommen, § 155 BGB (vgl. BGH NJW 2002, 2247, 2248 f.; NJW-RR 1999, a.a.O.; NJW-RR 1988, 970, 971; NJW 1969, 131, 132; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 311b Rn. 26).
  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 54/98

    Formwirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich einer nicht

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 1 W 270/02
    Infolge dessen ist ein Kaufvertrag beurkundet worden, dessen Gegenstand zu unbestimmt bezeichnet wurde, was die Nichtigkeit zur Folge hat (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1030 f.).
  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77

    Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 1 W 270/02
    Sind sich die Vertragsparteien hingegen über den beabsichtigten Grenzverlauf einig und ist ihre übereinstimmende Vorstellung in der Urkunde - wenn auch nur unvollkommen und daher auslegungsbedürftig - andeutungsweise zum Ausdruck gekommen, ist nach der herrschenden und insbesondere vom Bundesgerichtshof vertretenen Andeutungstheorie auch das Formerfordernis des § 313 BGB a.F. bzw. jetzt § 311b BGB gewahrt (vgl. BGH NJW 2002, a.a.O.; DNotZ 1981, 235; NJW 1979, 1350; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 133 Rn. 19, § 311b Rn. 35).
  • BGH, 08.11.1968 - V ZR 58/65

    Nichtigkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück - Ordnungsgemäße Beurkundung

    Auszug aus KG, 19.06.2003 - 1 W 270/02
    Ist die Größe, Lage oder der Zuschnitt einer verkauften Teilfläche an Hand der vertraglichen Regelungen nicht bestimmbar und haben sich die Vertragsparteien auch nicht darauf geeinigt, dass die verbindliche Festlegung des Kaufgegenstands - durch einen der Vertragspartner oder einen Dritten gemäß §§ 315 ff. BGB - erst noch erfolgen soll, ist der Vertrag nicht zustandegekommen, § 155 BGB (vgl. BGH NJW 2002, 2247, 2248 f.; NJW-RR 1999, a.a.O.; NJW-RR 1988, 970, 971; NJW 1969, 131, 132; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 311b Rn. 26).
  • LG Berlin, 02.03.2012 - 82 OH 124/11

    Notarkostenbeschwerde: Unrichtige Sachbehandlung bei getrennter Beurkundung von

    Die Verletzung der vorerwähnten notariellen Verpflichtungen stellt eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO dar, die zur Nichterhebung der verfahrensgegenständlichen Notarkosten führt, so KG, JurBüro 2003, 652.
  • KG, 15.06.2004 - 1 W 295/01

    Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notars: Beurkundung einer

    Nach naheliegenden, rechtserheblichen Umständen muss er ausdrücklich fragen (vgl. Senat, JurBüro 2003, 652 = KGR 2004, 39).
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