Rechtsprechung
   OLG München, 16.12.2005 - 1 W 2878/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31801
OLG München, 16.12.2005 - 1 W 2878/05 (https://dejure.org/2005,31801)
OLG München, Entscheidung vom 16.12.2005 - 1 W 2878/05 (https://dejure.org/2005,31801)
OLG München, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 (https://dejure.org/2005,31801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,31801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung i.R.d. Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 20.11.2012 - 2 Ws 504/12

    Prozesskostenhilfe in Rehabilitierungsverfahren

    8 a) Daher muss Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936; 1991, 413; std. Rspr.; LSG Berlin-Brandenburg a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris; Senat, Beschlüsse vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

    Dem dienen zum einen Darlegungsobliegenheiten der Rechtsschutzsuchenden, zum anderen aber auch die Befugnis des Gerichts, vor der Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erhebungen anzustellen, insbesondere die Vorlegung von Urkunden anzuordnen und Auskünfte einzuholen (§ 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO); ausnahmsweise - in engen Grenzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris) können sogar Zeugen und Sachverständige vernommen werden (§ 118 Abs. 2 Satz 3 ZPO), wenn auf andere Weise nicht geklärt werden kann, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris Rdn. 17).

    Es verstößt daher gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsverfolgungsbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt (dazu vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2012 - 1 BvR 3069/11 - juris) und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris Rdn. 18; NJW-RR 2003, 1216, std. Rspr.; OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris; Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

    Diese Ermittlungen dürfen schon wegen des mit ihnen verbundenen Aufwandes (dazu vgl. OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris betr. die Einholung einer sachverständigen Stellungnahme im Arzthaftungsverfahren) nicht in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert werden.

  • KG, 16.04.2013 - 2 Ws 175/13

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Rahmen der

    a) Daher muss Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936 ; 1991, 413; std. Rspr.; LSG Berlin-Brandenburg aaO.; OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris; Senat, Beschlüsse vom 28. Oktober 2011 - 2 Ws 177/11 REHA -, 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

    Dem dienen zum einen Darlegungsobliegenheiten der Rechtsschutzsuchenden, zum anderen aber auch die Befugnis des Gerichts, vor der Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erhebungen anzustellen, insbesondere die Vorlegung von Urkunden anzuordnen und Auskünfte einzuholen (§ 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO ); ausnahmsweise - in engen Grenzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris) können sogar Zeugen und Sachverständige vernommen werden (§ 118 Abs. 2 Satz 3 ZPO ), wenn auf andere Weise nicht geklärt werden kann, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris Rdn. 17).

    Es verstößt daher gegen das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, wenn der unbemittelten Partei wegen Fehlens der Erfolgsaussichten ihres Rechtsverfolgungsbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt (dazu vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2012 - 1 BvR 3069/11 - juris) und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfG NZS 2012, 739 - juris Rdn. 18; NJW-RR 2003, 1216, std. Rspr.; OLG München, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 1 W 2878/05 - juris; Senat, Beschlüsse vom 7. Juli 2011 - 2 Ws 136/11 REHA - und 30. Mai 2011 - 2 Ws 212/11 REHA -).

  • OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 1 W 4/08

    Prozesskostenhilfe: Vorläufige Prüfung durch Einholung eines

    Ob die Einholung von Gutachten im PKH-Verfahren weitergehend auch dann zulässig sein kann, wenn der zeitliche und materielle Aufwand gering und der Streitwert hoch ist (so OLG München, OLGR 1997, 34 und Beschluss vom 16.12.2005 - 1 W 2878/05), kann offenbleiben, weil diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall ersichtlich nicht gegeben sind.
  • OLG Schleswig, 23.06.2008 - 4 W 32/08

    Einholung eines Sachverständigengutachtens im PKH-Prüfverfahren in

    Dem trägt die vom Senat geteilte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München dadurch Rechnung, dass die Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme nur in Betracht kommt, wenn der zeitliche und materielle Aufwand für die Erhebung des Sachverständigenbeweises gering, die hinreichende Erfolgsaussicht zweifelhaft und der Streitwert hoch ist (vgl. OLG München, Az. 1 W 2878/05 vom 16.12.2005 u. 1 W 1080/05 vom 09.05.2005, München OLGR 1997, 34 zitiert nach juris).
  • OLG München, 30.07.2013 - 1 W 1157/12

    Einholung eines Sachverständigengutachtens im Prozesskostenhilfeverfahren

    Für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 118 Abs. 2 Satz 3 ZPO ist daher Voraussetzung, dass der zeitliche und materielle Aufwand für die Erhebung des Sachverständigenbeweises gering, die hinreichende Erfolgsaussicht zweifelhaft und der Streitwert hoch ist (OLG München, Az. 1 W 2878/05 vom 16.12.2005; OLG Schleswig BeckRS 2009, 01524; OLG Stuttgart VersR 2008, 1373 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht