Rechtsprechung
   KG, 19.07.2005 - 1 W 288/05   

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https://dejure.org/2005,4397
KG, 19.07.2005 - 1 W 288/05 (https://dejure.org/2005,4397)
KG, Entscheidung vom 19.07.2005 - 1 W 288/05 (https://dejure.org/2005,4397)
KG, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 1 W 288/05 (https://dejure.org/2005,4397)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen teilweisen, die Kostenfestsetzung betreffenden Zurückweisungsbeschluss des Mahngerichts; Vorliegen eines Vergleichs bei Bewilligung von Ratenzahlung durch den Gläubiger gegen den Erhalt eines sicheren ...

  • Judicialis

    ZPO § 103; ; ZPO § 104; ; ZPO § 699 Abs. 3; ; RVG VV Nr. 1000; ; RVG VV Nr. 1003

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung einer Einigungsgebühr im Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme des Widerspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 1003 VV RVG, § 103 ZPO
    Einigungsgebühr / Mahnverfahren / Kostenfestsetzung:

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Einigungsgebühr - Teilzahlungsvereinbarung löst bei Rücknahme des Widerspruchs eine Einigungsgebühr aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 697
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.03.2005 - VIII ZB 54/04

    Begriff des Vergleichs

    Auszug aus KG, 19.07.2005 - 1 W 288/05
    Im Übrigen liegt aber auch ein Vergleich im Sinne des § 779 BGB vor, wenn der Gläubiger dem Schuldner Ratenzahlung bewilligt und dafür einen sicheren Vollstreckungstitel erhält (vgl. BGH Rpfleger 2005, 330).
  • BGH, 17.09.2008 - IV ZB 17/08

    Rechtsfolgen und Umfang übereinstimmender Erledigungserklärungen beider Parteien;

    Das geht über ein bloßes Anerkenntnis der Hauptforderung hinaus und stellt deshalb ein Nachgeben i.S. von § 779 BGB dar (vgl. dazu BGH aaO; KG RPfleger 2005, 697, 698).

    Für eine analoge Anwendung des § 93 ZPO (vgl. dazu KG, Beschluss vom 19. Juli 2005 - 1 W 288/05 - unter juris Tz. 16 - in RPfleger 2005, 697, 698 insoweit nicht abgedruckt) ist hier kein Raum.

  • KG, 02.05.2006 - 1 W 357/05

    Einigungsgebühr des Beratungshilfeanwalts für Ratenzahlungsvereinbarung bei

    Durch den Abschluss einer Teilzahlungsvereinbarung über eine unbestrittene Forderung entsteht die Einigungsgebühr nach Nr. 2608 in Verbindung mit Nr. 1000 VV-RVG nur unter der Voraussetzung, dass der Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit erhält, durch die eine Ungewissheit über die Durchsetzung der Forderung gegen den in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Schuldner beseitigt wird (Fortführung von Senat, KGR Berlin 05, 837 = Rpfleger 05, 697).

    In den Fällen, in denen von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit einer Ratenzahlungsvereinbarung ein Vergleich oder eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV-RVG angenommen worden ist, hatte der Schuldner durch Abschluss des Vergleichs den Gläubiger einen Titel oder zusätzliche Sicherheiten verschafft (BGH a.a.O. sowie zuletzt Beschluss vom 24. Januar 2006 - VII ZB 74/05 - Senat KGR Berlin 05, 837 = Rpfleger 05, 697).

  • BGH, 17.09.2008 - IV ZB 11/08

    Aufnahme einer Einigungsgebühr in den Vollstreckungsbescheid nach Abschluss einer

    Das geht über ein bloßes Anerkenntnis der Hauptforderung hinaus und stellt deshalb ein Nachgeben i.S. von § 779 BGB dar (vgl. dazu BGH aaO; KG RPfleger 2005, 697, 698).
  • BGH, 17.09.2008 - IV ZB 14/08

    Aufnahme einer Einigungsgebühr in den Vollstreckungsbescheid nach Abschluss einer

    Das geht über ein bloßes Anerkenntnis der Hauptforderung hinaus und stellt deshalb ein Nachgeben i.S. von § 779 BGB dar (vgl. dazu BGH aaO; KG RPfleger 2005, 697, 698).
  • BGH, 17.09.2008 - IV ZB 13/08

    Aufnahme einer Einigungsgebühr in den Vollstreckungsbescheid nach Abschluss einer

    Das geht über ein bloßes Anerkenntnis der Hauptforderung hinaus und stellt deshalb ein Nachgeben i.S. von § 779 BGB dar (vgl. dazu BGH aaO; KG RPfleger 2005, 697, 698).
  • OLG Jena, 31.05.2006 - 9 W 119/06

    Einigungsgebühr im Rahmen eines Ratenzahlungsvergleichs

    Er verweist insbesondere auf höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH JurBüro 2005, 309; KG AGS 2006, 65, 66), wonach Ratenzahlungsvereinbarungen zweifelsfrei eine Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 VV RVG auslösten.
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