Rechtsprechung
KG, 26.11.2013 - 1 W 291/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 164 BGB, § 18 Abs 1 GBO, § 29 GBO, § 47 Abs 2 GBO
Grundbuchverfahren: Auslegung einer zugunsten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erteilten Belastungsvollmacht; Nachweis der Vertretungsberechtigung der für die Gesellschaft handelnden Gesellschafter - Deutsches Notarinstitut
BGB § 164; GBO §§ 29; 47 Abs. 2
Zum Umfang einer Belastungsvollmacht zugunsten einer GbR
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsberechtigung für eine BGB-Gesellschaft gegenüber dem Grundbuchamt
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Vertretung einer im Grundbuchverfahren ihrerseits als Vertreterin bevollmächtigten GbR
- notar-drkotz.de
Grundbuchverfahren - Umfang einer Belastungsvollmacht zugunsten einer GbR
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 164; GBO § 29; GBO § 47 Abs. 2
Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsberechtigung für eine BGB -Gesellschaft gegenüber dem Grundbuchamt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 683
- FGPrax 2014, 102
- Rpfleger 2014, 249
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10
Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung …
Auszug aus KG, 26.11.2013 - 1 W 291/13
Ein entsprechender Inhalt der Vollmacht ergibt sich nicht schon aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung vom 28. April 2011 - V ZB 194/10 - (BGHZ 189, 274) zu der dort vorgenommenen Auslegung einer Belastungsvollmacht.Anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. April 2011 (a.a.O.).
- BGH, 26.01.2006 - V ZB 132/05
Verwaltertätigkeit einer BGB -Gesellschaft
Auszug aus KG, 26.11.2013 - 1 W 291/13
Dass auch eine nicht im Grundbuch eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch außerhalb des Verfahrens um ihre eigene Eintragung im Grundbuchverkehr ebenso wie im allgemeinen Rechtsverkehr erhebliche Schwierigkeiten haben kann, ihre Vertretungsverhältnisse nachzuweisen, und deshalb z.B. nicht Verwalter nach dem WEG sein kann, war bekannt und Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - V ZB 132/05 -, BGHReport 2006, 631).
- KG, 17.11.2016 - 1 W 562/16
Anforderungen an den Nachweis der Berechtigung innerhalb einer Gesellschaft aus …
Bei der Auslegung von Vollmachten im Grundbuchverkehr ist wie bei der Auslegung von Grundbucheintragungen auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (Senat, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 W 291/13 - MittBayNot 2015, 134, 135).