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   OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - I-1 W 32/11   

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OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - I-1 W 32/11 (https://dejure.org/2011,77707)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.11.2011 - I-1 W 32/11 (https://dejure.org/2011,77707)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. November 2011 - I-1 W 32/11 (https://dejure.org/2011,77707)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • LG Kassel, 17.01.2006 - 5 O 2198/05

    Haftungsfreistellung - Betriebsweg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11
    Mit dem Schmerzensgeld werden dabei zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll es dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden zu bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, zum Andern soll es zugleich dem Gedanken Rechnung zu tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (BGH in BGHZ 18, 149; OLG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2006, 205).

    Wesentliche Kriterien für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe sind insbesondere Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen (BGHZ 18, 149 [154]; OLG Saarbrücken Schaden-Praxis 2006, 205.).

    Hierbei sind als objektivierbare Umstände insbesondere die Art der Verletzung, die Zahl der Operationen, die Dauer stationärer ambulanter Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß des Dauerschadens zu berücksichtigen (OLG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2006, 205.; Slizyk, Beck'sche Schmerzensgeldtabelle, 4. Aufl. S. 7).

    Neben dem Alter des Geschädigten sind daher auch die beruflichen Folgen der Verletzung sowie die Auswirkung auf die Freizeitgestaltung im Rahmen der Bemessung des Schmerzensgeldes heranzuziehen (OLG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2006, 205.).

    Wegen der zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes sind ferner das Maß des Verschuldens des Schädigers, die Höhe eines Mitverschuldens des Verletzten sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse für beide Seiten einzubeziehen (Slizyk, Beck'sche Schmerzensgeldtabelle, S. 14 ff.; OLG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2006, 205).

    Jedoch führt die Berücksichtigung dieser vergleichbaren Fälle nicht zwingend zu einer bestimmten "richtigen Schmerzensgeldhöhe", so dass nicht allein aus der Existenz bestimmter ausgeurteilter Schmerzensgeldbeträge die Forderung eines Schmerzensgeld in entsprechender Höhe für den zu entscheidenden Fall abgeleitet werden kann (OLG München, Beschluss vom 26.08.2005, Az.; 1 W 2282/05 zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2006, 205).

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 236/10

    Umfang des Schadens bei einem Motorradunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11
    Regelmäßig ist als Entschädigung für immaterielle Beeinträchtigungen eine einmalige Kapitalentschädigung und nur ausnahmsweise eine Rente festzusetzen (Senat, Urteil vom 11.10.2011, Az. 1 U 236/10 und Urteil vom 7. Dezember 2010, Az.: I-1 U 57/10 mit Hinweis auf BGH, VersR 1976, 967; OLG Düsseldorf, VersR 1981, 557).

    Eine Schmerzensgeldrente kommt daher nur in Betracht, wenn der Geschädigte die Lebensbeeinträchtigung immer wieder neu und schmerzlich empfindet, so dass es angemessen erscheint, der laufenden immateriellen Beeinträchtigung auch eine laufende geldliche Entschädigung gegenüber zu stellen (BGH, VersR 1976, 967; Senat, Urteil vom 11.10.2011, Az. 1 U 236/10; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2001, 200).

    Belastungsschmerzen sowie Einschränkungen der Geh- und Stehfähigkeit infolge der Instabilität des Knies reichen insoweit nicht aus (vgl. bei unfallbedingter Versteifung des oberen Sprunggelenks: Senat, Urteil vom 11.10.2011, Az. 1 U 236/10; vgl. auch OLG Hamm, VersR 1997, 1291).

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2011 - 4 W 108/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11
    Die gebotene summarische Prüfung, ob ein bestimmtes Schmerzensgeld angemessen erscheint, kann sich im Prozesskostenhilfeverfahren daher nur auf die Festlegung eines Rahmens beschränken, ob das vom Antragsteller verlangte Schmerzensgeld (noch) in einer vertretbaren Größenordnung liegt (OLG Karlsruhe, NJW 2011, 2143).

    Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt es danach nicht darauf an, welchen konkreten Betrag das Landgericht als angemessen erachtet, sondern es ist ein gedachter Rahmen zu bilden, in dem sich die richterliche Ermessensausübung im konkreten Fall bewegen kann (OLG Karlsruhe, NJW 2011, 2143).

    Bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Geltendmachung eines Schmerzensgeldes ist daher wegen der unterschiedlichen Prüfungstiefe ein großzügigerer Maßstab als etwa im Hauptverfahren anzulegen (OLG Karlsruhe, NJW 2011, 2143), da es nicht Gegenstand des Prozesskostenhilfeverfahrens sein kann, diese abschließende Prüfung bereits vollständig vorweg zu nehmen.

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11
    Mit dem Schmerzensgeld werden dabei zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll es dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden zu bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, zum Andern soll es zugleich dem Gedanken Rechnung zu tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (BGH in BGHZ 18, 149; OLG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2006, 205).

    Wesentliche Kriterien für die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe sind insbesondere Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen (BGHZ 18, 149 [154]; OLG Saarbrücken Schaden-Praxis 2006, 205.).

    Gegen ein zu leichtfertiges Zusprechen einer Rente bestehen insoweit erhebliche Bedenken (Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 10. Auflage, Rdnr. 298 m.w.N.), so dass das Schmerzensgeld grundsätzlich endgültig festgestellt werden soll (BGH, VersR 1973, 1067 unter Hinweis auf den Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen VersR 55, 615, 618/619; KG Berlin, VersR 1979, 624).

  • KG, 24.01.1978 - 9 U 2592/76

    Schmerzensgeld; Hirnquetschung; Nase; Stirn; Schädelbruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11
    Es ist allgemein anerkannt, dass nach bereits erfolgter Zuerkennung erneut ein weiteres Schmerzensgeld für spätere Verletzungsfolgen verlangt werden kann, mit deren Eintritt bei der Bemessung des ursprünglich zugesprochenen Betrages nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war (BGH, NJW 1976, 1149 und NJW 1988, 2300; OLG Schleswig, MDR 2002, 1068; KG Berlin, VersR 1979, 624).

    Gegen ein zu leichtfertiges Zusprechen einer Rente bestehen insoweit erhebliche Bedenken (Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 10. Auflage, Rdnr. 298 m.w.N.), so dass das Schmerzensgeld grundsätzlich endgültig festgestellt werden soll (BGH, VersR 1973, 1067 unter Hinweis auf den Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen VersR 55, 615, 618/619; KG Berlin, VersR 1979, 624).

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11
    Regelmäßig ist als Entschädigung für immaterielle Beeinträchtigungen eine einmalige Kapitalentschädigung und nur ausnahmsweise eine Rente festzusetzen (Senat, Urteil vom 11.10.2011, Az. 1 U 236/10 und Urteil vom 7. Dezember 2010, Az.: I-1 U 57/10 mit Hinweis auf BGH, VersR 1976, 967; OLG Düsseldorf, VersR 1981, 557).

    Eine Schmerzensgeldrente kommt daher nur in Betracht, wenn der Geschädigte die Lebensbeeinträchtigung immer wieder neu und schmerzlich empfindet, so dass es angemessen erscheint, der laufenden immateriellen Beeinträchtigung auch eine laufende geldliche Entschädigung gegenüber zu stellen (BGH, VersR 1976, 967; Senat, Urteil vom 11.10.2011, Az. 1 U 236/10; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2001, 200).

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2000 - 1 U 206/99

    Vorfahrtsrecht des den linken Radweg benutzenden Radfahrers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11
    Zwar verlor sie dadurch noch nicht das ihr zustehende Vorfahrtsrecht (BGH, NJW 1986, 2651; Senat, NZV 2000, 506 und Urteil vom 17.05.2011, Az.: I - 1 U 135/10; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 28.04.2010, 14 U 157/09).

    In einigen Fällen wurde in der Rechtsprechung auch sogar von einer überwiegenden Haftung des Radfahrers ausgegangen (vgl. LG Berlin Verkehrsrecht aktuell, 2007, 194 (2/3); OLG Bremen, VersR 1997, 765 (766) (3/5); OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78 (79) (Alleinhaftung); LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 265 (Alleinhaftung)).

  • OLG München, 26.08.2005 - 1 W 2282/05
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11
    Soweit im Bereich der Verkehrsunfälle im Wesentlichen die Ausgleichfunktion in Zusammenhang mit der erfolgten Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse im Vordergrund steht, sind die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge als Orientierungshilfe für die Bemessung des Schmerzensgeldes heranzuziehen (BGH VersR 1976, 977, 60; Senat, Urteil vom 18.10.2011, Az.: I-1 U 262/10; OLG München, Beschluss vom 26.08.2005, Az,; 1 W 2282/05 zitiert nach juris).

    Jedoch führt die Berücksichtigung dieser vergleichbaren Fälle nicht zwingend zu einer bestimmten "richtigen Schmerzensgeldhöhe", so dass nicht allein aus der Existenz bestimmter ausgeurteilter Schmerzensgeldbeträge die Forderung eines Schmerzensgeld in entsprechender Höhe für den zu entscheidenden Fall abgeleitet werden kann (OLG München, Beschluss vom 26.08.2005, Az.; 1 W 2282/05 zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2006, 205).

  • OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 3 U 244/03

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Fahrzeugkollision mit einem den Radweg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11
    Vielmehr ist dann, wenn ein Kraftfahrzeugführer in eine bevorrechtigte Straße mit Radweg einfährt, ohne auf Radfahrer zu achten, die sich ihm auf verbotswidrige Weise von rechts nähern, von einer Mithaftung beider Unfallbeteiligter auszugehen (Senat, Urteil vom 14.01.2008, Az. I - 1 U 130/07; OLG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2004, 219; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 8 StVO, Rdnr. 52 m.w.N.).

    Deren Höhe ist dabei nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu bestimmen, wobei sowohl eine hälftige Haftungsverteilung (vgl. OLG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2004, 219; OLG Hamm, VersR 1999, 1432 (1433)) als auch eine überwiegende Haftung des Führers des einbiegenden Kraftfahrzeugs ( Senat, Urteil vom 17.05.2011, Az.: I - 1 U 135/10 (65 %); OLG Frankfurt/Main, VersR 2005, 523 (2/3); OLG Hamm, NZV 1997, 123 (2/3); LG Hannover, NJW-RR 1988, 866 (2/3)) in Betracht kommt.

  • OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02

    Personenschaden; Schmerzensgeld; Bemessungsgesichtspunkte im Fall sehr schwerer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11
    Eine Schmerzensgeldrente wird in der Rechtsprechung dabei auf solche Fälle zu beschränkt, in welchen der Geschädigte lebenslange, besonders schwere Dauerschäden erlitten hat, so etwa bei schweren Hirnverletzungen oder Querschnittslähmungen oder dem Verlust von Sinnesorganen (Senat, Urteil vom 07.12.2010, Az.: I - 1 U 57/10 mit Hinweis auf BGHZ 120, 19; OLG Düsseldorf, VersR 1993,,113, 114 sowie VRS 89, 256, 259; KG NJW-RR 1987, 409 sowie OLG Hamm, NZV 2003, 192).
  • KG, 17.04.1986 - 12 U 1551/85

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung; Potenz; Rollstuhl

  • OLG Hamm, 07.11.1996 - 27 U 104/96

    Fahrtkosten für Arztbesuche

  • OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 1 U 276/90
  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

  • BGH, 03.07.1973 - VI ZR 60/72

    Unzulässigkeit der dynamischen Schmerzensgeldrente

  • OLG Bremen, 11.02.1997 - 3 U 69/96

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in Gegenrichtung

  • OLG Hamm, 26.05.1998 - 9 U 12/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem den Radweg in falscher

  • OLG Celle, 28.04.2010 - 14 U 157/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Pkw mit einem den Radweg

  • OLG Frankfurt, 09.06.1992 - 27 (14) U 325/90

    Schmerzensgeld für Verletzungen durch Verkehrsunfall (hier: Trümmerbruch des

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.02.1992 - 8 S 9525/91

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Rechtsabbiegers mit einem den Radweg in

  • OLG Düsseldorf, 03.02.1981 - 4 U 142/80

    Schmerzensgeld; Kapitalentschädigung; Sehverlust

  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 41/74

    Bemessung von Schmerzensgeld - Verletzungsfolgen

  • KG, 23.04.2001 - 12 U 971/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • LG Hannover, 03.12.1987 - 3 S 302/87

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in Gegenrichtung

  • OLG Schleswig, 23.01.2002 - 9 U 4/01

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils über Schmerzensgeldansprüche.

  • OLG Frankfurt, 23.01.2004 - 24 U 118/03

    Kollision zwischen Kraftfahrzeug und Radfahrer: Vorfahrt des den Radweg

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

  • BVerfG, 29.11.2019 - 1 BvR 2666/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf

    aa) Nach der in Rechtsprechung und Literatur zu § 114 Satz 1 ZPO weit überwiegenden Meinung hat ein Rechtsschutzbegehren im Rahmen einer bezifferten Schmerzensgeldklage in aller Regel dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn der verlangte Betrag noch vertretbar erscheint (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 4 W 108/10 -, juris, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. November 2011 - 1 W 32/11 -, juris, Rn. 3; Fischer, in: Musielak/Voit, 16. Aufl. 2019, ZPO § 114 Rn. 29; Kießling, in: Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 114 Rn. 21; Slizyk, in: IMM-DAT Kommentierung, 15. Aufl. 2019, Rn. 484).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2019 - 8 W 48/17

    Erstattung der Beerdigungskosten aus GoA

    In der Regel kann es nicht Gegenstand des Prozesskostenhilfeverfahrens sein, diese abschließende Prüfung bereits vollständig vorwegzunehmen (vgl. zur eingeschränkten Prüfung der Höhe eines geltend gemachten Schmerzensgeldes bei der Prozesskostenhilfeprüfung etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2011 - 4 W 108/10 -, NJW 2011, 2143, 2144; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.11.2011 - I-1 W 32/11 -, juris; Fischer, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 15. Aufl. 2018, § 114, Rdnr. 29).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 193/12

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Unterschenkelfraktur mit verbleibender

    Für die Höhe des Ausgleichs des immateriellen Schadens kommt es auf das Ausmaß der konkreten Lebensbeeinträchtigung des Geschädigten an, also auf Art und Umfang der unfallbedingten physischen und psychischen Verletzungen und Verletzungsfolgen, insbesondere auf die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, die in Anspruch genommenen therapeutischen Hilfen wie Operationen und Krankenhausaufenthalte, auf den voraussichtlichen weiteren Krankheitsverlauf sowie insbesondere auf den zu befürchtenden Dauerschaden mit seinen Auswirkungen für das berufliche und soziale Leben des Verletzten (Senat, Urteil vom 11. Oktober 2010, Az.: I - 1 U 236/10 mit Hinweis auf BGH VersR 1955, 615; Senat, Beschluss vom 2. November 2011, Az.: I - 1 W 32/11).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 44/15
    Soweit im Bereich der Verkehrsunfälle im Wesentlichen die Ausgleichsfunktion in Zusammenhang mit der Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse im Vordergrund steht, sind die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge als Orientierungshilfe für die Bemessung des Schmerzensgeldes heranzuziehen (BGH VersR 1976, 967; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2011, Az.: I-1 U 262/10 sowie Beschluss vom 2. November 2011, Az.: I-1 W 32/11).

    Jedoch führt die Berücksichtigung dieser vergleichbaren Fälle nicht unmittelbar zu einer bestimmten "richtigen Schmerzensgeldhöhe", so dass nicht allein aus der Existenz bestimmter ausgeurteilter Schmerzensgeldbeträge die Forderung eines Schmerzensgeldes in entsprechender Höhe für den zu entscheidenden Fall abgeleitet werden kann (Senat, Beschluss vom 2. November 2011, Az.: I-1 W 32/11 mit Hinweis auf LG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2006, 205 und weiteren Nachweisen).

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 1 U 57/17

    Bemessung Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

    Soweit für Verkehrsunfälle im Wesentlichen die Ausgleichsfunktion im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse im Vordergrund steht, sind die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge als Orientierungshilfe für die Bemessung des Schmerzensgeldes heranzuziehen, doch führt die Berücksichtigung dieser vergleichbaren Fälle nicht unmittelbar zu einer bestimmten "richtigen Schmerzensgeldhöhe", so dass nicht allein aus der Existenz bestimmter ausgeurteilter Schmerzensgeldbeträge die Forderung eines Schmerzensgeldes in entsprechender Höhe für den zu entscheidenden Fall abgeleitet werden kann (Senat, Urteil vom 9. Dezember 2014, I-1 U 203/13; Beschluss vom 2. November 2011, I-1 W 32/11).
  • LG Wuppertal, 18.06.2014 - 17 O 428/12

    Schmerzensgeldanspruch nach Auffahrunfall auf Fahrzeug einer Schwangeren

    Für die Höhe des Ausgleichs des immateriellen Schadens kommt es auf das Ausmaß der konkreten Lebensbeeinträchtigung des Geschädigten an, also auf Art und Umfang der unfallbedingten physischen und psychischen Verletzungen und Verletzungsfolgen, insbesondere auf die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, die in Anspruch genommenen therapeutischen Hilfen wie Operationen und Krankenhausaufenthalte, auf den voraussichtlichen weiteren Krankheitsverlauf sowie insbesondere auf den zu befürchtenden Dauerschaden mit seinen Auswirkungen für das berufliche und soziale Leben des Verletzten (OLG Düsseldorf, U.v. 11.10.2010 - 1 U 236/10 mit Hinweis auf BGH, VersR 1955, 615; OLG Düsseldorf, B.v. 02.11.2011 - 1 W 32/11).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2022 - 10 Ta 1470/21

    Prozesskostenhilfe bei Klage auf Schmerzensgeld

    aa) Nach der in Rechtsprechung und Literatur zu § 114 Satz 1 ZPO weit überwiegenden Meinung hat ein Rechtsschutzbegehren im Rahmen einer bezifferten Schmerzensgeldklage in aller Regel dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn der verlangte Betrag noch vertretbar erscheint (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 4 W 108/10 -, juris, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. November 2011 - 1 W 32/11 -, juris, Rn. 3; Fischer, in: Musielak/Voit, 16. Aufl. 2019, ZPO § 114 Rn. 29; Kießling, in: Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 114 Rn. 21; Slizyk, in: IMM-DAT Kommentierung, 15. Aufl. 2019, Rn. 484).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2016 - 1 U 20/16

    Verkehrsunfall - Schmerzensgeld bei polytraumatischen Verletzungen

    Jedoch führt die Berücksichtigung dieser vergleichbaren Fälle nicht unmittelbar zu einer bestimmten "richtigen Schmerzensgeldhöhe", so dass nicht allein aus der Existenz bestimmter ausgeurteilter Schmerzensgeldbeträge die Forderung eines Schmerzensgeldes in entsprechender Höhe für den zu entscheidenden Fall abgeleitet werden kann (Senat, Urteil vom 9. Dezember 2014, Az.: I-1 U 203/13; Senat, Beschluss vom 2. November 2011, Az.: I-1 W 32/11 mit Hinweis auf LG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2006, 205 und weiteren Nachweisen).
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   OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 1 W 32/11   

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OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 1 W 32/11 (https://dejure.org/2011,12670)
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juni 2011 - 1 W 32/11 (https://dejure.org/2011,12670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 252 BGB, § 43 Abs 1 GKG, § 48 GKG, § 4 Abs 1 S 2 ZPO
    Streitwertberechnung: Anderweitig entgangene Anlagezinsen keine Nebenforderung

  • Wolters Kluwer

    Streitwertberechnung bei anderweitig entgangenen Anlagezinsen i.R.e. Schadensersatzanspruchs aufgrund fehlerhafter Anlageberatung als eigenständige Schadensposition

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhung des Streitwerts durch Geltendmachung entgangener Zinsen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2012, 445
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 01.09.2010 - 9 W 21/10

    Streitwertfestsetzung: Geltendmachung von entgangenem Gewinn aus einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 1 W 32/11
    Der Senat hält auch in Kenntnis der abweichenden Rechtsprechung des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (vgl. Beschl. v. 03.09.2011 - 19 W 46/10 -, juris) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 9. Zivilsenats (Beschl. v. 01.09.2010 - 9 W 21/10 -, juris) und des 17. Zivilsenats (u.a. Beschl. v. 25.02.2011 - 17 U 140/10) an seiner bisherigen Rechtsauffassung (Beschl. v. 07.06.2010 - 1 W 30/10 -, juris) fest.
  • OLG Stuttgart, 16.03.2011 - 9 U 129/10

    Beratungsvertrag: Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 1 W 32/11
    Denn die Forderung auf Rückzahlung des Anlagekapitals und ebenso die Forderung auf Ausgleich des anderweitig entgangenen Anlagezinses sind gleichwertige Berechnungsposten des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs (ebenso OLG Frankfurt, 9. Zivilsenat, a.a.O. juris Rn. 2; OLG Stuttgart, Urt. v. 16.03.2011, WM 2011, 976 [juris Rn. 34]); letztere hängt nicht vom Bestand der ersteren ab, sondern beide haben ihren gemeinsamen Grund in dem von den Klägern geltend gemachten fehlsamen Verhalten bei der Anlageberatung.
  • OLG Oldenburg, 06.03.2007 - 5 W 240/06

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Nebenforderung im Sinne der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 1 W 32/11
    Das Wesen einer Nebenforderung besteht darin, dass sie sachlich-rechtlich vom Bestehen einer Hauptforderung abhängig ist; sind die Forderungen dagegen nach materiellem Recht gleichrangig, so ist keine von ihnen eine Nebenforderung (OLG München, Beschl. v. 16.11.1993, NJW-RR 1994, 153 [juris Rn. 3]); OLG Oldenburg, Beschl. v. 06.03.2007, OLGR 2007, 424 [juris Rn. 2]; KG, Beschl. v. 18.02.2008 - 2 AR 7/08 - NJW-RR 2008, 879 [juris Rn. 9, 11]).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2010 - 1 W 30/10

    Anderweitig entgangene Anlagezinsen keine Nebenforderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 1 W 32/11
    Der Senat hält auch in Kenntnis der abweichenden Rechtsprechung des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (vgl. Beschl. v. 03.09.2011 - 19 W 46/10 -, juris) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 9. Zivilsenats (Beschl. v. 01.09.2010 - 9 W 21/10 -, juris) und des 17. Zivilsenats (u.a. Beschl. v. 25.02.2011 - 17 U 140/10) an seiner bisherigen Rechtsauffassung (Beschl. v. 07.06.2010 - 1 W 30/10 -, juris) fest.
  • KG, 18.02.2008 - 2 AR 7/08

    Zuordnung vorgerichtlicher Anwaltskosten in Verkehrsunfallsachen als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 1 W 32/11
    Das Wesen einer Nebenforderung besteht darin, dass sie sachlich-rechtlich vom Bestehen einer Hauptforderung abhängig ist; sind die Forderungen dagegen nach materiellem Recht gleichrangig, so ist keine von ihnen eine Nebenforderung (OLG München, Beschl. v. 16.11.1993, NJW-RR 1994, 153 [juris Rn. 3]); OLG Oldenburg, Beschl. v. 06.03.2007, OLGR 2007, 424 [juris Rn. 2]; KG, Beschl. v. 18.02.2008 - 2 AR 7/08 - NJW-RR 2008, 879 [juris Rn. 9, 11]).
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 298/97

    Berücksichtigung von Vorfälligkeitszinsen bei der Wertberechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 1 W 32/11
    Nur soweit dies derjenige ist, dem das Kapital überlassen wurde oder sonst - etwa aufgrund eines vereinbarten Zahlungsziels - weiterhin zur Verfügung stand (vgl. BGH, Beschl. v. 25.03.1998, NJW 1998, 2060 [juris Rn. 9]), handelt es sich um "Zinsen" im Sinne eines Nutzungsentgelts für das überlassene oder noch belassene Kapital.
  • OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 19 W 46/10

    Streitwertfestsetzung: Berücksichtigung entgangenen Gewinns aus einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 1 W 32/11
    Der Senat hält auch in Kenntnis der abweichenden Rechtsprechung des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (vgl. Beschl. v. 03.09.2011 - 19 W 46/10 -, juris) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 9. Zivilsenats (Beschl. v. 01.09.2010 - 9 W 21/10 -, juris) und des 17. Zivilsenats (u.a. Beschl. v. 25.02.2011 - 17 U 140/10) an seiner bisherigen Rechtsauffassung (Beschl. v. 07.06.2010 - 1 W 30/10 -, juris) fest.
  • BGH, 03.11.1993 - IV ZR 185/92

    Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beurteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 1 W 32/11
    Das Wesen einer Nebenforderung besteht darin, dass sie sachlich-rechtlich vom Bestehen einer Hauptforderung abhängig ist; sind die Forderungen dagegen nach materiellem Recht gleichrangig, so ist keine von ihnen eine Nebenforderung (OLG München, Beschl. v. 16.11.1993, NJW-RR 1994, 153 [juris Rn. 3]); OLG Oldenburg, Beschl. v. 06.03.2007, OLGR 2007, 424 [juris Rn. 2]; KG, Beschl. v. 18.02.2008 - 2 AR 7/08 - NJW-RR 2008, 879 [juris Rn. 9, 11]).
  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 1 W 32/11
    In einem solchen Fall sind dem Geschädigten seine Einlage und die Vorteile zu ersetzen, die er durch deren anderweitige Anlage hätte erzielen können (BGH, Urt. v. 02.12.1991, NJW 1992, 1223 [juris Rn. 11]).
  • BGH, 29.04.2010 - III ZR 145/09

    Streitwertfestsetzung unter Berücksichtigung der Geltendmachung von gesetzlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 1 W 32/11
    Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2010 - III ZR 145/09 - juris Rn. 1, 3) ergibt sich nichts Gegenteiliges; die Entscheidung betrifft allein den Streitwert des dort geltend gemachten Feststellungsanspruchs in Abgrenzung zum Gegenstand der gleichzeitig erhobenen Zahlungsklage.
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10

    Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, bei entgangenen Anlagezinsen handele es sich um eine selbständige Schadensposition, die von der Schadensersatzforderung bezüglich des Anlagekapitals unabhängig sei (vgl. dazu OLG Stuttgart, BKR 2011, 250 Rn. 34; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 714, 715; OLG Frankfurt, WM 2012, 445; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 17 U 173/10, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, BKR 2010, 391, 392;Saenger/Bendtsen, ZPO, 4. Aufl., § 4 Rn. 10; Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl., § 4 Rn. 12 und 14; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 43 GKG Rn. 3; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 4 Rn. 8; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 4 Rn. 32; unergiebig BGH, Beschluss vom 29. April 1971 - III ZR 142/70 [= KostRsp.
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 423/10

    Zulässigkeit der Fortführung eines Verfahrens als Anschlussrevision nach

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, bei entgangenen Anlagezinsen handele es sich um eine selbständige Schadensposition, die von der Schadensersatzforderung bezüglich des Anlagekapitals unabhängig sei (vgl. dazu OLG Stuttgart, BKR 2011, 250 Rn. 34; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 714, 715; OLG Frankfurt, WM 2012, 445; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 17 U 173/10, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, BKR 2010, 391, 392; Saenger/Bendtsen, ZPO, 4. Aufl., § 4 Rn. 10; Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl., § 4 Rn. 12 und 14; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 43 GKG Rn. 3; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 4 Rn. 8; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 4 Rn. 32; unergiebig BGH, Beschluss vom 29. April 1971 - III ZR 142/70 [= KostRsp.
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 424/10

    Zulässigkeit einer Anschlussrevision des Klägers nach Rücknahme der Revision

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, bei entgangenen Anlagezinsen handele es sich um eine selbständige Schadensposition, die von der Schadensersatzforderung bezüglich des Anlagekapitals unabhängig sei (vgl. dazu OLG Stuttgart, BKR 2011, 250 Rn. 34; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 714, 715; OLG Frankfurt, WM 2012, 445; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 17 U 173/10, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, BKR 2010, 391, 392; Saenger/Bendtsen, ZPO, 4. Aufl., § 4 Rn. 10; Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl., § 4 Rn. 12 und 14; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 43 GKG Rn. 3; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 4 Rn. 8; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 4 Rn. 32; unergiebig BGH, Beschluss vom 29. April 1971 - III ZR 142/70 [= KostRsp.
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 102/11

    Fortführung als Anschlussrevision nach Rücknahme der Revision

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, bei entgangenen Anlagezinsen handele es sich um eine selbständige Schadensposition, die von der Schadensersatzforderung bezüglich des Anlagekapitals unabhängig sei (vgl. dazu OLG Stuttgart, BKR 2011, 250 Rn. 34; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 714, 715; OLG Frankfurt, WM 2012, 445; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 17 U 173/10, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, BKR 2010, 391, 392; Saenger/Bendtsen, ZPO, 4. Aufl., § 4 Rn. 10; Musielak/Heinrich, ZPO, 9. Aufl., § 4 Rn. 12 und 14; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 43 GKG Rn. 3; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 4 Rn. 8; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 4 Rn. 32; unergiebig BGH, Beschluss vom 29. April 1971 - III ZR 142/70 [= KostRsp.
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2012 - 6 U 253/10

    Streitwert einer Schadensersatzklage wegen fehlgeschlagener Kapitalanlage;

    Soweit der 1. Zivilsenat des OLG Frankfurt in den Beschlüssen vom 07.06.2010 - 1 W 30/10 und vom 10.06.2011 - 1 W 32/11 zwar von den selben Obersätzen ausgeht, jedoch zu der abweichenden Subsumtion gelangt, dass die wegen eines hypothetischen Anlagegeschäfts entgangenen Anlagezinsen nicht von der Höhe des geltend gemachten Schadensersatzanspruches wegen der Rückabwicklung des tatsächlich getätigten Anlagegeschäfts abhängen, vermag dies nicht zu überzeugen.
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