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   OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98   

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OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98 (https://dejure.org/1998,6100)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.1998 - 1 W 32/98 (https://dejure.org/1998,6100)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 1998 - 1 W 32/98 (https://dejure.org/1998,6100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung; Zurückweisung eines Verlegungsgesuchs als Verweigerung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder als eine willkürliche Benachteiligung einer Prozeßpartei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung; Zurückweisung eines Verlegungsgesuchs als Verweigerung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) oder als eine willkürliche Benachteiligung einer Prozeßpartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1291
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 07.05.1969 - 13 U 277/68
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98
    Zu einer Terminsverlegung gezwungen ist der Richter erst dann, wenn die Aufrechterhaltung des Termins für die betroffene Partei schlechthin unzumutbar wäre und die Verweigerung der Terminsverlegung daher das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) verletzen würde (s. BGHZ 27, S. 163 ff.; BayObLG MDR 1986, S. 416 f.; OLG Celle NJW 1969, S. 1905, 1906; Zöller/Stöber, aaO, § 227 Rdn. 6; Baumbach/Hartmann, aaO., § 227 Rdn. 7).

    Ein Ablehnungsgrund kommt in diesen Fällen nur etwa dann in Betracht, wenn die Zurückweisung des Verlegungsgesuchs auf eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) oder auf eine willkürliche Benachteiligung einer Prozeßpartei hinausläuft; letzteres kann dann anzunehmen sein, wenn bereits der Gegenpartei eine von ihr beantragte Terminsverlegung gewährt worden ist und das Verlegungsgesuch der ablehnenden Partei - bei Mitberücksichtigung auch der prozessualen Situation - sachliche Gründe nicht minderen Gewichts auf seiner Seite hat (vgl. OLG Schleswig NJW 1994, S. 1227 ; OLG Köln MDR 1971, S. 933; OLG Celle NJW 1969, S. 1905, 1906; Zöller/Vollkommer, aaO., § 42 Rdn. 23).

  • OLG Köln, 09.06.1971 - 2 U 15/71
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98
    Ein Ablehnungsgrund kommt in diesen Fällen nur etwa dann in Betracht, wenn die Zurückweisung des Verlegungsgesuchs auf eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) oder auf eine willkürliche Benachteiligung einer Prozeßpartei hinausläuft; letzteres kann dann anzunehmen sein, wenn bereits der Gegenpartei eine von ihr beantragte Terminsverlegung gewährt worden ist und das Verlegungsgesuch der ablehnenden Partei - bei Mitberücksichtigung auch der prozessualen Situation - sachliche Gründe nicht minderen Gewichts auf seiner Seite hat (vgl. OLG Schleswig NJW 1994, S. 1227 ; OLG Köln MDR 1971, S. 933; OLG Celle NJW 1969, S. 1905, 1906; Zöller/Vollkommer, aaO., § 42 Rdn. 23).
  • OLG Schleswig, 02.09.1993 - 16 W 193/93

    Richter ; Befangenheit ; Besorgnis der Befangenheit; Objektive Gründe;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98
    Ein Ablehnungsgrund kommt in diesen Fällen nur etwa dann in Betracht, wenn die Zurückweisung des Verlegungsgesuchs auf eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) oder auf eine willkürliche Benachteiligung einer Prozeßpartei hinausläuft; letzteres kann dann anzunehmen sein, wenn bereits der Gegenpartei eine von ihr beantragte Terminsverlegung gewährt worden ist und das Verlegungsgesuch der ablehnenden Partei - bei Mitberücksichtigung auch der prozessualen Situation - sachliche Gründe nicht minderen Gewichts auf seiner Seite hat (vgl. OLG Schleswig NJW 1994, S. 1227 ; OLG Köln MDR 1971, S. 933; OLG Celle NJW 1969, S. 1905, 1906; Zöller/Vollkommer, aaO., § 42 Rdn. 23).
  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98
    Ausreichend und erforderlich als Ablehnungsgrund ist ein Sachverhalt, der aus der Sicht des Ablehnenden einer ruhig und vernünftig denkenden Partei bei Würdigung aller Umstände berechtigten Anlaß gibt, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (s. BVerfGE 82, S. 30, 38; Bd. 92, S. 138, 139; BGHZ 77, S. 70, 72; BGH NJW 1995, S. 1677, 1679; Zöller/Vollkommer, ZPO , 20. Aufl. 1997, § 42 Rdn. 9; Baumbach/Hartmann, ZPO , 55. Aufl. 1997, § 42 Rdn. 10).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98
    Ausreichend und erforderlich als Ablehnungsgrund ist ein Sachverhalt, der aus der Sicht des Ablehnenden einer ruhig und vernünftig denkenden Partei bei Würdigung aller Umstände berechtigten Anlaß gibt, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (s. BVerfGE 82, S. 30, 38; Bd. 92, S. 138, 139; BGHZ 77, S. 70, 72; BGH NJW 1995, S. 1677, 1679; Zöller/Vollkommer, ZPO , 20. Aufl. 1997, § 42 Rdn. 9; Baumbach/Hartmann, ZPO , 55. Aufl. 1997, § 42 Rdn. 10).
  • LG Tübingen, 31.10.1994 - 5 O 33/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98
    Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen ist die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung grundsätzlich nicht geeignet, die Ablehnung eines Richters zu begründen (so auch BayObLG MDR 1986, S. 416 f.; MDR 1990, S. 343 f.; LG Tübingen MDR 1995, S. 960 ; Baumbach/Hartmann, aaO., § 42 Rdn. 50).
  • BGH, 28.04.1958 - III ZR 43/56

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98
    Zu einer Terminsverlegung gezwungen ist der Richter erst dann, wenn die Aufrechterhaltung des Termins für die betroffene Partei schlechthin unzumutbar wäre und die Verweigerung der Terminsverlegung daher das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) verletzen würde (s. BGHZ 27, S. 163 ff.; BayObLG MDR 1986, S. 416 f.; OLG Celle NJW 1969, S. 1905, 1906; Zöller/Stöber, aaO, § 227 Rdn. 6; Baumbach/Hartmann, aaO., § 227 Rdn. 7).
  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht der Gegenstandswert für Ablehnungsgesuche dem Wert des zugrundeliegenden Rechtsstreits (so auch BGH NJW 1968, S. 796; zum Streitstand s. etwa Zöller/Herget, aaO., § 3 Rdn. 16 "Ablehnung eines Richters" m.w.Nw.; Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl. 1997, Anhang I § 12 GKG - § 3 ZPO Rdn. 10 m.w.Nw.).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98
    Ausreichend und erforderlich als Ablehnungsgrund ist ein Sachverhalt, der aus der Sicht des Ablehnenden einer ruhig und vernünftig denkenden Partei bei Würdigung aller Umstände berechtigten Anlaß gibt, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (s. BVerfGE 82, S. 30, 38; Bd. 92, S. 138, 139; BGHZ 77, S. 70, 72; BGH NJW 1995, S. 1677, 1679; Zöller/Vollkommer, ZPO , 20. Aufl. 1997, § 42 Rdn. 9; Baumbach/Hartmann, ZPO , 55. Aufl. 1997, § 42 Rdn. 10).
  • BayObLG, 17.10.1989 - BReg. 2 Z 118/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98
    Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen ist die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung grundsätzlich nicht geeignet, die Ablehnung eines Richters zu begründen (so auch BayObLG MDR 1986, S. 416 f.; MDR 1990, S. 343 f.; LG Tübingen MDR 1995, S. 960 ; Baumbach/Hartmann, aaO., § 42 Rdn. 50).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Anders ist es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte (BGHZ 27, 163, 167; OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 1291, 1292) oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (OLG Köln NJW-RR 1997, 828; KG MDR 2005, 708).

    Da das Gericht auch das Interesse des Gegners an einer Beendigung des Rechtsstreits berücksichtigen muss (OLG Brandenburg NJW-RR 1999, 1291, 1292), konnte der Richter den Antrag auf Terminsverlegung wegen Verhinderung eines Gehilfen schließlich zurückweisen, ohne das Grundrecht der Beklagten auf rechtliches Gehör zu verletzen oder den Kläger zu bevorzugen.

  • KG, 25.04.2022 - 2 U 69/19

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund der Ablehnung eines

    Anders ist es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Verlegung oder Aufhebung des Termins offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte (BGH, Urteil vom 28. April 1958 - III ZR 43/56, BGHZ 27, 163 [167] = NJW 1958, 1186; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 3 W 41/20, NJW-RR 2020, 1325; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. September 1998 - 1 W 32/98, NJW-RR 1999, 1291 [1292]) oder sich aufgrund der Ablehnung des Verlegungsantrags der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (OLG Dresden, Beschluss vom 22. November 2016 - 18 WF 985/16, NJ 2017, 29; KG Berlin, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 15 W 43/06, NJW 2006, 2787).
  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 36/21

    Schiedsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlerhafter Ablehnung

    Zudem ist das Recht der betroffenen Partei auf prozessuale Waffengleichheit (Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG) berührt (vgl. hierzu OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 1291 [juris Rn. 7 mwN]).
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