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   OLG Rostock, 13.08.2008 - 1 W 34/08   

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OLG Rostock, 13.08.2008 - 1 W 34/08 (https://dejure.org/2008,13662)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13.08.2008 - 1 W 34/08 (https://dejure.org/2008,13662)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13. August 2008 - 1 W 34/08 (https://dejure.org/2008,13662)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    LPG-Umwandlung: Bestellung eines Nachtragsliquidators bei Umwandlung in eine GmbH & Co. KG

  • Deutsches Notarinstitut

    LwAnpG §§ 34, 36, 44
    Formwechselnde Umwandlung einer LPG in eine GmbH & Co. KG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Nachtragsliquidators wegen unerkannter Liquidation aufgrund von fehlender Mitgliederkontinuität bei der Umwandlung; Unerkanntes Sichbefinden in der Liquidation bei Beteiligung ausschließlich eines Treuhandkommanditisten an dem Unternehmen neuer ...

  • Judicialis

    LwAnpG §§ 23 ff.; ; LwAnpG § 36; ; LwAnpG § 44; ; LwAnpG § 69 Abs. 3; ; AktG § ... 273 Abs. 4; ; HGB § 15; ; HGB § 106; ; HGB § 161 Abs. 2; ; HGB § 162 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 2 Satz 1; ; KostO § 131 Abs. 1; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 131 Abs. 2 Nr. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachtragsliquidators bei unwirksamer formwechselnder Umwandlung einer LPG - Begriff der Kontinuität der Mitgliedschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 30
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    Auszug aus OLG Rostock, 13.08.2008 - 1 W 34/08
    Allerdings weist die sofortige weitere Beschwerde zutreffend darauf hin, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Bestellung eines Nachtragsliquidators bedarf, wenn die formwechselnde Umwandlung z.B. mangels Wahrung der Mitgliederkontinuität unwirksam war, so dass die Wirkungen der Umwandlung auch durch die Registereintragung (§ 34 LwAnpG) nicht eintreten und sich die LPG deshalb unerkannt in Liquidation befindet (BGH, a.a.O.; BGHZ 138, 371 = WM 1998, 1643 = AgrarR 1998, 249; vgl. auch OLG Rostock - 6. Zivilsenat -, OLGR 2006, 23 und - 3. Zivilsenat -, OLGR 2007, 146; OLG Jena, OLGR 2002, 208 und VIZ 2002, 304; OLG Dresden, AgrarR 1999, 261; Wenzel, AgrarR 1998, 139 ff. und AgrarR 2000, 349 ff. m.w.N.).

    Da sich die Mitgliedschaft von Gesetzes wegen (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG) automatisch fortsetzt, ist auch derjenige weiter Mitglied des umgewandelten Unternehmens, der weder die Satzung unterzeichnet noch förmlich seinen Beitritt erklärt hat (BGHZ 138, 371 [Tz. 9]; OLG Rostock OLGR 2007, 146 [Tz. 20]; OLG Dresden a.a.O. [262]; vgl auch Wenzel, AgrarR 2000, 349 [352]).

    Der vorliegende Umwandlungsbeschluss macht - anders als die der Entscheidung BGHZ 138, 371 zugrundeliegende Fallkonstellation - die Mitgliedschaft in dem neuen Unternehmen nicht von der Unterzeichnung einer Beitrittserklärung abhängig.

  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98

    Frist für die Klage eines LPG -Mitglieds wegen der Wirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Rostock, 13.08.2008 - 1 W 34/08
    Mit Schriftsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 14.01.2003 beantragten die Beschwerdeführer beim Registergericht die Bestellung eines Nachtragsliquidators nach § 273 Abs. 4 AktG analog i.V.m. § 69 Abs. 3 LwAnpG, weil sich die LPG wegen fehlender Mitgliederkontinuität bei der Umwandlung und damit Unwirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses (BGHZ 142, 1 = NJW 1999, 2522 = AgrarR 2000, 303) unerkannt in Liquidation befinde.

    Dies ist etwa dann gegeben, wenn an dem Unternehmen neuer Rechtsform - einer GmbH & Co. KG - von den zahlreichen LPG-Mitgliedern zunächst nur noch ein Treuhandkommanditist (neben der Komplementär-GmbH) unmittelbar an der künftigen KG beteiligt sein soll (BGHZ 142, 1 [Tz. 12]).

    In dem von BGHZ 142, 1 (= AgrarR 2000, 303) entschiedenen Fall sollten - zum Vollzug der beschlossenen Umwandlung - einzelne LPG-Mitglieder die GmbH sowie die KG gründen und deren Geschäfts- bzw. Kommanditanteile vorübergehend treuhänderisch für die anderen LPG-Mitglieder halten.

  • OLG Jena, 24.01.2002 - 6 W 627/01

    LPG-Umwandlung; Kontinuitätsprinzip

    Auszug aus OLG Rostock, 13.08.2008 - 1 W 34/08
    Allerdings weist die sofortige weitere Beschwerde zutreffend darauf hin, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Bestellung eines Nachtragsliquidators bedarf, wenn die formwechselnde Umwandlung z.B. mangels Wahrung der Mitgliederkontinuität unwirksam war, so dass die Wirkungen der Umwandlung auch durch die Registereintragung (§ 34 LwAnpG) nicht eintreten und sich die LPG deshalb unerkannt in Liquidation befindet (BGH, a.a.O.; BGHZ 138, 371 = WM 1998, 1643 = AgrarR 1998, 249; vgl. auch OLG Rostock - 6. Zivilsenat -, OLGR 2006, 23 und - 3. Zivilsenat -, OLGR 2007, 146; OLG Jena, OLGR 2002, 208 und VIZ 2002, 304; OLG Dresden, AgrarR 1999, 261; Wenzel, AgrarR 1998, 139 ff. und AgrarR 2000, 349 ff. m.w.N.).

    Dem hat sich das OLG Jena (VIZ 2002, 304) angeschlossen und entschieden, dass das Prinzip der Kontinuität der Mitgliedschaft nicht gewahrt sei bei einer angestrebten Fortführung einer LPG in Liquidation durch eine GmbH und eine GmbH & Co. KG, wobei die Gründung der GmbH & Co. KG durch die GmbH sowie diejenigen LPG-Mitglieder, die Gesellschafter werden wollen, erfolgt und wenn diese Mitglieder vor Feststellung des tatsächlichen Werts ihrer Beteiligung an dem Eigenkapital der LPG einen Treuhänder beauftragen, für sie Kommanditist mit einer Bareinlage in bestimmter Höhe zu werden (OLG Jena, a.a.O., Leitsatz 1).

  • OLG Rostock, 24.02.2005 - 6 W 61/04

    Zur Frage der Wirksamkeit der Umwandlung einer LPG in eine Vermögens- und

    Auszug aus OLG Rostock, 13.08.2008 - 1 W 34/08
    Allerdings weist die sofortige weitere Beschwerde zutreffend darauf hin, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Bestellung eines Nachtragsliquidators bedarf, wenn die formwechselnde Umwandlung z.B. mangels Wahrung der Mitgliederkontinuität unwirksam war, so dass die Wirkungen der Umwandlung auch durch die Registereintragung (§ 34 LwAnpG) nicht eintreten und sich die LPG deshalb unerkannt in Liquidation befindet (BGH, a.a.O.; BGHZ 138, 371 = WM 1998, 1643 = AgrarR 1998, 249; vgl. auch OLG Rostock - 6. Zivilsenat -, OLGR 2006, 23 und - 3. Zivilsenat -, OLGR 2007, 146; OLG Jena, OLGR 2002, 208 und VIZ 2002, 304; OLG Dresden, AgrarR 1999, 261; Wenzel, AgrarR 1998, 139 ff. und AgrarR 2000, 349 ff. m.w.N.).

    Zutreffend hat sich das Landgericht daher nicht auf die von den Beschwerdeführern zitierte Rechtsprechung gestützt, sondern die - eine ähnlich gelagerte Konstellation betreffende - Entscheidung des 6. Zivilsenats des OLG Rostock (OLGR 2006, 23) herangezogen: dort wurde kein Verstoß gegen den Grundsatz der Mitgliederkontinuität angenommen, wenn die Gründung einer GmbH als formgewechseltes Unternehmen zwar durch einen Treuhänder erfolgt, der aufgrund entsprechender Verträge von den Mitgliedern der LPG beauftragt und bevollmächtigt worden ist, aus dem Umwandlungsbeschluss aber hervorgeht, dass die LPG-Mitglieder unmittelbar Gesellschafter der GmbH werden und lediglich ihre rechtsgeschäftliche Vertretung durch den Treuhänder erfolgen sollten.

  • OLG Rostock, 13.11.2006 - 3 U 100/06

    Wirksamkeit der formwechselnden Umwandlung einer LPG in eine GmbH bei Mängeln des

    Auszug aus OLG Rostock, 13.08.2008 - 1 W 34/08
    Allerdings weist die sofortige weitere Beschwerde zutreffend darauf hin, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Bestellung eines Nachtragsliquidators bedarf, wenn die formwechselnde Umwandlung z.B. mangels Wahrung der Mitgliederkontinuität unwirksam war, so dass die Wirkungen der Umwandlung auch durch die Registereintragung (§ 34 LwAnpG) nicht eintreten und sich die LPG deshalb unerkannt in Liquidation befindet (BGH, a.a.O.; BGHZ 138, 371 = WM 1998, 1643 = AgrarR 1998, 249; vgl. auch OLG Rostock - 6. Zivilsenat -, OLGR 2006, 23 und - 3. Zivilsenat -, OLGR 2007, 146; OLG Jena, OLGR 2002, 208 und VIZ 2002, 304; OLG Dresden, AgrarR 1999, 261; Wenzel, AgrarR 1998, 139 ff. und AgrarR 2000, 349 ff. m.w.N.).

    Da sich die Mitgliedschaft von Gesetzes wegen (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG) automatisch fortsetzt, ist auch derjenige weiter Mitglied des umgewandelten Unternehmens, der weder die Satzung unterzeichnet noch förmlich seinen Beitritt erklärt hat (BGHZ 138, 371 [Tz. 9]; OLG Rostock OLGR 2007, 146 [Tz. 20]; OLG Dresden a.a.O. [262]; vgl auch Wenzel, AgrarR 2000, 349 [352]).

  • BGH, 23.11.2007 - LwZR 11/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Wirksamkeit der Umwandlung

    Auszug aus OLG Rostock, 13.08.2008 - 1 W 34/08
    Eine lediglich auf schuldrechtlicher Basis beruhende Beteiligung des früheren LPG-Mitglieds über einen Treuhandkommanditisten wahrt die vom Gesetz geforderte Kontinuität der Mitgliedschaft dagegen selbst dann nicht, wenn dem Mitglied nach dem Umwandlungsbeschluss ein vertraglicher Anspruch auf Begründung einer unmittelbaren Beteiligung durch Übertragung eines Kommanditanteils durch den Treuhandkommanditisten eingeräumt worden ist (BGH, a.a.O.; BGH, Urteile vom 23.11.2007 - LwZR 11/06 - 13/06, Tz. 15 [zitiert nach juris], vorgehend OLG Brandenburg, Urteile vom 23.11.2006 - 5 W [Lw] 3/06 - 5/06 [zitiert nach juris]; a.A. insoweit noch OLG Rostock - 4. Zivilsenat -, AgrarR 1996, 28 [29]).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 4/06

    Landwirtschaftsanpassung im Beitrittsgebiet: Umwandlung einer LPG in eine GmbH &

    Auszug aus OLG Rostock, 13.08.2008 - 1 W 34/08
    Den von den Beschwerdeführern im Schriftsatz vom 18.06.2008 zur Stützung ihrer Ansicht angeführten Urteilen des OLG Brandenburg vom 23.11.2006 (OLGR 2007, 192; bestätigt durch Urteile des BGH vom 23.11.2007, NL-BzAR 2008, 79, jeweils zitiert nach juris) schließlich lag zugrunde, dass nach dem Umwandlungsbeschluss Kommanditisten der umgewandelten LPG nicht deren Mitglieder wurden, sondern - zunächst - allein die LPG selbst.
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