Rechtsprechung
KG, 19.09.2003 - 1 W 400/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mehraufwand bei Geltendmachung der Gesamthandsforderung einer GbR; Erhöhungsgebühr nach Änderung der Rechtsprechung zur Parteifähigkeit der GbR; Voraussetzungen eines Vertrauensschutzes für den Rechtsanwalt
- Judicialis
BRAGO § 6 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 6 Abs. 1; BRAGO § 43 Abs. 1 Nr. 1
Erhöhungsgebühr bei Geltendmachung der Gesamthandsforderung einer GbR in "Altfällen" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.06.2003 - 23 O 298/02
- KG, 19.09.2003 - 1 W 400/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus KG, 19.09.2003 - 1 W 400/03
Auf die durch die Entscheidung des BGH vom 29. Januar 2001 (BGHZ 146, 341 ff) eingeleitete Änderung der Rechtsprechung zur Parteifähigkeit der GbR brauchte sich der Prozessbevollmächtigte erst einzurichten, nachdem sie als gesichert anzusehen war; hier war das erst bei Übergang in das streitige Verfahren im Mai 2002 anzunehmen, als die anwaltliche Prozessgebühr gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO bereits entstanden war. - BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02
Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr
Auszug aus KG, 19.09.2003 - 1 W 400/03
Daraus folgt, dass die Erhöhungsgebühr auch in den Fällen entstanden und regelmäßig zu erstatten ist, in denen der Prozessbevollmächtigte im Einklang mit der früheren Rechtsprechung die Forderung der Gesellschaft namens der Gesellschafter, mithin mehrerer Auftraggeber, geltend gemacht hat (BGH, Beschluss vom 18. Juni 2002 - VIII ZB 6/02 -, NJW 02, 2958). - BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99
Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft
Auszug aus KG, 19.09.2003 - 1 W 400/03
In Verfahren; in denen - wie hier - die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine Gesamthandforderung entsprechend der früheren Rechtsprechung als notwendige Streitgenossen eingeklagt haben, ist Klägerin - von Anfang an - die GbR, was im Wege der Rubrumsberichtigung klarzustellen ist (BGH NJW 03, 1043).