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   KG, 01.09.1992 - 1 W 4144/92   

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https://dejure.org/1992,2315
KG, 01.09.1992 - 1 W 4144/92 (https://dejure.org/1992,2315)
KG, Entscheidung vom 01.09.1992 - 1 W 4144/92 (https://dejure.org/1992,2315)
KG, Entscheidung vom 01. September 1992 - 1 W 4144/92 (https://dejure.org/1992,2315)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erledigung; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Einstweilige Anordnung; Unterbringung; Endentscheidung; Beschwerde; Hauptsacheverfahren; Kosten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Verhältnis einstweilige Anordnung zur Hauptsache, Erledigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 84
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme

    Der Senat kann in diesem Zusammenhang dahingestellt sein lassen, ob er sich der Auffassung anschließen kann, § 13a Abs. 2 S. 1 FGG müsse zumindest dann im Falle einer öffentlich-rechtliche Unterbringung entsprechend angewendet werden, wenn nach Erledigung der Hauptsache auf den Antrag des Betroffenen hin die Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung wegen Verletzung der Vorschriften über die persönliche Anhörung festgestellt werde (so OLG München, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; a.A. aber BayObLGZ 1993, 381; KG, FamRZ 1993, 84; OLG Frankfurt, OLGReport 1995, 264).
  • KG, 08.04.2003 - 1 W 67/01

    Kosten des Notars: Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im

    Nach allgemeiner, vom Senat geteilter Auffassung ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach Eintritt der Hauptsachenerledigung während des Verfahrens der (weiteren) Beschwerde über die Erstattung der den Beteiligten entstandenen außergerichtlichen Kosten gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG nach billigem Ermessen zu entscheiden (vgl. Senat FamRZ 1993, 84/86; Jansen a.a.O. § 13 a Rdn. 20; Keidel/Zimmermann a.a.O. § 13 a Rdn. 47).

    Das voraussichtliche Unterliegen eines Beteiligten genügt als Billigkeitsgrund für eine Kostenauferlegung aber etwa dann nicht, wenn der Ausgang des Verfahrens von der Entscheidung schwieriger Rechtsfragen abhängig gewesen wäre (vgl. zu Vorstehendem Senat FamRZ 1993, 84/86; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1997, 496/497; Rohs/Rohs a.a.O. § 156 Rdn. 88, jew. m.w.N.).

  • BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00

    Fristwahrung für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das

    Es gilt also der Grundsatz, daß jeder Beteiligte seine Kosten regelmäßig selbst zu tragen hat (vgl. KG FamRZ 1993, 84/86; OLG Hamm FamRZ 1993, 823; Keidel/Zimmermann § 13a Rn. 21).

    Auf der Grundlage der gebotenen überschlägigen Überprüfung, die ohne weitere Ermittlungen (BayObLGZ 1989, 17/19) und ohne abschließende Prüfung schwieriger Rechtsfragen (vgl. KG FamRZ 1993, 84/86; Bassenge/Herbst § 13a FGG Rn. 14) durchzuführen ist, kann aber nicht davon ausgegangen werden, daß die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin in vollem Umfang begründet oder unbegründet gewesen wäre.

  • KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher

    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff; Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • BayObLG, 15.01.2003 - 3Z BR 225/02

    Haftungsausschluss bei Firmenfortführung - Erledigung des Eintragungsantrages

    Auch in einem solchen Fall aber ist das im Ergebnis auf die Kostenentscheidung beschränkte Rechtsmittel der (weiteren) Beschwerde grundsätzlich unzulässig (vgl. BayObLGZ 1961, 286, KG FamRZ 1993, 84/85; Bassenge/Herbst/ Roth FGG/RpflG 9. Aufl. § 20a FGG Rn. 7; Jansen FGG 2. Aufl. § 20a Rn. 9).
  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 26/01

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die vorläufige

    Nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung und vor Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde hat sich die Hauptsache erledigt, da mit dem 5.1.2001 die Dauer der angeordneten vorläufigen Unterbringung ablief (vgl. KG FamRZ 1993, 84/85; OLG Karlsruhe BtPrax 1998, 34).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen

    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff; Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02

    Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren -

    Diese noch nicht wirksamen Entscheidungen sind nämlich infolge der späteren Hauptsacheerledigung gegenstandslos geworden (vgl. Keidel/Kahl § 19 Rn. 94, Bassenge Einl. Rn. 129); das Verfahren hat in diesen Fällen ohne bestandskräftige Entscheidung,(jedenfalls in der Hauptsache) sein Ende gefunden (vgl. KG FamRZ 1993, 84/86).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04

    Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen

    b) Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Verwaltungsbehörde gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 FGG kam nicht in Betracht, weil das bisherige Verfahren nicht ergeben hat, dass für die Stellung des Unterbringungsantrags kein begründeter Anlass bestand, § 13a Abs. 2 S. 3 FGG, und sonstige Gründe, die eine Kostenerstattungsanordnung aus Billigkeitsgründen geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 1992 - 1 W 4144/92, FamRZ 1993, 84 ff; Juris, Rdn. 11; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1995, 264).
  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 192/99

    Sofortige weitere Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche

    Hauptsacheerledigung ist dadurch eingetreten, daß die Höchstdauer der für die Unterbringung vorläufig erteilten Genehmigung mit dem 18.6.1999 abgelaufen ist (vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG, FamRZ 1994, 320, 321; KG, FamRZ 1993, 84, 85; OLG Karlsruhe, BtPrax 1998, 34 ).
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 198/95

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellung nach Erledigung der Hauptsache

  • BayObLG, 29.05.1998 - 3Z BR 137/98

    Erledigung der Hauptsache

  • KG, 10.09.1992 - 1 W XX B 3114/92
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