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   KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10   

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https://dejure.org/2010,7054
KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10 (https://dejure.org/2010,7054)
KG, Entscheidung vom 30.11.2010 - 1 W 434/10 (https://dejure.org/2010,7054)
KG, Entscheidung vom 30. November 2010 - 1 W 434/10 (https://dejure.org/2010,7054)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 58 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 2199, 2227
    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Einziehens einer überhöhten Vergütung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2227 Abs 1 BGB, § 58 Abs 1 FamFG, § 59 Abs 2 FamFG, § 61 Abs 1 FamFG, § 63 FamFG
    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Entnahme einer überhöhten Testamentsvollstreckervergütung zur Unzeit

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2199, 2227
    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Einziehens einer überhöhten Vergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Einziehung einer überhöhten Vergütung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testamentvollstreckervergütung - Einziehung zur Unzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Einziehung einer überhöhten Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Überhöhte Rechnungen zur Unzeit führen zur Entlassung des Testamentvollstreckers

  • random-coil.de (Kurzinformation)

    Entlassung von Testamentsvollstreckern aus dem Amt aus wichtigem Grund wegen Entnahme der Vergütung zur Unzeit nach § 2227 Abs. 1 BGB

  • institut-fuer-internationales-erbrecht.de (Kurzinformation)

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen überhöhter Vergütungsforderung

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 58 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 2199, 2227
    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Einziehens einer überhöhten Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 511
  • FGPrax 2011, 122
  • FamRZ 2011, 930
  • Rpfleger 2011, 275
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2004 - 14 Wx 73/03

    Entlassung des Testamentsvollstreckers: Vorzeitige Nachlassauseinandersetzung als

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10
    Das Verfahren war insoweit an das Amtsgericht zurückzugeben, das die Entlassung vorzunehmen hat (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1282).
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06

    Verhältnis zwischen Entlassung und Ernennung eines Nachfolgers im

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10
    Das Amtsgericht müsste daher vor der Entlassung der Beteiligten zu 1) dieser nach § 2199 Abs. 2 BGB Gelegenheit geben, von der ihr erteilten Ermächtigung zur Ernennung eines Nachfolgers in ihrem Amt als Testamentsvollstrecker Gebrauch zu machen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.1992 - 15 W 303/91 - OLG Hamm NJW-RR 2007, 878), wenn diese Ermächtigung trotz der Pflichtverletzung noch gelten soll .
  • OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08

    Testamentsvollstreckung: Entlassung eines Verwaltungsvollstreckers wegen des

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10
    Letzteres wird das Amtsgericht ebenfalls zu prüfen haben (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 1690, 1691 f.).
  • OLG Köln, 18.05.1987 - 2 Wx 14/87
    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10
    Die Inanspruchnahme einer Vergütung zur Unzeit und in unangemessener Höhe führt im vorliegenden Fall zur Entlassung der Beteiligten zu 1) (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1987, 1097, 1098).
  • OLG Oldenburg, 17.03.1998 - 5 W 44/98

    Voraussetzungen der Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Missachtung des

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10
    Auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Entlassung des Testamentsvollstreckers jedoch nicht zwingend; vielmehr ist zu prüfen, ob nicht überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayObLG, FamRZ 1987, 101; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 472).
  • OLG Köln, 19.03.2007 - 2 U 126/06

    Bestimmung der Angemessenheit der Vergütung eines Testamentsvollstreckers anhand

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10
    Steht die Höhe der Vergütung nicht aufgrund der Anordnung des Erblassers oder aufgrund einer Vereinbarung fest, kann sie ohnehin nicht vom Testamentsvollstrecker selbst bindend bestimmt werden; vielmehr ist sie durch das Prozessgericht festzusetzen (OLG Köln, ZEV 2008, 335).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2009 - 8 W 462/09

    Völkerrechtskonforme Auslegung des Nichtehelichengesetzes im Hinblick auf die

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10
    Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG) ist nicht notwendig, weil vorliegend letztendlich nur Rechtsfragen entscheidungserheblich sind (in diesem Sinne OLG Stuttgart, FGPrax 2010, 83 = FamRZ 2010, 674).
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10
    Dies bedarf vorliegend keiner weiteren Vertiefung, da über die Beschwerde in Erbscheinsverfahren nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG unter Anwendung der Vorschriften über das Verfahren im ersten Rechtszug auch dann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann, wenn erstinstanzlich ohne Verstoß gegen die §§ 32 ff. FamFG ein Termin und eine persönliche Anhörung der Beteiligten nicht stattgefunden hat (OLG Schleswig, FGPrax 2010, 106 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 29.09.1998 - 3 W 161/98

    Antrag auf Entlassung des Testamentvollstreckers wegen Verrechnung von

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10
    Vorzunehmen ist eine Abwägung sämtlicher Umstände des konkreten Einzelfalls, ggf. unter Berücksichtigung des Erblasserwillens (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.09.1998 - 3 W 161/98 - BeckRS 2009, 07397; BayObLG, NJWE-FER 2000, 212, 214 m.w.N.), sowie den Interessen der Steller des Entlassungsantrags, aber auch des Umstandes, ob die Erben den Nachlass selbst ordnungsgemäß verwalten können (J. Mayer in BeckOK, Stand: 01.08.2010, BGB § 2227 Rdn.16 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung;

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10
    Auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Entlassung des Testamentsvollstreckers jedoch nicht zwingend; vielmehr ist zu prüfen, ob nicht überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayObLG, FamRZ 1987, 101; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 472).
  • BayObLG, 13.08.1985 - BReg. 1 Z 10/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Mißtrauen; Unverschuldet;

  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00

    Entlassung eines Testamtensvollstreckers

  • BayObLG, 12.12.1972 - BReg. 1 Z 70/71
  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

  • OLG Saarbrücken, 06.08.2018 - 5 W 2/18

    Entlassung des Testamentsvollstreckers bei grober Pflichtverletzung

    Die erforderliche Ausführungshandlung obliegt dem dafür allein funktionell zuständigen, vom Senat in diesem Sinne angewiesenen Nachlassgericht (vgl. Obermann in: Hahne/Schlögel/Schlünder, FamFG, Ed. 27, 2018, § 69 Rdn. 15; siehe auch KG, FamRZ 2011, 930).

    Für das Gegenteil spricht, dass die Erblasserin dem Beteiligten zu 4 und der Beteiligten zu 5 das Recht zur Benennung eines Nachfolgers eingeräumt (§ 2199 Abs. 2 BGB) und ersatzweise das Nachlassgericht ersucht hat, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen (vgl. KG, FamRZ 2011, 930).

    Dem Senat ist insoweit eine eigene Beurteilung verwehrt, da das Beschwerdegericht nur in den Grenzen des Rechtsmittels an die Stelle des erstinstanzlichen Gerichts tritt und ihm notwendige Ausführungshandlungen nicht obliegen (vgl. KG, FamRZ 2011, 930).

  • OLG Stuttgart, 07.11.2016 - 8 W 166/16

    Testamentsvollstreckung: Zuständigkeit privater Schiedsgerichte für die

    Ob die Voraussetzungen für eine Entlassung aus wichtigem Grund vorliegen, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, wobei das Gesetz dem Nachlassrichter einen gewissen Ermessens- und Beurteilungsspielraum lässt (st. Rspr. u.a. BayObLG NJW-RR 1996, 714; Kammergericht FamRZ 2011, 930; Münchener Kommentar BGB/Zimmermann, 6. Aufl., § 2227 Rn. 7 ff; Staudinger/Reimann [2012] § 2227, 2 ff.).

    Ein wichtiger Grund zur Entlassung im Sinne des § 2227 BGB kann vorliegen, wenn der Testamentsvollstrecker zur Unzeit eine überhöhte Vergütung oder eine nicht fällige Vergütung dem Nachlass entnimmt (Kammergericht FamRZ 2011, 930).

    Die Ermächtigung kann nach §§ 2199 Abs. 3, 2198 Abs. 1 S. 2 BGB nur so lange ausgeübt werden, als der Testamentsvollstrecker selbst noch im Amt ist (Kammergericht FamRZ 2011, 930).

  • KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13

    Entlassung aus dem Amt des Testamentsvollstreckers

    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker einerseits und Erben andererseits ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 W 434/10 -, NJW-RR 2011, 511-513 - zitiert nach juris: Rdnr. 10; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2008 - 31 Wx 3/08 -, NJW-RR 2008, 1690-1692 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 unter Hinweis auf: …

    Daher ist an eine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen berechtigten Misstrauens ein strenger Maßstab anzulegen; die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus für sich genommen unbedeutendem Anlass aus dem Amt zu drängen (KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 W 434/10 -,NJW-RR 2011, 511-513 - zitiert nach juris: Rdnr. 11 m. w. Nachw.; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2008 - 31 Wx 3/08 -, NJW-RR 2008, 1690-1692 - zitiert nach juris: Rdnr.13 m. w. Nachw.).

  • OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12

    Erbrecht: Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines handschriftlichen

    Denn § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kommt nur zur Anwendung, wenn nach den einschlägigen Verfahrensvorschriften ein Termin, eine mündliche Verhandlung oder sonstige Verfahrenshandlungen durchzuführen sind (OLG Schleswig, FGPrax 2010, 106, 107 mit zustimmende Anmerkung Sternal; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 125; KG, FGPrax 2011, 122, 123; Nedden-Boeger, FGPrax 2010, 1, 6 f.).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 3 Wx 42/16
    In Nachlasssachen kann im Beschwerdeverfahren auch dann von einem Termin abgesehen werden, wenn zwar die Voraussetzungen des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nicht vorliegen, das Absehen aber - über § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG - durch die Anwendung der Vorschriften zum ersten Rechtszug (§§ 29-34 FamFG) möglich ist (OLG Schleswig FGPrax 2010, 106 ff; Senat, FamRZ 2011, 1980 ff; jeweils mit näherer Begründung; KG NJW-RR 2011, 511 ff; Keidel-Sternal, FamFG, 19.Aufl. 2016, § 68 Rdnr. 58a m.w.Nachw.).
  • OLG München, 25.05.2023 - 33 Wx 36/23

    Pflichtverletzungen eines Testamentsvollstreckers durch Vereinnahmung von

    Überwiegende Gründe, die für den Verbleib der Beschwerdeführerin im Amt sprechen würden (KG, 1 W 434/10, NJW-RR 2011, 511), vermag der Senat nicht zu erkennen.
  • KG, 18.12.2019 - 22 W 91/18

    Handelsregister: Gerichtliche Überprüfung einer zur Aufnahme in den

    In Registerverfahren bedarf es auch im Beschwerdeverfahren nicht der Durchführung eines Termins, wenn das erstinstanzliche Verfahren schriftlich - wie vorliegend - abgewickelt wurde (vgl. KG, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 W 434/10 -, juris Rdn. 7 f.).
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