Rechtsprechung
KG, 08.03.2018 - 1 W 439/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 12c Abs 2 Nr 4 GBO, § 1 TSG, §§ 1 ff TSG, § 5 Abs 1 TSG
Grundbuchsache: Berichtigung einer Vornamenseintragung bei Geschlechtsänderung des Eigentümers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung eines neuen Vornamens aufgrund Geschlechtsangleichung im Grundbuch
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
GBO § 12c Abs. 2 Nr. 4; TSG §§ 1, 5 Abs. 1
Kenntlichmachung bloßer Namensänderung bei Berichtigung des Namenseintrags im Grundbuch nach Änderung des Vornamens gemäß Transsexuellengesetz - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Bei Geschlechtsumwandlung erfolgt im Grundbuch kein Eigentümerwechsel, sondern eine Namensänderung;§§ 12c GBO; 1, 5 TSG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintragung eines neuen Vornamens aufgrund Geschlechtsangleichung im Grundbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Änderung des Vornamens im Grundbuch erfordert Hinweis auf Namensänderung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eintragung eines neuen Vornamens aufgrund Geschlechtsangleichung im Grundbuch
- anwalt.de (Kurzinformation)
Welche Auswirkungen hat eine Geschlechtsumwandlung auf das Grundbuch?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Änderung des Vornamens im Grundbuch nach Geschlechtsumwandlung muss mittels Zusatzes "Namensänderung" versehen werden - Ohne Zusatz besteht Unklarheit über Personenidentität
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 30.06.2017 - 45 PB 28740N
- KG, 08.03.2018 - 1 W 439/17
- BGH, 07.03.2019 - V ZB 53/18
Papierfundstellen
- FGPrax 2018, 100
- Rpfleger 2018, 540
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.02.2015 - II ZB 12/14
Handelsregisterverfahren: Anspruch einer GmbH-Geschäftsführerin auf Löschung …
Auszug aus KG, 08.03.2018 - 1 W 439/17
Denn sie ist durch besondere Gründe des öffentlichen Interesses erfordert (vgl. zum Handelsregister BGH, NJW 2015, 2116). - OLG Schleswig, 27.09.1989 - 2 W 82/88
Auszug aus KG, 08.03.2018 - 1 W 439/17
Die Beteiligte könnte die Umschreibung nur bei einer Verletzung von § 5 Abs. 1 TSG verlangen (vgl. dazu OLG Schleswig, NJW-RR 1990, 23;… Demharter, a.a.O., § 3 Rn. 12), an der es fehlt.
- BGH, 07.03.2019 - V ZB 53/18
Eintragung einer auf dem Transsexuellengesetz beruhenden Namensänderung in das …
Nach Ansicht des Beschwerdegerichts, dessen Entscheidung u.a. in FGPrax 2018, 100 veröffentlicht ist, ist die gemäß § 12c Abs. 4 Satz 2, § 71 GBO zulässige Fassungsbeschwerde nicht begründet. - OLG Nürnberg, 02.08.2018 - 11 W 556/18
Eintragungen in Personenstandsurkunden - Offenbarungsverbot
Gleiches gilt für das Grundbuch (KG vom 8. März 2018 - 1 W 439/17).