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   KG, 03.06.2003 - 1 W 495/02   

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https://dejure.org/2003,7732
KG, 03.06.2003 - 1 W 495/02 (https://dejure.org/2003,7732)
KG, Entscheidung vom 03.06.2003 - 1 W 495/02 (https://dejure.org/2003,7732)
KG, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - 1 W 495/02 (https://dejure.org/2003,7732)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung eines Beklagten als Entscheidungsschuldner von der Kostenhaftung bei Nichterhebung eines Vorschusses durch den Kläger nach einer Klageerweiterung

  • Judicialis

    GKG § 8 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 54 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 8 Abs. 1 S. 1; GKG § 54 Nr. 1
    Kostenhaftung des Beklagten bei Nichterhebung des Vorschusses vom Kläger nach einer Klageerweiterung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 56
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Koblenz, 08.04.1999 - 6 T 16/99
    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 495/02
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den Fällen, in denen die kostenauslösende Maßnahme bei richtiger Sachbehandlung unterblieben wäre (vgl. den der Entscheidung des LG Koblenz, MDR 1999, 1024 zu Grunde liegenden Fall, dass der Antrag auf öffentliche Zustellung nach einer Vorschussanforderung zurückgenommen worden wäre).
  • OLG Köln, 22.02.1996 - 18 W 57/95

    Rechtsstreit; Gegenstandswert; Hilfsanspruch; Hilfswiderklage;

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 495/02
    Das ist hier zu verneinen, Es ist nicht unvertretbar, § 19 Abs. 4 GKG dahin zu verstehen, dass bei einem Vergleich § 19 Abs. 1 S.2 GKG für den Verfahrensstreitwert nur dann zur Anwendung kommt, wenn bereits zuvor die innerprozessuale Bedingung des hilfsweise geltend gemachten Anspruchs - hier die Abweisung des Hauptantrags - eingetreten ist (so OLG Köln JurBüro 1996, 476; Markl/Meyer, GKG, 5. Aufl., § 19 Rn. 17; a.A.: Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 2483; Anders/Gehle/Kunze, Streitwertlexikon, 4. Aufl., "Vergleich", Rn. 17 f.; unklar Hartmann, a.a.O., § 19 Rn. 50).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Eventualwiderklage

    Allerdings wird - zu § 19 Abs. 4 GKG in der vom 01. Juli 1994 bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung - die Ansicht vertreten, dass die Hilfswiderklage den Streitwert des Rechtsstreites nur erhöhen könne, wenn die innerprozessuale Bedingung für die Hilfswiderklage eingetreten sei, gleichgültig, ob der Rechtsstreit durch Urteil oder durch Vergleich beendet werde (OLG Köln NJW-RR 1996, 1278 = JurBüro 1996, 476 = OLGR 1996, 158; vgl. auch KG in KGR Berlin 2002, 119 und MDR 2004, 56).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 5 Ta 214/10

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigungsanspruch als uneigentlicher

    ee) Allerdings ist die Werterhöhung gem. § 45 Abs. 4 GKG nicht von vornherein davon abhängig, dass die innerprozessuale Bedingung des uneigentlichen Hilfsantrags, nämlich das Obsiegen mit dem Hauptantrag, zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses bereits eingetreten gewesen sein müsste (so aber OLG Köln 22. Februar 1996 - 18 W 57/95 - NJW-RR 1996, 1278 und wohl auch KG 3. Juni 2003 - 1 W 495/03 - MDR 2004, 56).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2008 - 4 W 4/08

    Berechnung des Gebührenstreitwerts bei vergleichsweiser Erledigung einer

    Da der Vergleich selbst nicht der Rechtskraft fähig ist und auch keine der Rechtskraft ähnliche Wirkungen besitzt (BGHZ 86, 186, 188; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 794 Rdnr. 34; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 322 Rdnr. 2), führt die in § 45 Abs. 4 GKG angeordnete Analogie dann eine Streitwerterhöhung herbei, wenn die Parteien in ihrer materiellrechtlichen Einigung des Vergleichs zugleich Regelungen über die zur Aufrechnung gestellten Forderungen getroffen haben (vgl. Hartmann, aaO., Rdnr. 50; KG, MDR 2004, 56).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 5 Ta 214/10

    Weiterbeschäftigungsanspruch als uneigentlicher Hilfsantrag; Erledigung eines

    ee) Allerdings ist die Werterhöhung gem. § 45 Abs. 4 GKG nicht von vornherein davon abhängig, dass die innerprozessuale Bedingung des uneigentlichen Hilfsantrags, nämlich das Obsiegen mit dem Hauptantrag, zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses bereits eingetreten gewesen sein müsste (so aber OLG Köln 22. Februar 1996 - 18 W 57/95 - NJW-RR 1996, 1278 und wohl auch KG 3. Juni 2003 - 1 W 495/03 - MDR 2004, 56).
  • LAG Sachsen, 01.04.2015 - 4 Ta 275/14

    Gegenstandswert für unechten Hilfsantrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung bei

    "Allerdings ist die Werterhöhung gemäß § 45 Abs. 4 GKG nicht von vornherein davon abhängig, dass die innerprozessuale Bedingung des uneigentlichen Hilfsantrags, nämlich das Obsiegen mit dem Hauptantrag, zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses bereits eingetreten gewesen sein müsste (so aber OLG Köln 22.02.1996 - 18 W 57/95 - NJW-RR 1996, 1278 und wohl auch KG 03.06.2003 - 1 W 495/03 - MDR 2004, 56).
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