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   KG, 04.02.1992 - 1 W 5483/91   

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https://dejure.org/1992,7428
KG, 04.02.1992 - 1 W 5483/91 (https://dejure.org/1992,7428)
KG, Entscheidung vom 04.02.1992 - 1 W 5483/91 (https://dejure.org/1992,7428)
KG, Entscheidung vom 04. Februar 1992 - 1 W 5483/91 (https://dejure.org/1992,7428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3
    Anwaltsgebühren: Entstehen der Beweisgebühr bei gerichtlicher Augenscheinseinnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 29.06.1981 - 14 W 284/81

    Beweisgebühr; Förmlicher Beweisbeschluß; Mündliche Verhandlung; Beweiszwecke;

    Auszug aus KG, 04.02.1992 - 1 W 5483/91
    Zutreffend ist die Vorinstanz davon ausgegangen, daß nicht jede Augenscheinseinnahme ohne weiteres eine Beweisaufnahme darstellt, sondern nur dann, wenn sie mit dem Willen des Gerichts erfolgt, sich durch Besichtigung des Gegenstandes oder Örtlichkeit oder durch sonstige Wahrnehmung ein Urteil über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit streitiger Tatsachen zu bilden (vgl. Senat, JurBüro 1977, 1095), was auch für die Einsichtnahme in vorgelegte Fotografien gilt (vgl. dazu etwa OLG Koblenz, VersR 1982, 585 und OLG Saarbrücken, JurBüro 1988, 1674).
  • VG Schleswig, 28.09.2001 - 3 A 294/96

    Erinnerung, Beweisgebühr, Erhöhung der Geschäfts- oder der Prozessgebühr

    Dies ist dann zu verneinen, wenn das Gericht die Augenscheinseinnahme nur vornimmt, um für die Entscheidung die erforderliche Sach- oder Ortskenntnis zwecks besseren Verständnisses des Parteivortrags zu erlangen, insbesondere deshalb, weil sich die vorgetragenen Tatsachen durch Wort und Schrift nicht in einer ebenso eindrucksvollen Weise darstellen lassen (allg. Ansicht, vgl. OLG München, Beschluss vom 29.01.1990 - 11 W 613/90; JurBüro 1990, 866; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.1990 - 3 W 1/90; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.1989 - 14 W 548/89, JurBüro 1990, 991; KG Berlin, Beschluss vom 04.02.1992 - 1 W 5483/91, JurBüro 1992, 398; vgl. auch VG Schleswig, Beschluss vom 09.01.1985 - 1 A 21/83).
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