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   KG, 10.06.2003 - 1 W 55/03   

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https://dejure.org/2003,5442
KG, 10.06.2003 - 1 W 55/03 (https://dejure.org/2003,5442)
KG, Entscheidung vom 10.06.2003 - 1 W 55/03 (https://dejure.org/2003,5442)
KG, Entscheidung vom 10. Juni 2003 - 1 W 55/03 (https://dejure.org/2003,5442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Gerichtskosten; Inanspruchnahme des Zweitschuldners; Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung beim Kostenschuldner; Feststellung der Aussichtslosigkeit der Vollstreckung durch Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Erstschuldners; ...

  • Judicialis

    GKG § 58 Abs. 2 Satz 1; ; KostVfg § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 58 Abs. 2 Satz 1; KostVfg § 33
    Inanspruchnahme des Zweitschuldners für Gerichtskosten; Prüfungspflicht des Kostenbeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1319
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 08.05.1992 - 3 WF 69/92
    Auszug aus KG, 10.06.2003 - 1 W 55/03
    Auch ist nicht erforderlich, dass der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (vgl. zu Vorstehendem SchlHOLG SchlHA 1984, 167; OLG Oldenburg JurBüro 1992, 810; OLG Koblenz MDR 2000, 976; Hartmann, KostG, 32. Aufl., GKG, § 58 Rdn. 11; Markl/Meyer GKG, 5. Aufl., § 58 Rdn. 16, 20f.; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Stand: März 2002, § 58 Rdn. 9f.).
  • OLG Koblenz, 12.01.2000 - 11 WF 726/99

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme als Gerichtskosten-Zweitschuldner

    Auszug aus KG, 10.06.2003 - 1 W 55/03
    Auch ist nicht erforderlich, dass der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (vgl. zu Vorstehendem SchlHOLG SchlHA 1984, 167; OLG Oldenburg JurBüro 1992, 810; OLG Koblenz MDR 2000, 976; Hartmann, KostG, 32. Aufl., GKG, § 58 Rdn. 11; Markl/Meyer GKG, 5. Aufl., § 58 Rdn. 16, 20f.; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Stand: März 2002, § 58 Rdn. 9f.).
  • KG, 12.04.1988 - 1 VA 1/88

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag eines Gläubigers auf Einsicht

    Auszug aus KG, 10.06.2003 - 1 W 55/03
    Die Klägerin als über einen Vollstreckungstitel gegen die Schuldnerin verfügende Drittgläubigerin kann im übrigen Akteneinsicht in die Zwangsvollstreckungsakte, in der diese die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, gemäß § 299 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung nehmen (vgl. Senat NJW 1989, 534; Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 900 Rdn. 38 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 22.05.2019 - 9 W 14/19

    Gerichtskostenhaftung: Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des

    Dass ein fruchtloser Vollstreckungsversuch als Voraussetzung der Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung i. S. von § 31 Abs. 2 Satz 1 GKG (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 7. Juni 2012 - 2 W 149/12, BeckRS 2012, 12684; KG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 1 W 55/03, MDR 2003, 1319, 1320; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Januar 2000 - 11 WF 726/99, juris Rn. 3; Schneider/Volpert/Fölsch, a.a.O. Rn. 47) stattgefunden hätte, ist weder ersichtlich noch durch den Kostenbeamten zu Grunde gelegt worden.

    Ein vorheriger erfolgloser Vollstreckungsversuch ist in diesem Zusammenhang daher ebenso wenig erforderlich wie die sichere Feststellung, dass die Vollstreckung aussichtslos ist (KG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2003, a.a.O.; BDZ/Dörndorfer, 4. Aufl., GKG § 31 Rn. 4; BeckOK KostR/Semmelbeck, 25. Edition, GKG § 31 Rn. 18).

  • OLG Naumburg, 24.01.2020 - 12 W 2/20

    Gerichtskosten: Voraussetzungen einer Drittschuldnerhaftung

    Ein vorheriger erfolgloser Vollstreckungsversuch ist in diesem Zusammenhang daher ebenso wenig erforderlich wie die sichere Feststellung, dass die Vollstreckung aussichtslos ist (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 22. Mai 2019 - 9 W 14/19 -, Rn. 8; KG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 1 W 55/03 -, Rn. 4, juris) Allerdings müssen Indizien oder Anhaltspunkte vorliegen, die die Vermutung der Aussichtslosigkeit der Zwangsvollstreckung im Einzelfall stützen (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 9. Juli 2018, a.a.O. Rn. 18).
  • KG, 15.06.2004 - 1 W 75/04

    Gerichtskosten: Unrichtige Sachbehandlung bei Inanspruchnahme des Zweitschuldners

    Dem Schutzgedanken der genannten Vorschriften ist nur eine - eingeschränkte - Verpflichtung des Kostenbeamten zu entnehmen, vor Geltendmachung der Zweitschuldnerhaftung zu prüfen, ob Tatsachen bekannt sind, die seiner Inanspruchnahme weiterhin entgegenstehen (im einzelnen Senat, Beschl. v. 10.6.2003, - 1 W 55/03 -, KGRep. 2003, 327 = MDR 2003, 1319).
  • KG, 15.02.2019 - 19 AR 2/19

    Haftung eines Elternteils für die Gerichtskosten als Entscheidungsschuldner

    Im übrigen ist der Kostenbeamte auf Grund der Mitteilung der Justizkasse, dass eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Erstschuldners erfolglos geblieben ist oder aussichtslos erscheint, ohne vorherige Überprüfung der von der Justizkasse unternommenen Maßnahmen befugt, die Gerichtskosten gegen den Zweitschuldner anzusetzen, sofern ihm, keine der Annahme der Aussichtslosigkeit entgegenstehenden Tatsachen aus den Gerichtsakten oder in sonstiger Weise bekannt geworden sind (KG, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 1 W 55/03 -, juris).
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