Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 05.01.2009 - 1 W 57/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Kennst Du mich noch?" - Zur Streitwertbemessung im Fall des E-Mail-Spam und zur Zurechnung von eigenen, die Beeinträchtigung verstärkenden, Handlungen des Unterlassungsgläubigers zu Lasten des Unterlassungschuldners.
- openjur.de
- Telemedicus
Streitwertfestsetzung bei Unterlassung der Zusendung von E-Mails
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 3 ZPO, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 34 BDSG
Streitwertfestsetzung: Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails - JurPC
Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails
- aufrecht.de
Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails
- it-recht-kanzlei
- kanzlei.biz
Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails
- kanzlei.biz
Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Streitwert bei Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-mails
Kurzfassungen/Presse (13)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Streitwert bei unerwünscht zugesandten Werbe-E-Mails
- damm-legal.de (Rechtsprechungsübersicht)
Übersicht: Gerichtliche Streitwerte bei Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails (Spam)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 3 ZPO
Bei unaufgeforderter Zusendung von Werbe-E-Mails gilt ein Streitwert von 4.500,00 EUR
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 3 ZPO
Zum Streitwert für datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG - wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
OLG Schleswig zum Streitwert bei Belästigungen durch E-Mail-Werbung [Belästigung, E-Mail-Werbung, Streitwert]
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Berechnung des Streitwertes eines Unterlassungsbegehrens bei E-Mail-Spam
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Streitwert bei SMS-Mitteilung über eingegangene (unaufgeforderte) E-Mail
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Streitwert bei E-Mail-Spam 4.500,- EUR
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Streitwert bei Unterlassungsklage gegen unerwünschte E-Mail-Werbung
- dr-schenk.net (Kurzinformation)
Teurer Spaß bei Versendung von Spam Mails
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Streitwert bei Email-Spam: Häufigkeit und Breitenwirkung zu berücksichtigen
- wbs-law.de (Kurzinformation)
OLG Schleswig zum Streitwert bei Belästigungen durch E-Mail-Werbung
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)
Streitwert bei Belästigungen durch E-Mail-Werbung
Besprechungen u.ä.
- shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Was man bei der Neukundenwerbung beachten muss
Verfahrensgang
- LG Kiel, 21.10.2008 - 2 O 233/08
- OLG Schleswig, 05.01.2009 - 1 W 57/08
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR-RR 2009, 160 (Ls.)
- MMR 2009, 215 (Ls.)
- MIR 2009, Dok. 022
Wird zitiert von ... (4)
- LG Lübeck, 10.07.2009 - 14 T 62/09
Keine Notwendigkeit der Einrichtung eines Spamfilters gegen unerwünschte …
Zum anderen muss der Adressat zum Durchlesen, Sortieren und ggf. Löschen seines elektronischen Briefkastens Zeit aufwenden (vgl. Landgericht Berlin, JurBüro 2003, Seite 143; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht JurBüro 2009, Seite 256 f.). - AG München, 06.09.2010 - 155 C 34595/09
Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert für die außergerichtliche Überprüfung einer …
Das wäre der Streitwert für die Gebühren des Anwalts obgleich er selbstverständlich zur Klagerwiderung die Nebenkostenabrechnung in vollem Umfange zu überprüfen hätte (so auch zuletzt AG Düsseldorf JurBüro 2009, 256;… Mayer-Kroiß/Kroiß RVG Anh. I Rn. 321). - AG München, 06.09.2010 - 155 C 34596/09
Rechtsanwaltskosten: Gegenstandswert für die außergerichtliche Überprüfung einer …
Das wäre der Streitwert für die Gebühren des Anwalts obgleich er selbstverständlich zur Klagerwiderung die Nebenkostenabrechnung in vollem Umfange zu überprüfen hätte (so auch zuletzt AG Düsseldorf JurBüro 2009, 256;… Mayer-Kroiß/Kroiß RVG Anh. I Rn. 321). - AG Westerstede, 30.09.2009 - 21 C 52/09 Dem vom Kläger zitierten Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 05.01.2009 (1 W 57/08) lässt sich nichts für eine örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Westerstede im vorliegenden Rechtsstreit entnehmen.
