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KG, 23.02.1999 - 1 W 6108/97, 1 W 6109/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15
Auslegung einer Testamentsformulierung
Insoweit vertritt ein Teil der Rechtsprechung für die grundsätzlich nach § 2065 Abs. 2 BGB zulässige Bezeichnung des Erben durch einen Dritten die Auffassung, dass dieser Dritte von dem Erblasser selbst in dem Testament benannt worden sein müsse und andernfalls die letztwillige Verfügung bereits aus diesem Grund unwirksam sei, zumal das Nachlassgericht für eine solche Entscheidung nicht zuständig sei (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.07.1965, Az. V BLw 11/65; BayObLG, Beschluss vom 16.07.1998, Az. 1Z BR 75/98 und Kammergericht Berlin, Beschluss vom 23.02.1999, Az. 1 W 6108/97, jeweils zitiert nach juris und Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 18.11.1986, Az. 2/9 T 682/86 in MDR 1987, 762).