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   OLG Jena, 15.02.2000 - 1 W 627/99   

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https://dejure.org/2000,4047
OLG Jena, 15.02.2000 - 1 W 627/99 (https://dejure.org/2000,4047)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.02.2000 - 1 W 627/99 (https://dejure.org/2000,4047)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 1 W 627/99 (https://dejure.org/2000,4047)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Kostenfestsetzung, Erstattung von Rechtsanwaktskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzung; Rechtsanwaktskosten; Kostenerstattung; Beitrittsgebiet

  • Judicialis

    BRAGO § 134; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung; Erstattung von Rechtsanwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Kostenfestsetzung, Erstattung von Rechtsanwaktskosten

  • nomos.de PDF, S. 38 (Leitsatz und Auszüge)

    § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO; Anl. I, Kap. III, Sachg. A, Abschn. III, Nr. 26 Buchst. a Satz 1 EinigungsV
    Gebührenermäßigung nach EinigungsV/überörtliche Sozietät

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 685
  • NJ 2001, 257 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 09.06.1997 - 8 W 158/97
    Auszug aus OLG Jena, 15.02.2000 - 1 W 627/99
    Das OLG Nürnberg ( Beschluss vom 17.8.1998 - 3 W 1814/98 - OLGR Nürnberg 1998, 382) sowie das Brandenburgische OLG ( Beschluss vom 9.6.1997 - 8 W 158/97 - OLGR 1997, 276 ) haben in gleicher Weise entschieden.
  • KG, 22.12.1992 - 1 W 4118/92

    Gebührenermäßigung; Rechtsanwalt; Einigungsvertrag; Kanzlei; Beitrittsgebiet;

    Auszug aus OLG Jena, 15.02.2000 - 1 W 627/99
    Dies läßt das Kammergericht in seinem Beschluß vom 22. Dezember 1992 - 1 W 4118/92 -, auf welchen sich die Klägerin beruft, außer Acht.
  • OLG Nürnberg, 17.08.1998 - 3 W 1814/98

    Gebührenermäßigung nach dem Einigungsvertrag

    Auszug aus OLG Jena, 15.02.2000 - 1 W 627/99
    Das OLG Nürnberg ( Beschluss vom 17.8.1998 - 3 W 1814/98 - OLGR Nürnberg 1998, 382) sowie das Brandenburgische OLG ( Beschluss vom 9.6.1997 - 8 W 158/97 - OLGR 1997, 276 ) haben in gleicher Weise entschieden.
  • OLG Jena, 27.06.1996 - 7 W 290/95
    Auszug aus OLG Jena, 15.02.2000 - 1 W 627/99
    Die vom Senat vertretene Ansicht wird auch vom 7. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgericht ( Beschluss vom 27.6.1996 - 7 W 290/95 , OLGR Jena 1997, 30 ) geteilt.
  • OLG Jena, 22.01.1997 - 1 W 545/96
    Auszug aus OLG Jena, 15.02.2000 - 1 W 627/99
    Der Senat hatte sich schon wiederholt mit den von der Klägerin erneut zur Entscheidung gestellten Frage befasst und im Beschluß vom 22.1.1997 ( 1 W 545/96 ) hierzu ausgeführt: Die im Rechtsstreit unterlegene Partei hat dem Gegner lediglich zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu erstatten (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • BVerfG, 22.10.1997 - 1 BvR 1178/97

    Verfassungsmäßigkeit des "Gebührenabschlags Ost"

    Auszug aus OLG Jena, 15.02.2000 - 1 W 627/99
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Kürzung der Anwaltsgebührenbestehen nicht (BVerfG JurBüro 1998, 256).
  • BGH, 04.02.2003 - XI ZB 21/02

    Erstattung der gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der

    Wollte man darüber hinaus - wie das Beschwerdegericht unter Hinweis auf die allerdings zu der abweichenden Rechtslage vor dem 1. Januar 2000 ergangene Entscheidung des OLG Jena vom 15. Februar 2000 (NJW 2001, 685, 686; dagegen Hansens BRAGOreport 2000, 44, 45; AnwKomm-BRAGO/N. Schneider Anh. I Rdn. 31) andeutet und wie in der Instanzrechtsprechung für Notare vereinzelt vertreten wird (OLG Schleswig-Holstein DNotZ 1996, 922, 926 mit abl. Anm. Lappe) - eine Hinweispflicht der zu höheren Gebühren berechtigten Rechtsanwälte auf die niedrigeren Gebühren ihrer Kollegen annehmen, würden über den Umweg des Schadensersatzes bei Nichterfüllung der Hinweispflicht die Voraussetzungen der Gebührenermäßigung umgangen und deren Sinn und Zweck verfehlt.
  • BGH, 12.12.2002 - V ZB 23/02

    Voraussetzungen des Gebührenabschlags nach der Einigungsvertragsmaßgabe zur BRAGO

    Andere Oberlandesgerichte sind demgegenüber der Ansicht, daß die Kürzung nach der Maßgabe des Einigungsvertrags zur BRAGO auch auf überörtliche Sozietäten mit Sitz im Altbundesgebiet anzuwenden ist, wenn ein Mitglied dieser Sozietät vor Gerichten im Beitrittsgebiet aufgetreten ist, das dort seine Kanzlei eingerichtet hat (OLG Brandenburg, RPfleger 1997, 496; OLG Bremen, OLGR 2001, 35; im Ergebnis genauso, aber mit anderer Begründung: OLG Jena, OLG-NL 1997, 95 und NJW 2001, 685).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2001 - 5 W 137/00

    Anwaltsgebühren bei Führung eines Prozesses vor einem Gericht der neuen

    Dies galt auch dann, wenn sich die in den alten Bundesländern ansässige Partei durch eine überörtliche Sozietät vertreten ließ und der die Sache hauptsächlich bearbeitende Rechtsanwalt ebenfalls in den alten Bundesländern ansässig war (vgl. zuletzt OLG Jena, NJW 2001, 685 mit ablehnender Besprechung von Nolting, NJW 2001, 660 mit weiteren Nachweisen auch aus der Rechtsprechung zur Gegenauffassung; ebenso zuvor Brandenburgisches Oberlandesgericht, 8. Zivilsenat, OLGR 1997, 267; OLG Nürnberg. OLGR 1998, 382).
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