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   OLG Frankfurt, 07.02.2003 - 1 W 70/02   

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https://dejure.org/2003,7992
OLG Frankfurt, 07.02.2003 - 1 W 70/02 (https://dejure.org/2003,7992)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.02.2003 - 1 W 70/02 (https://dejure.org/2003,7992)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Februar 2003 - 1 W 70/02 (https://dejure.org/2003,7992)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 ZPO, § 485 ZPO
    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwertbemessung bei Angabe lediglich eines Kostenrahmens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wert des selbständigen Beweisverfahrens nach dem vollen Wert der Hauptsache; Geeignetheit des selbständigen Beweisverfahrens, die Angelegenheit abschließend zu erledigen; Frage nach Schadensursachen und Mängelbeseitigungskosten als Verfahrensgegenstand; Wert der auch in ...

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO §§ 485 ff.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 3 § 485
    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 647
  • NZBau 2003, 385
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 23.03.1992 - 17 W 7/92

    Streitwertbemessung bei selbständigem Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2003 - 1 W 70/02
    In derartigen Fällen folgt der Senat daher nicht der teilweise vertretenen Auffassung (u.a. OLG Karlsruhe MDR 1992, 615 f; weitere Nachweise bei Schneider/Herget a.a.O.), dass ein quotenmäßiger Abschlag auf den Wert des Hauptsacheverfahrens zu machen sei.
  • OLG Frankfurt, 05.07.1993 - 1 W 20/93

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2003 - 1 W 70/02
    Maßgeblich für den Wert eines selbständigen Beweisverfahrens, der nach § 3 ZPO zu ermitteln ist, ist der Wert des hierdurch vorbereiteten Hauptverfahrens, wenn das selbständige Beweisverfahren von vornherein geeignet erscheint, die Angelegenheit abschließend zu erledigen (OLG Frankfurt am Main, 1. ZivSen., OLGR 1993, 292; Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 3 ZPO RNr. 16; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl. 1996, RNr. 4024 a m.w.N.).
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