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   OLG Koblenz, 18.01.2008 - 1 W 749/07   

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https://dejure.org/2008,22052
OLG Koblenz, 18.01.2008 - 1 W 749/07 (https://dejure.org/2008,22052)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.01.2008 - 1 W 749/07 (https://dejure.org/2008,22052)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - 1 W 749/07 (https://dejure.org/2008,22052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Zulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2008 - 1 W 749/07
    Trägt die Gesamtwürdigung der vorliegenden Umstände und Indizien (Beweisprognose) die Annahme, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde, darf die Prozesskostenhilfe versagt werden (BVerfG NJW-RR 2002, 1069 ; 2005, 140,141; BGH NJW 1994, 1160,1161; s. auch Philippi in: Zöller, Zivilprozessordnung , 26. Auflage 2007, § 114 Rn. 26: Mutwillen).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2008 - 1 W 749/07
    Trägt die Gesamtwürdigung der vorliegenden Umstände und Indizien (Beweisprognose) die Annahme, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde, darf die Prozesskostenhilfe versagt werden (BVerfG NJW-RR 2002, 1069 ; 2005, 140,141; BGH NJW 1994, 1160,1161; s. auch Philippi in: Zöller, Zivilprozessordnung , 26. Auflage 2007, § 114 Rn. 26: Mutwillen).
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2008 - 1 W 749/07
    Trägt die Gesamtwürdigung der vorliegenden Umstände und Indizien (Beweisprognose) die Annahme, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde, darf die Prozesskostenhilfe versagt werden (BVerfG NJW-RR 2002, 1069 ; 2005, 140,141; BGH NJW 1994, 1160,1161; s. auch Philippi in: Zöller, Zivilprozessordnung , 26. Auflage 2007, § 114 Rn. 26: Mutwillen).
  • OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 W 1160/18

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei durch eine

    Nur wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, liefe es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem weniger Bemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (Senat Beschluss vom 01. November 2018 - 4 W 868/18 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 1 W 749/07 -, Rn. 3, juris; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 26. November 2012, - 1 W 62/12 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 W 4/08 -, Rn. 15, juris).
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