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   KG, 06.03.2012 - 1 W 778/11   

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https://dejure.org/2012,7936
KG, 06.03.2012 - 1 W 778/11 (https://dejure.org/2012,7936)
KG, Entscheidung vom 06.03.2012 - 1 W 778/11 (https://dejure.org/2012,7936)
KG, Entscheidung vom 06. März 2012 - 1 W 778/11 (https://dejure.org/2012,7936)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 18 GBO, § 29 GBO, § 2113 BGB, § 2136 BGB
    Grundbuchverfahren: Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung befreiter Vorerben bei Veräußerung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks; Fristverlängerung zur Behebung in einer Zwischenverfügung aufgezeigter Eintragungshindernisse

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2113, 2136; GBO §§ 18, 22, 29
    Anforderungen an Löschung eines Nacherbenvermerks; Nachweis der Entgeltlichkeit im Grundbuchverfahren bei Näheverhältnis zwischen Vorerben und Erwerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des befreiten Vorerben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 18; GBO § 29; BGB § 2113; BGB § 2136
    Anforderungen an den Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des befreiten Vorerben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1979
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 13.12.1996 - 20 W 356/96

    Bewilligung einer Auflassungsvormerkung durch Betreuer

    Auszug aus KG, 06.03.2012 - 1 W 778/11
    Insbesondere kann mit der Beschwerde auch die Verlängerung der in einer Zwischenverfügung bestimmten Frist verlangt werden (OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1997, 719; Demharter, GBO 28. Aufl., § 71, Rdn. 34).

    Dabei ist eine Frist zu bestimmen, die nach Lage der Umstände des Einzelfalles angemessen sein muss (OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1997, 719, 720; OLG Hamm, OLGZ 1975, 150).

  • KG, 03.11.1992 - 1 W 3761/92

    Anweisung an das Grundbuchamt im Verfahren der Beschwerde gegen eine

    Auszug aus KG, 06.03.2012 - 1 W 778/11
    Dabei hat sich der Grundsatz herausgebildet, dass die Entgeltlichkeit der Verfügung regelmäßig anzunehmen ist, wenn sie auf einem zweiseitigen entgeltlichen Rechtsgeschäft, vornehmlich einem Kaufvertrag beruht und der andere Vertragsteil ein unbeteiligter Dritter ist (Senat, Beschluss vom 6. Mai 1968 - 1 W 807/68 - OLGZ 1968, 337, 340; Senat, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 W 3761/92 - OLGZ 1993, 270, 274).

    Darüber hinaus wird das Grundbuchamt die Richtigkeit seiner zu Antrag d) geäußerten Meinung im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats zur Surrogation der Nacherbenrechte bei Auseinandersetzung unter Vorerben (Senat, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 W 3761/92 - OLGZ 1992, 270, 273) zu überdenken haben.

  • OLG Braunschweig, 04.12.1990 - 2 W 132/90

    Einsetzung eines Ehegatten als befreiten Vorerben; Einlegung der sofortigen

    Auszug aus KG, 06.03.2012 - 1 W 778/11
    Bei einem persönlichen Näheverhältnis des Vorerben zu dem Erwerber besteht für das Grundbuchamt aber regelmäßig Anlass zu einer besonders sorgfältigen Prüfung der Entgeltlichkeit der Verfügung (OLG Düsseldorf, FGPrax 2008, 94; OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Dezember 1990 - 2 W 132/90 - Juris).
  • OLG München, 28.02.2005 - 32 Wx 17/05

    Unzulässige weitere Beschwerde gegen Bestätigung einer Zwischenverfügung bei

    Auszug aus KG, 06.03.2012 - 1 W 778/11
    Andererseits schließt ein Näheverhältnis aber die Annahme der Entgeltlichkeit insbesondere dann nicht aus, wenn keine Anhaltspunkte für eine mögliche Absicht der Vorerben bestehen, die Nacherben zu benachteiligen (OLG München, FGPrax 2005, 193, 194; BayObLG, Beschluss vom 27. Juli 1982 - 2 Z 12/82 - Juris ).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2008 - 3 Wx 228/07

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks bei Veräußerung des

    Auszug aus KG, 06.03.2012 - 1 W 778/11
    Bei einem persönlichen Näheverhältnis des Vorerben zu dem Erwerber besteht für das Grundbuchamt aber regelmäßig Anlass zu einer besonders sorgfältigen Prüfung der Entgeltlichkeit der Verfügung (OLG Düsseldorf, FGPrax 2008, 94; OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Dezember 1990 - 2 W 132/90 - Juris).
  • BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82

    Löschung eines Nacherbenvermerks bei Verfügung durch befreiten Vorerben

    Auszug aus KG, 06.03.2012 - 1 W 778/11
    Andererseits schließt ein Näheverhältnis aber die Annahme der Entgeltlichkeit insbesondere dann nicht aus, wenn keine Anhaltspunkte für eine mögliche Absicht der Vorerben bestehen, die Nacherben zu benachteiligen (OLG München, FGPrax 2005, 193, 194; BayObLG, Beschluss vom 27. Juli 1982 - 2 Z 12/82 - Juris ).
  • BGH, 12.03.1999 - V ZR 243/97

    Wirksamkeit des Verzichts des befreiten Vorerben auf Grundstückseigentum

    Auszug aus KG, 06.03.2012 - 1 W 778/11
    Die Verfügung ist dann unentgeltlich, wenn ihr objektiv kein vollwertiges Entgelt gegenübersteht und der Vorerbe dies subjektiv entweder weiß oder doch bei ordnungsgemäßer Verwaltung unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den Nacherben herauszugeben, hätte erkennen müssen (BGH, NJW 1999, 2037, 2038).
  • KG, 27.06.2022 - 1 W 122/22

    Grundbuchamt: Zwischenverfügung bei einem Antrag auf Eintragung der Aufteilung

    Bei dem Erlass einer Zwischenverfügung hat das Grundbuchamt zur Hebung des Hindernisses eine Frist zu bestimmen, die nach Lage der Umstände des Einzelfalles angemessen sein muss (Senat, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 W 778/11 - FamRZ 2012, 1979, 1981).
  • KG, 14.06.2022 - 1 W 122/22

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung

    Bei dem Erlass einer Zwischenverfügung hat das Grundbuchamt zur Hebung des Hindernisses eine Frist zu bestimmen, die nach Lage der Umstände des Einzelfalles angemessen sein muss (Senat, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 W 778/11 - FamRZ 2012, 1979, 1981).
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