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   OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 W 8/05   

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https://dejure.org/2005,3696
OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 W 8/05 (https://dejure.org/2005,3696)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.02.2005 - 1 W 8/05 (https://dejure.org/2005,3696)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 1 W 8/05 (https://dejure.org/2005,3696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines so genannten schwachen oder halbstarken Insolvenzverwalters als Gutachter; Anwendbarkeit von § 9 Abs. 2 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)

  • Judicialis

    InsO § 21 Abs. 1; ; InsO § ... 21 Abs. 2 Nr. 2; ; InsO § 22; ; InsO § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; ; InsO § 22 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3; ; InsO § 22 Abs. 2; ; ZUSEG § 3 Abs. 2 S. 1 a.F.; ; JVEG § 4 Abs. 5; ; JVEG § 9 Abs. 1; ; JVEG § 9 Abs. 1 S. 1; ; JVEG § 9 Abs. 1 S. 2; ; JVEG § 9 Abs. 1 S. 3; ; JVEG § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 21 Abs. 1; InsO § 22; JVEG § 9 Abs. 1, 2
    Kostenfestsetzung der gutachterlichen Tätigkeit eines halbstarken Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 819
  • NZI 2005, 503
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Hamburg, 28.09.2004 - 67g IN 274/04

    Anforderungen an die Vergütung des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 W 8/05
    bb) Dieser klare Wortlaut des § 9 Abs. 2 JVEG schließt nach Auffassung des Senats auch eine erweiternde Auslegung der Regelung sowie deren analoge Anwendung aus (a.A. AG Hamburg NZI 2004, 677; Keller, NZI 2004, 465, 466).

    Erst recht kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei der ausdrücklichen Bezugnahme auf § 22 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3 InsO übersehen worden wäre, dass die benachbarte Regelung in § 22 Abs. 2 InsO, die den sogenannten "schwachen" oder "halbstarken" vorläufigen Insolvenzverwalter betrifft und dessen Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens im Insolvenzverfahren ebenfalls zulässt, bei der Schaffung des § 9 Abs. 2 JVEG nur versehentlich nicht in Bezug genommen worden wäre (so jedoch, AG Hamburg NZI 2004, 677, das ein gesetzgeberisches Versehen annimmt).

    (22) Nicht gefolgt wird somit der Auffassung, die eine Einordnung des schwachen oder halbstarken Insolvenzverwalters als Gutachter unterhalb der Honorargruppe 7 (80,-- Euro) unter Hinweis auf den Umstand, dass die von den Insolvenzgerichten beauftragten Sachverständigen regelmäßig über einen Hochschulabschluss, die Befähigung zum Richteramt und meist noch über zusätzliche Qualifikationen verfügen, nur im Ausnahmefall zulassen will (Ley, ZIP 2004, 1391, 1392; dagegen AG Hamburg NZI 2004, 677).

  • AG Göttingen, 17.09.2004 - 74 IN 260/04

    Stundensatz von mindestens 65 € für reine Gutachtertätigkeit bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 W 8/05
    Eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 2 JVEG scheidet aus, da - wie soeben festgestellt - eine hierfür erforderliche bewusste oder unbewusste planwidrige Regelungslücke fehlt (so bereits AG Göttingen, NZI 2004, 676 mit Hinweis auf Schmerbach, Insbüro 2004, 82, 84 und Ley, ZIP 2004, 1391, 1392).

    cc) Schließlich ist der Senat der Auffassung, dass wegen der angesprochenen Vereinheitlichungsbestrebung des Gesetzgebers auch im Falle des Einsatzes von Fachkenntnissen auf ganz speziellen Gebieten eine höhere Vergütung nicht in Betracht zu ziehen ist (so AG Göttingen in NZI 2004, 676 zum isolierten Sachverständigen).

  • BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05

    Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Es fehle bereits an einer ausreichend bestimmten Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung des "schwachen" Verwalters, der zugleich als Sachverständiger tätig werde, wie aus der bisherigen Kontroverse über die Auslegung der einschlägigen Vorschriften deutlich werde (vgl. OLG Bamberg, ZIP 2005, S. 819; OLG München, Rpfleger 2005, S. 571; LG Aschaffenburg, ZIP 2005, S. 226; AG Kleve, ZIP 2005, S. 228).
  • OLG Nürnberg, 20.02.2006 - 2 W 267/06

    Zur Stellung und Vergütung eines Sachverständigen (auch Rechtsanwaltes) in einem

    Es erscheint deswegen gerechtfertigt, im Grundsatz auch für den isolierten Sachverständigen im Insolvenzverfahren bei der von § 9 Abs. 1 S. 3 JVEG verlangten Bewertung von einem Stundensatz von 65 Euro auszugehen (vgl. so auch OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563 ff.; OLG Bamberg NZI 2005, 503, f.).
  • OLG Frankfurt, 05.09.2005 - 26 W 51/05

    Justizvergütungsrecht: Honorar für vorläufigen Insolvenzverwalter

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Landgerichts, die auch vom OLG Bamberg (ZIP 2005, 819, 820; ebenso LG Mönchengladbach ZIP 2004, 410, 411 m. w. N.) vertreten wird, wonach § 9 Abs. 2 JVEG allein auf den vorläufigen Insolvenzverwalter anzuwenden ist, dem aufgrund eines der Schuldnerin auferlegten allgemeinen Verfügungsverbotes die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Insolvenzvermögen zusteht.
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