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   KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02, 1 W 87/02   

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https://dejure.org/2003,2571
KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02, 1 W 87/02 (https://dejure.org/2003,2571)
KG, Entscheidung vom 03.06.2003 - 1 W 86/02, 1 W 87/02 (https://dejure.org/2003,2571)
KG, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - 1 W 86/02, 1 W 87/02 (https://dejure.org/2003,2571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anweisung des Amtsgerichts zur Erteilung des beantragten Erbscheins; Beschränkung der Erbeinsetzung auf Geldvermögen und sonstiges bewegliches Vermögen; Erbstreitigkeit über Immobilienvermögen im Gebiet der ehemaligen DDR; Anwendbarkeit des ZGB-DDR in erbrechtlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Anweisung des Amtsgerichts zur Erteilung des beantragten Erbscheins; Beschränkung der Erbeinsetzung auf Geldvermögen und sonstiges bewegliches Vermögen; Erbstreitigkeit über Immobilienvermögen im Gebiet der ehemaligen DDR; Anwendbarkeit des ZGB-DDR in erbrechtlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 2032; ; BGB § 2087; ; BGB § 2247; ; RAG-DDR § 25 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2032 § 2087 § 2247; RAG -DDR § 25 Abs. 2
    Vererbung eines Miteigentumsanteils an einem in der ehemaligen DDR gelegenen Grundstück; Auslegung eines Testaments; Einsetzung eines Alleinerben durch Vererbung eines großen Anteils des Nachlasses

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Behandlung eines teilweise in der ehemaligen DDR belegenen Nachlasses; Auslegung eines Testaments

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 42 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 2032, 2078 BGB; Art. 3, 25, 235 § 1 EGBGB; § 25 Abs. 2 RAG/DDR
    Keine Nachlassspaltung bei Miteigentumsanteil im Rahmen einer Erbengemeinschaft an Grundstück in DDR (Wiss. Mit. Thomas Heidrich; Neue Justiz 4/2004, S. 178-180)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 178
  • FamRZ 2004, 736
  • Rpfleger 2004, 44
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 12.09.2000 - 1 W 2112/99

    Vererbung eines Miterbenanteils an einem in der ehemaligen DDR gelegenen

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Die damit in Bezug auf zum Nachlass gehörendes, in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen eintretende Nachlassspaltung hat zur Folge, dass die Erbfolge für jeden Nachlassteil nach dem maßgebenden Erbstatut gesondert zu beurteilen ist (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 124, 270 = NJW 1994, 582; BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622; Senat OLGZ 1992, 279/280f.; Rpfleger 2001, 79/80, jew. m.w.N.).

    Wie der Bundesgerichtshof (in BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622) auf Vorlage des Senats (Rpfleger 2001, 79/80) entschieden hat, tritt eine Nachlassspaltung nicht ein, wenn der nach BGB beerbte Erblasser an einem in der ehemaligen DDR belegenen Grundstück nur gesamthänderisch im Rahmen einer Erbengemeinschaft beteiligt war.

    Ob eine letztwillige Verfügung der Auslegung fähig und bedürftig ist, ist eine vom Rechtsbeschwerdegericht im vollen Umfang nachzuprüfende Rechtsfrage (vgl. Senat Rpfleger 2001, 79/82 m.w.N.).

    Die Bestimmung setzt dabei ebenso wie § 2084 BGB voraus, dass der Erblasserwille für den Erklärungsinhalt nur insoweit maßgeblich ist, als er einen - wenn auch unvollkommenen - Anhalt im Testament gefunden hat, so dass die zu § 2084 BGB entwickelten Auslegungsgrundsätze herangezogen werden können (vgl. Senat FGPrax 1995, 200/201; Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; OLG Dresden FamRZ 2000, 448/450).

    Denn der Sachverhalt ist nicht anders als bei einer ausdrücklichen Einsetzung einer oder mehrerer Personen zu Erben zu beurteilen, die ebenfalls ohne Weiteres den gesamten Nachlass umfasst, sofern keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass der abgespaltene Nachlass von der Erbeinsetzung nicht umfasst sein sollte, gegeben sind wobei eine an die Erbeinsetzung anschließende Aufzählung einzelner zum "Westvermögen" gehörender Vermögensgegenstände als Anhalt regelmäßig nicht genügt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; ebenso BGH FamRZ 2001, 622/624).

  • BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00

    Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der DDR

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Die damit in Bezug auf zum Nachlass gehörendes, in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen eintretende Nachlassspaltung hat zur Folge, dass die Erbfolge für jeden Nachlassteil nach dem maßgebenden Erbstatut gesondert zu beurteilen ist (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 124, 270 = NJW 1994, 582; BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622; Senat OLGZ 1992, 279/280f.; Rpfleger 2001, 79/80, jew. m.w.N.).

    Wie der Bundesgerichtshof (in BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622) auf Vorlage des Senats (Rpfleger 2001, 79/80) entschieden hat, tritt eine Nachlassspaltung nicht ein, wenn der nach BGB beerbte Erblasser an einem in der ehemaligen DDR belegenen Grundstück nur gesamthänderisch im Rahmen einer Erbengemeinschaft beteiligt war.

    Denn der Sachverhalt ist nicht anders als bei einer ausdrücklichen Einsetzung einer oder mehrerer Personen zu Erben zu beurteilen, die ebenfalls ohne Weiteres den gesamten Nachlass umfasst, sofern keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass der abgespaltene Nachlass von der Erbeinsetzung nicht umfasst sein sollte, gegeben sind wobei eine an die Erbeinsetzung anschließende Aufzählung einzelner zum "Westvermögen" gehörender Vermögensgegenstände als Anhalt regelmäßig nicht genügt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; ebenso BGH FamRZ 2001, 622/624).

  • KG, 21.11.1995 - 1 W 1609/95

    Nachlaßspaltung - Testamentsanfechtung - Testamentsvollstreckung

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Die Bestimmung setzt dabei ebenso wie § 2084 BGB voraus, dass der Erblasserwille für den Erklärungsinhalt nur insoweit maßgeblich ist, als er einen - wenn auch unvollkommenen - Anhalt im Testament gefunden hat, so dass die zu § 2084 BGB entwickelten Auslegungsgrundsätze herangezogen werden können (vgl. Senat FGPrax 1995, 200/201; Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; OLG Dresden FamRZ 2000, 448/450).

    Denn der Sachverhalt ist nicht anders als bei einer ausdrücklichen Einsetzung einer oder mehrerer Personen zu Erben zu beurteilen, die ebenfalls ohne Weiteres den gesamten Nachlass umfasst, sofern keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass der abgespaltene Nachlass von der Erbeinsetzung nicht umfasst sein sollte, gegeben sind wobei eine an die Erbeinsetzung anschließende Aufzählung einzelner zum "Westvermögen" gehörender Vermögensgegenstände als Anhalt regelmäßig nicht genügt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; ebenso BGH FamRZ 2001, 622/624).

  • KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91

    Erbausschlagung mit Blick auf in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlass;

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Jedoch ist auch dann, wenn die Erbfolge nach beiden Erbstatuten übereinstimmt, in entsprechender Anwendung des § 2369 BGB in dem Erbschein anzugeben, dass hinsichtlich des im Gebiet; der ehemaligen DDR belegenen Immobilienvermögens das ZGBDDR für die Erbfolge maßgebend ist (vgl. zu Vorstehendem Senat OLGZ 1992, 279/284; Staudinger/Rauscher, BGB, 13. Aufl., Art. 235 § 1 EGBGB, Rdn. 104f.; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 2369 Rdn. 9f.).

    Die damit in Bezug auf zum Nachlass gehörendes, in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen eintretende Nachlassspaltung hat zur Folge, dass die Erbfolge für jeden Nachlassteil nach dem maßgebenden Erbstatut gesondert zu beurteilen ist (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 124, 270 = NJW 1994, 582; BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622; Senat OLGZ 1992, 279/280f.; Rpfleger 2001, 79/80, jew. m.w.N.).

  • BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 87/00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testierwillens

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Die Vorschrift des § 2084 BGB findet bei verbleibenden Zweifeln keine Anwendung (vgl. zu Vorstehendem Senat NJW 1959, 1441; BayObLG FamRZ 1990, 672 und 2001, 944; Palandt/Edenhofer a.a.O. § 2247 Rdn. 4).
  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Die damit in Bezug auf zum Nachlass gehörendes, in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen eintretende Nachlassspaltung hat zur Folge, dass die Erbfolge für jeden Nachlassteil nach dem maßgebenden Erbstatut gesondert zu beurteilen ist (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 124, 270 = NJW 1994, 582; BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622; Senat OLGZ 1992, 279/280f.; Rpfleger 2001, 79/80, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 22.02.2001 - 1Z BR 70/00

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Hat der Erblasser sowohl eine Verteilung einzelner Gegenstände vorgenommen als auch einer Person sein verbleibendes, nicht einzeln aufgeführtes Vermögen zugewandt und handelt es sich bei diesem nach seiner Vorstellung um sein wesentliches Vermögen, kann in dessen Zuwendung die Alleinerbeinsetzung dieser Person zu sehen sein (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1275 und 1399/1400; 2001, 1252/1253).
  • BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 33/89

    Anspruch auf Erteilung eines beantragten Erbscheins; Anforderungen an Nachweis

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Die Vorschrift des § 2084 BGB findet bei verbleibenden Zweifeln keine Anwendung (vgl. zu Vorstehendem Senat NJW 1959, 1441; BayObLG FamRZ 1990, 672 und 2001, 944; Palandt/Edenhofer a.a.O. § 2247 Rdn. 4).
  • OLG Dresden, 02.03.1999 - 7 W 1896/98

    Auslegung eines DDR-Testaments; Erbeinsetzung durch Zuweisung von

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Die Bestimmung setzt dabei ebenso wie § 2084 BGB voraus, dass der Erblasserwille für den Erklärungsinhalt nur insoweit maßgeblich ist, als er einen - wenn auch unvollkommenen - Anhalt im Testament gefunden hat, so dass die zu § 2084 BGB entwickelten Auslegungsgrundsätze herangezogen werden können (vgl. Senat FGPrax 1995, 200/201; Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; OLG Dresden FamRZ 2000, 448/450).
  • BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück;

    Auszug aus KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
    Für die Erbenstellung nicht entscheidend ist dabei, ob dem Erben nach Erfüllung aller Nachlassverbindlichkeiten, zu denen auch Vermächtnisse gehören, noch ein mehr oder weniger großer wirtschaftlicher Vorteil an der Erbschaft zukommt (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1986, 728/731; 835/837; 2001, 1174/1176, jew. m.w.N.).
  • KG, 18.07.1995 - 1 W 7491/93

    Testamentsauslegung bei interlokaler Nachlaßspaltung

  • BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 11/90

    Auslegung eines Testaments; Zuwendung eines Vermächtnisses; Auslegung eines

  • BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00

    Auslegung eines Testaments

  • OLG Braunschweig, 20.03.2019 - 1 W 42/17

    Wirksamkeit eines sog. "Notizzetteltestaments"

    Bei verbleibenden Zweifeln findet die Vorschrift des § 2084 BGB - wonach im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen ist, bei der die Verfügung Erfolg haben kann - keine Anwendung (st. Rspr; OLG München, Beschluss vom 31. März 2016 - 31 Wx 413/15 -, juris, Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 3 Wx 95/13 -, juris, Rn. 15 m.w.N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 29. Mai 2009 - 3 Wx 58/04 -, ZEV 2010, S. 46 [48 f.] m.w.N.; KG, Beschluss vom 3. Juni 2003 - 1 W 86/02 -, juris, Rn. 21 m.w.N.).
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05

    Erbscheinsverfahren: Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins nach

    Dieser Auffassung folgt der Senat (VIZ 2004, 92 = Rpfleger 2004, 44).
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