Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - I-1 W 9/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage wegen einer Gewinnzusage; Anspruch auf eine Gewinnzusage nach Erhalt von einer "Briefkastenfirma"; Zuständigkeit eines Gerichts bei Streit zwischen einem deutschen Bürger und einer holländischen Firma; Rechtsschutz bei ...
- Judicialis
- sachsen.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 661a; ZPO § 32
Gewinnzusage: Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei einer Klage auf Auszahlung eines versprochenen Bargewinns; Voraussetzung für die Erfüllung des Versender-Begriffs
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Prozesskostenhilfe bei Gewinnzusage-Klagen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Prozesskostenhilfe bei Gewinnzusage-Klagen
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 07.09.2004 - 1 O 444/03
- OLG Düsseldorf, 14.04.2005 - 1 W 9/05
- OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
- OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - I-1 W 9/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.10.2004 - III ZR 158/04
Begriff des "Senders" einer Gewinnmitteilung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
"Sender" ist hiernach derjenige Unternehmer, den ein durchschnittlicher Verbraucher in der Lage des Empfängers einer Gewinnzusage als Versprechenden ansieht (BGH, Urteil vom 07.10.2004, NJW 2004, 3555 ff., sowie vom 09.12.2004, NJW 2005, 827 f.).b) Darüber hinaus ist "Versender" im Sinne des § 661a BGB auch derjenige Unternehmer, der Verbrauchern unter nicht existierenden oder falschen Namen, Firmen, Geschäftsbezeichnungen oder Anschriften - "unter fremdem Namen" - Gewinnmitteilungen zukommen lässt, sich also bei tatsächlich bestehender Identität zwischen ihm und dem vermeintlichen Absender eines fiktiven Konstrukts bedient (BGH, NJW 2004, 3555 f.; NJW 2005, 827 f.).
Schließlich hat das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 31.01.2005 auch zutreffend aufgezeigt, dass sich eine unmittelbare gesellschaftsrechtliche Verflechtung zwischen beiden Antragsgegnern, die eine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage begründen könnte (vgl. BGH, NJW 2004, 3555 ff.), nicht feststellen lässt.
- BGH, 09.12.2004 - III ZR 112/04
Begriff des Senders einer Gewinnzusage
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
"Sender" ist hiernach derjenige Unternehmer, den ein durchschnittlicher Verbraucher in der Lage des Empfängers einer Gewinnzusage als Versprechenden ansieht (BGH, Urteil vom 07.10.2004, NJW 2004, 3555 ff., sowie vom 09.12.2004, NJW 2005, 827 f.).b) Darüber hinaus ist "Versender" im Sinne des § 661a BGB auch derjenige Unternehmer, der Verbrauchern unter nicht existierenden oder falschen Namen, Firmen, Geschäftsbezeichnungen oder Anschriften - "unter fremdem Namen" - Gewinnmitteilungen zukommen lässt, sich also bei tatsächlich bestehender Identität zwischen ihm und dem vermeintlichen Absender eines fiktiven Konstrukts bedient (BGH, NJW 2004, 3555 f.; NJW 2005, 827 f.).
Voraussetzung für die Erfüllung des "Versender"-Begriffs ist damit jedenfalls, dass das in Anspruch genommene Unternehmen selbst gehandelt hat; hiervon geht auch der BGH in seiner Entscheidung vom 09.12.2004 (NJW 2005, 827 f.) aus.
- OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04
Gewinnversprechen; örtliche Zuständigkeit; unerlaubte Handlung ; Gerichtsstand
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
Diese Frage ist zu verneinen (ebenso OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 31 f.; LG Halle, Beschluss vom 04.02.2004, 4 O 49/04; LG Hagen, Urteil vom 04.03.2004, 6 O 217/03; LG Regensburg, Urteil vom 13.08.2004, 4 O 637/03 (5); LG Frankenthal, Beschluss vom 08.09.2004, 6 O 272/03; abweichend OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2004, 255 f.).Auch der Zweck des § 32 ZPO, soweit er auf dem Gedanken der Sachnähe beruht und darin besteht, dem Geschädigten einer unerlaubten Handlung die Sachaufklärung und Beweiserhebung am Begehungsort des Delikts zu ermöglichen (…vgl. Zöller/Vollkommer, aaO, Rn. 1), kommt bei Gewinnzusagen im Versandhandel mit Blick auf den Wohnsitz des Empfängers nicht zum Tragen (OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 31 f.).
- BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung anzusehen, die keine Schadensersatz- sondern Erfüllungsansprüche begründet (BGH, NJW 2003, 426 ff., sowie NJW 2003, 3620 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf - 6. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.2003, Az.: I - 6 U 171/02).Die Entscheidung des BGH vom 28.11.2002 (NJW 2003, 426 ff.), mit dem er eine internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ (jetzt EuGVVO) bejaht hat, führt zu keiner anderen Beurteilung.
- OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn feststeht, dass endgültig oder jedenfalls auf unabsehbare Zeit eine Vollstreckung aussichtslos erscheint und nicht besondere schutzwürdige Interessen der bedürftigen Partei die Rechtsverfolgung angebracht erscheinen lassen; zur Begründung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen und zutreffenden Darlegungen des Landgerichts im angefochtenen Beschluss sowie auf den Beschluss des OLG Dresden vom 23.12.2003 (NJW-RR 2004, 1078 ff.) verwiesen. - BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03
Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung anzusehen, die keine Schadensersatz- sondern Erfüllungsansprüche begründet (BGH, NJW 2003, 426 ff., sowie NJW 2003, 3620 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf - 6. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.2003, Az.: I - 6 U 171/02). - LG Kiel, 14.02.2008 - 4 O 49/04
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
Diese Frage ist zu verneinen (ebenso OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 31 f.; LG Halle, Beschluss vom 04.02.2004, 4 O 49/04; LG Hagen, Urteil vom 04.03.2004, 6 O 217/03; LG Regensburg, Urteil vom 13.08.2004, 4 O 637/03 (5); LG Frankenthal, Beschluss vom 08.09.2004, 6 O 272/03; abweichend OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2004, 255 f.). - OLG Frankfurt, 29.03.2005 - 22 U 196/03
Haftung aus Gewinnzusage: Begriff des "Versenders"; Haftung eines eine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
Selbst wenn ein Verbraucher die Verbindung erkannt hätte, würde er hieraus aber ersichtlich nicht den Schluss ziehen können, die Antragsgegnerin zu 2) sei Versprechende der Gewinnzusage (so auch OLG Frankfurt/M., Urteil vom 29.03.2005, Az.: 22 U 196/03). - OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02
Inanspruchnahme Dritter aus einer Gewinnzusage einer Gesellschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung anzusehen, die keine Schadensersatz- sondern Erfüllungsansprüche begründet (BGH, NJW 2003, 426 ff., sowie NJW 2003, 3620 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf - 6. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.2003, Az.: I - 6 U 171/02).
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 15.02.2005 - 1 W 9/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen einen Streitwertfestsetzungsbeschluss; Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung; Bemessung des Streitwertes bei einer Vollstreckungsabwehrklage; Voraussetzungen für die Geltendmachung von Rechtsanwaltsgebühren für ein Beschwerdeverfahren; Antrag auf ...
- Judicialis
GKG § 25; ; GKG § 25 Abs. 4 a.F.; ; GKG § 72 Nr. 1; ; ZPO § 114; ; BRAGO § 9
- rechtsportal.de
GKG § 25 Abs. 4 (a.F.); ZPO § 114
Bemessung des Streitwerts bei Vollstreckungsabwehrklage - Gewährung von Prozesskostenhilfe für Streitwertbeschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bayreuth, 13.08.2004 - 22 O 248/04
- OLG Bamberg, 15.02.2005 - 1 W 9/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Brandenburg, 11.05.2004 - 7 W 5/04
Beschwer des Rechtsmittelführers auch bei Streitwertbeschwerde erforderlich
Auszug aus OLG Bamberg, 15.02.2005 - 1 W 9/05
Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde nach § 25 Abs. 4 GKG a.F. erforderlich ist, ist für die Partei nur durch eine zu hohe Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie hier in der Beschwerdebegründung der Beklagten vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts vorgenommen worden ist (BGH NJW-RR 1986, 737; OLG Koblenz, JurBüro 202, 310; Brandenburgisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2005, 80;… Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 25 GKG, Rn. 59). - BGH, 20.09.1995 - XII ZR 220/94
Wirkung eines einer Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Urteils im Hinblick …
Auszug aus OLG Bamberg, 15.02.2005 - 1 W 9/05
Entscheidend für die Bemessung des Streitwertes ist bei einer Vollstreckungsabwehrklage - worauf das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss voll zutreffend hingewiesen hat - der Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (…BGH, NJW-RR 1988, 444 = BGHR ZPO § 3 Vollstreckungsabwehrklage 1; NJW 1995, 3318 ff; NJOZ 2002, 1900;… ZPO in Jonas/Roth, § 3 Rn. 62 Stichwort: Vollstreckungsgegenklage). - BGH, 08.05.2002 - IV ZR 263/01
Grundschuld - Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage
Auszug aus OLG Bamberg, 15.02.2005 - 1 W 9/05
Entscheidend für die Bemessung des Streitwertes ist bei einer Vollstreckungsabwehrklage - worauf das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss voll zutreffend hingewiesen hat - der Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (…BGH, NJW-RR 1988, 444 = BGHR ZPO § 3 Vollstreckungsabwehrklage 1; NJW 1995, 3318 ff; NJOZ 2002, 1900;… ZPO in Jonas/Roth, § 3 Rn. 62 Stichwort: Vollstreckungsgegenklage). - BGH, 23.09.1987 - III ZR 96/87
Berichtigung der Streitwertfeststellung - Wertermittlung bei der …
Auszug aus OLG Bamberg, 15.02.2005 - 1 W 9/05
Entscheidend für die Bemessung des Streitwertes ist bei einer Vollstreckungsabwehrklage - worauf das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss voll zutreffend hingewiesen hat - der Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (BGH, NJW-RR 1988, 444 = BGHR ZPO § 3 Vollstreckungsabwehrklage 1; NJW 1995, 3318 ff; NJOZ 2002, 1900;… ZPO in Jonas/Roth, § 3 Rn. 62 Stichwort: Vollstreckungsgegenklage). - BGH, 23.01.1986 - V ZR 119/85
Streitwertbemessung bei Klage auf Beseitigung eines Überbaus
Auszug aus OLG Bamberg, 15.02.2005 - 1 W 9/05
Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde nach § 25 Abs. 4 GKG a.F. erforderlich ist, ist für die Partei nur durch eine zu hohe Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie hier in der Beschwerdebegründung der Beklagten vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts vorgenommen worden ist (BGH NJW-RR 1986, 737; OLG Koblenz, JurBüro 202, 310; Brandenburgisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2005, 80;… Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 25 GKG, Rn. 59).
- OVG Niedersachsen, 01.11.2011 - 11 OA 324/11
Bemessung des Streitwerts im Hauptsacheverfahren bei Vorliegen einer begrenzten …
Dabei kann offen bleiben, ob und ggf. unter welchen sachlichen Voraussetzungen in erster Instanz obsiegenden, bereits dort anwaltlich vertretenen Beteiligten für eine Streitwertbeschwerde des allein kostenpflichtigen Beteiligten in der Sache überhaupt Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (…verneinend Zimmermann, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2007, § 68, Rn. 15; OLG Bamberg, Beschl. v. 15.2.2005 - 1 W 9/05 -).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - I-1 W 9/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 32; BGB § 661a
Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus Gewinnversprechen; Begriff des Senders
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 07.09.2004 - 1 O 444/03
- OLG Düsseldorf, 14.04.2005 - 1 W 9/05
- OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - I-1 W 9/05
- OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.10.2004 - III ZR 158/04
Begriff des "Senders" einer Gewinnmitteilung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
"Sender" ist hiernach derjenige Unternehmer, den ein durchschnittlicher Verbraucher in der Lage des Empfängers einer Gewinnzusage als Versprechenden ansieht (BGH, Urteil vom 07.10.2004, NJW 2004, 3555 ff., sowie vom 09.12.2004, NJW 2005, 827 f.).Darüber hinaus ist "Versender" im Sinne des § 661a BGB auch derjenige Unternehmer, der Verbrauchern unter nicht existierenden oder falschen Namen, Firmen, Geschäftsbezeichnungen oder Anschriften - "unter fremdem Namen" - Gewinnmitteilungen zukommen lässt, sich also bei tatsächlich bestehender Identität zwischen ihm und dem vermeintlichen Absender eines fiktiven Konstrukts bedient (BGH, NJW 2004, 3555 f.; NJW 2005, 827 f.).
Schließlich hat das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 31.01.2005 auch zutreffend aufgezeigt, dass sich eine unmittelbare gesellschaftsrechtliche Verflechtung zwischen beiden Antragsgegnern, die eine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage begründen könnte (vgl. BGH, NJW 2004, 3555 ff.), nicht feststellen lässt.
- BGH, 09.12.2004 - III ZR 112/04
Begriff des Senders einer Gewinnzusage
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
"Sender" ist hiernach derjenige Unternehmer, den ein durchschnittlicher Verbraucher in der Lage des Empfängers einer Gewinnzusage als Versprechenden ansieht (BGH, Urteil vom 07.10.2004, NJW 2004, 3555 ff., sowie vom 09.12.2004, NJW 2005, 827 f.).Darüber hinaus ist "Versender" im Sinne des § 661a BGB auch derjenige Unternehmer, der Verbrauchern unter nicht existierenden oder falschen Namen, Firmen, Geschäftsbezeichnungen oder Anschriften - "unter fremdem Namen" - Gewinnmitteilungen zukommen lässt, sich also bei tatsächlich bestehender Identität zwischen ihm und dem vermeintlichen Absender eines fiktiven Konstrukts bedient (BGH, NJW 2004, 3555 f.; NJW 2005, 827 f.).
Voraussetzung für die Erfüllung des "Versender"-Begriffs ist damit jedenfalls, dass das in Anspruch genommene Unternehmen selbst gehandelt hat; hiervon geht auch der BGH in seiner Entscheidung vom 09.12.2004 (NJW 2005, 827 f.) aus.
- OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04
Gewinnversprechen; örtliche Zuständigkeit; unerlaubte Handlung ; Gerichtsstand
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
Diese Frage ist zu verneinen (ebenso OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 31 f.; LG Halle, Beschluss vom 04.02.2004, 4 O 49/04; LG Hagen, Urteil vom 04.03.2004, 6 O 217/03; LG Regensburg, Urteil vom 13.08.2004, 4 O 637/03 (5); LG Frankenthal, Beschluss vom 08.09.2004, 6 O 272/03; abweichend OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2004, 255 f.).Auch der Zweck des § 32 ZPO, soweit er auf dem Gedanken der Sachnähe beruht und darin besteht, dem Geschädigten einer unerlaubten Handlung die Sachaufklärung und Beweiserhebung am Begehungsort des Delikts zu ermöglichen (…vgl. Zöller/Vollkommer, aaO, Rn. 1), kommt bei Gewinnzusagen im Versandhandel mit Blick auf den Wohnsitz des Empfängers nicht zum Tragen (OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 31 f.).
- BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung anzusehen, die keine Schadensersatz- sondern Erfüllungsansprüche begründet (BGH, NJW 2003, 426 ff., sowie NJW 2003, 3620 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf - 6. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.2003, Az.: I - 6 U 171/02).Die Entscheidung des BGH vom 28.11.2002 (NJW 2003, 426 ff.), mit dem er eine internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ (jetzt EuGVVO) bejaht hat, führt zu keiner anderen Beurteilung.
- LG Kiel, 14.02.2008 - 4 O 49/04
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
Diese Frage ist zu verneinen (ebenso OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 31 f.; LG Halle, Beschluss vom 04.02.2004, 4 O 49/04; LG Hagen, Urteil vom 04.03.2004, 6 O 217/03; LG Regensburg, Urteil vom 13.08.2004, 4 O 637/03 (5); LG Frankenthal, Beschluss vom 08.09.2004, 6 O 272/03; abweichend OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2004, 255 f.). - OLG Frankfurt, 29.03.2005 - 22 U 196/03
Haftung aus Gewinnzusage: Begriff des "Versenders"; Haftung eines eine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
Selbst wenn ein Verbraucher die Verbindung erkannt hätte, würde er hieraus aber ersichtlich nicht den Schluss ziehen können, die Antragsgegnerin zu 2) sei Versprechende der Gewinnzusage (so auch OLG Frankfurt/M., Urteil vom 29.03.2005, Az.: 22 U 196/03). - OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn feststeht, dass endgültig oder jedenfalls auf unabsehbare Zeit eine Vollstreckung aussichtslos erscheint und nicht besondere schutzwürdige Interessen der bedürftigen Partei die Rechtsverfolgung angebracht erscheinen lassen; zur Begründung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen und zutreffenden Darlegungen des Landgerichts im angefochtenen Beschluss sowie auf den Beschluss des OLG Dresden vom 23.12.2003 (NJW-RR 2004, 1078 ff.) verwiesen. - OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02
Inanspruchnahme Dritter aus einer Gewinnzusage einer Gesellschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung anzusehen, die keine Schadensersatz- sondern Erfüllungsansprüche begründet (BGH, NJW 2003, 426 ff., sowie NJW 2003, 3620 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf - 6. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.2003, Az.: I - 6 U 171/02). - BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03
Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung anzusehen, die keine Schadensersatz- sondern Erfüllungsansprüche begründet (BGH, NJW 2003, 426 ff., sowie NJW 2003, 3620 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf - 6. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.2003, Az.: I - 6 U 171/02).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 14.04.2005 - 1 W 9/05 |
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 07.09.2004 - 1 O 444/03
- OLG Düsseldorf, 14.04.2005 - 1 W 9/05
- OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
- OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05