Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - I-1 W 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11210
OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - I-1 W 9/05 (https://dejure.org/2005,11210)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2005 - I-1 W 9/05 (https://dejure.org/2005,11210)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2005 - I-1 W 9/05 (https://dejure.org/2005,11210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage wegen einer Gewinnzusage; Anspruch auf eine Gewinnzusage nach Erhalt von einer "Briefkastenfirma"; Zuständigkeit eines Gerichts bei Streit zwischen einem deutschen Bürger und einer holländischen Firma; Rechtsschutz bei ...

  • Judicialis

    BGB § 661a; ; ZPO § 32

  • sachsen.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 661a; ZPO § 32
    Gewinnzusage: Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei einer Klage auf Auszahlung eines versprochenen Bargewinns; Voraussetzung für die Erfüllung des Versender-Begriffs

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Prozesskostenhilfe bei Gewinnzusage-Klagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe bei Gewinnzusage-Klagen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.10.2004 - III ZR 158/04

    Begriff des "Senders" einer Gewinnmitteilung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
    "Sender" ist hiernach derjenige Unternehmer, den ein durchschnittlicher Verbraucher in der Lage des Empfängers einer Gewinnzusage als Versprechenden ansieht (BGH, Urteil vom 07.10.2004, NJW 2004, 3555 ff., sowie vom 09.12.2004, NJW 2005, 827 f.).

    b) Darüber hinaus ist "Versender" im Sinne des § 661a BGB auch derjenige Unternehmer, der Verbrauchern unter nicht existierenden oder falschen Namen, Firmen, Geschäftsbezeichnungen oder Anschriften - "unter fremdem Namen" - Gewinnmitteilungen zukommen lässt, sich also bei tatsächlich bestehender Identität zwischen ihm und dem vermeintlichen Absender eines fiktiven Konstrukts bedient (BGH, NJW 2004, 3555 f.; NJW 2005, 827 f.).

    Schließlich hat das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 31.01.2005 auch zutreffend aufgezeigt, dass sich eine unmittelbare gesellschaftsrechtliche Verflechtung zwischen beiden Antragsgegnern, die eine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage begründen könnte (vgl. BGH, NJW 2004, 3555 ff.), nicht feststellen lässt.

  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 112/04

    Begriff des Senders einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
    "Sender" ist hiernach derjenige Unternehmer, den ein durchschnittlicher Verbraucher in der Lage des Empfängers einer Gewinnzusage als Versprechenden ansieht (BGH, Urteil vom 07.10.2004, NJW 2004, 3555 ff., sowie vom 09.12.2004, NJW 2005, 827 f.).

    b) Darüber hinaus ist "Versender" im Sinne des § 661a BGB auch derjenige Unternehmer, der Verbrauchern unter nicht existierenden oder falschen Namen, Firmen, Geschäftsbezeichnungen oder Anschriften - "unter fremdem Namen" - Gewinnmitteilungen zukommen lässt, sich also bei tatsächlich bestehender Identität zwischen ihm und dem vermeintlichen Absender eines fiktiven Konstrukts bedient (BGH, NJW 2004, 3555 f.; NJW 2005, 827 f.).

    Voraussetzung für die Erfüllung des "Versender"-Begriffs ist damit jedenfalls, dass das in Anspruch genommene Unternehmen selbst gehandelt hat; hiervon geht auch der BGH in seiner Entscheidung vom 09.12.2004 (NJW 2005, 827 f.) aus.

  • OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04

    Gewinnversprechen; örtliche Zuständigkeit; unerlaubte Handlung ; Gerichtsstand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
    Diese Frage ist zu verneinen (ebenso OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 31 f.; LG Halle, Beschluss vom 04.02.2004, 4 O 49/04; LG Hagen, Urteil vom 04.03.2004, 6 O 217/03; LG Regensburg, Urteil vom 13.08.2004, 4 O 637/03 (5); LG Frankenthal, Beschluss vom 08.09.2004, 6 O 272/03; abweichend OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2004, 255 f.).

    Auch der Zweck des § 32 ZPO, soweit er auf dem Gedanken der Sachnähe beruht und darin besteht, dem Geschädigten einer unerlaubten Handlung die Sachaufklärung und Beweiserhebung am Begehungsort des Delikts zu ermöglichen (vgl. Zöller/Vollkommer, aaO, Rn. 1), kommt bei Gewinnzusagen im Versandhandel mit Blick auf den Wohnsitz des Empfängers nicht zum Tragen (OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 31 f.).

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung anzusehen, die keine Schadensersatz- sondern Erfüllungsansprüche begründet (BGH, NJW 2003, 426 ff., sowie NJW 2003, 3620 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf - 6. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.2003, Az.: I - 6 U 171/02).

    Die Entscheidung des BGH vom 28.11.2002 (NJW 2003, 426 ff.), mit dem er eine internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ (jetzt EuGVVO) bejaht hat, führt zu keiner anderen Beurteilung.

  • OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03

    Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn feststeht, dass endgültig oder jedenfalls auf unabsehbare Zeit eine Vollstreckung aussichtslos erscheint und nicht besondere schutzwürdige Interessen der bedürftigen Partei die Rechtsverfolgung angebracht erscheinen lassen; zur Begründung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen und zutreffenden Darlegungen des Landgerichts im angefochtenen Beschluss sowie auf den Beschluss des OLG Dresden vom 23.12.2003 (NJW-RR 2004, 1078 ff.) verwiesen.
  • BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung anzusehen, die keine Schadensersatz- sondern Erfüllungsansprüche begründet (BGH, NJW 2003, 426 ff., sowie NJW 2003, 3620 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf - 6. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.2003, Az.: I - 6 U 171/02).
  • LG Kiel, 14.02.2008 - 4 O 49/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
    Diese Frage ist zu verneinen (ebenso OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 31 f.; LG Halle, Beschluss vom 04.02.2004, 4 O 49/04; LG Hagen, Urteil vom 04.03.2004, 6 O 217/03; LG Regensburg, Urteil vom 13.08.2004, 4 O 637/03 (5); LG Frankenthal, Beschluss vom 08.09.2004, 6 O 272/03; abweichend OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2004, 255 f.).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2005 - 22 U 196/03

    Haftung aus Gewinnzusage: Begriff des "Versenders"; Haftung eines eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
    Selbst wenn ein Verbraucher die Verbindung erkannt hätte, würde er hieraus aber ersichtlich nicht den Schluss ziehen können, die Antragsgegnerin zu 2) sei Versprechende der Gewinnzusage (so auch OLG Frankfurt/M., Urteil vom 29.03.2005, Az.: 22 U 196/03).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02

    Inanspruchnahme Dritter aus einer Gewinnzusage einer Gesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2005 - 1 W 9/05
    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung anzusehen, die keine Schadensersatz- sondern Erfüllungsansprüche begründet (BGH, NJW 2003, 426 ff., sowie NJW 2003, 3620 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf - 6. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.2003, Az.: I - 6 U 171/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 15.02.2005 - 1 W 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13028
OLG Bamberg, 15.02.2005 - 1 W 9/05 (https://dejure.org/2005,13028)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.02.2005 - 1 W 9/05 (https://dejure.org/2005,13028)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 1 W 9/05 (https://dejure.org/2005,13028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,13028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen einen Streitwertfestsetzungsbeschluss; Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung; Bemessung des Streitwertes bei einer Vollstreckungsabwehrklage; Voraussetzungen für die Geltendmachung von Rechtsanwaltsgebühren für ein Beschwerdeverfahren; Antrag auf ...

  • Judicialis

    GKG § 25; ; GKG § 25 Abs. 4 a.F.; ; GKG § 72 Nr. 1; ; ZPO § 114; ; BRAGO § 9

  • rechtsportal.de

    GKG § 25 Abs. 4 (a.F.); ZPO § 114
    Bemessung des Streitwerts bei Vollstreckungsabwehrklage - Gewährung von Prozesskostenhilfe für Streitwertbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 11.05.2004 - 7 W 5/04

    Beschwer des Rechtsmittelführers auch bei Streitwertbeschwerde erforderlich

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.02.2005 - 1 W 9/05
    Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde nach § 25 Abs. 4 GKG a.F. erforderlich ist, ist für die Partei nur durch eine zu hohe Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie hier in der Beschwerdebegründung der Beklagten vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts vorgenommen worden ist (BGH NJW-RR 1986, 737; OLG Koblenz, JurBüro 202, 310; Brandenburgisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2005, 80; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 25 GKG, Rn. 59).
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZR 220/94

    Wirkung eines einer Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Urteils im Hinblick

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.02.2005 - 1 W 9/05
    Entscheidend für die Bemessung des Streitwertes ist bei einer Vollstreckungsabwehrklage - worauf das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss voll zutreffend hingewiesen hat - der Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (BGH, NJW-RR 1988, 444 = BGHR ZPO § 3 Vollstreckungsabwehrklage 1; NJW 1995, 3318 ff; NJOZ 2002, 1900; ZPO in Jonas/Roth, § 3 Rn. 62 Stichwort: Vollstreckungsgegenklage).
  • BGH, 08.05.2002 - IV ZR 263/01

    Grundschuld - Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.02.2005 - 1 W 9/05
    Entscheidend für die Bemessung des Streitwertes ist bei einer Vollstreckungsabwehrklage - worauf das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss voll zutreffend hingewiesen hat - der Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (BGH, NJW-RR 1988, 444 = BGHR ZPO § 3 Vollstreckungsabwehrklage 1; NJW 1995, 3318 ff; NJOZ 2002, 1900; ZPO in Jonas/Roth, § 3 Rn. 62 Stichwort: Vollstreckungsgegenklage).
  • BGH, 23.09.1987 - III ZR 96/87

    Berichtigung der Streitwertfeststellung - Wertermittlung bei der

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.02.2005 - 1 W 9/05
    Entscheidend für die Bemessung des Streitwertes ist bei einer Vollstreckungsabwehrklage - worauf das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss voll zutreffend hingewiesen hat - der Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (BGH, NJW-RR 1988, 444 = BGHR ZPO § 3 Vollstreckungsabwehrklage 1; NJW 1995, 3318 ff; NJOZ 2002, 1900; ZPO in Jonas/Roth, § 3 Rn. 62 Stichwort: Vollstreckungsgegenklage).
  • BGH, 23.01.1986 - V ZR 119/85

    Streitwertbemessung bei Klage auf Beseitigung eines Überbaus

    Auszug aus OLG Bamberg, 15.02.2005 - 1 W 9/05
    Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde nach § 25 Abs. 4 GKG a.F. erforderlich ist, ist für die Partei nur durch eine zu hohe Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie hier in der Beschwerdebegründung der Beklagten vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts vorgenommen worden ist (BGH NJW-RR 1986, 737; OLG Koblenz, JurBüro 202, 310; Brandenburgisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2005, 80; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 25 GKG, Rn. 59).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2011 - 11 OA 324/11

    Bemessung des Streitwerts im Hauptsacheverfahren bei Vorliegen einer begrenzten

    Dabei kann offen bleiben, ob und ggf. unter welchen sachlichen Voraussetzungen in erster Instanz obsiegenden, bereits dort anwaltlich vertretenen Beteiligten für eine Streitwertbeschwerde des allein kostenpflichtigen Beteiligten in der Sache überhaupt Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (verneinend Zimmermann, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2007, § 68, Rn. 15; OLG Bamberg, Beschl. v. 15.2.2005 - 1 W 9/05 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - I-1 W 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15458
OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - I-1 W 9/05 (https://dejure.org/2005,15458)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.04.2005 - I-1 W 9/05 (https://dejure.org/2005,15458)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. April 2005 - I-1 W 9/05 (https://dejure.org/2005,15458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,15458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 32; BGB § 661a
    Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus Gewinnversprechen; Begriff des Senders

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.10.2004 - III ZR 158/04

    Begriff des "Senders" einer Gewinnmitteilung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
    "Sender" ist hiernach derjenige Unternehmer, den ein durchschnittlicher Verbraucher in der Lage des Empfängers einer Gewinnzusage als Versprechenden ansieht (BGH, Urteil vom 07.10.2004, NJW 2004, 3555 ff., sowie vom 09.12.2004, NJW 2005, 827 f.).

    Darüber hinaus ist "Versender" im Sinne des § 661a BGB auch derjenige Unternehmer, der Verbrauchern unter nicht existierenden oder falschen Namen, Firmen, Geschäftsbezeichnungen oder Anschriften - "unter fremdem Namen" - Gewinnmitteilungen zukommen lässt, sich also bei tatsächlich bestehender Identität zwischen ihm und dem vermeintlichen Absender eines fiktiven Konstrukts bedient (BGH, NJW 2004, 3555 f.; NJW 2005, 827 f.).

    Schließlich hat das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 31.01.2005 auch zutreffend aufgezeigt, dass sich eine unmittelbare gesellschaftsrechtliche Verflechtung zwischen beiden Antragsgegnern, die eine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage begründen könnte (vgl. BGH, NJW 2004, 3555 ff.), nicht feststellen lässt.

  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 112/04

    Begriff des Senders einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
    "Sender" ist hiernach derjenige Unternehmer, den ein durchschnittlicher Verbraucher in der Lage des Empfängers einer Gewinnzusage als Versprechenden ansieht (BGH, Urteil vom 07.10.2004, NJW 2004, 3555 ff., sowie vom 09.12.2004, NJW 2005, 827 f.).

    Darüber hinaus ist "Versender" im Sinne des § 661a BGB auch derjenige Unternehmer, der Verbrauchern unter nicht existierenden oder falschen Namen, Firmen, Geschäftsbezeichnungen oder Anschriften - "unter fremdem Namen" - Gewinnmitteilungen zukommen lässt, sich also bei tatsächlich bestehender Identität zwischen ihm und dem vermeintlichen Absender eines fiktiven Konstrukts bedient (BGH, NJW 2004, 3555 f.; NJW 2005, 827 f.).

    Voraussetzung für die Erfüllung des "Versender"-Begriffs ist damit jedenfalls, dass das in Anspruch genommene Unternehmen selbst gehandelt hat; hiervon geht auch der BGH in seiner Entscheidung vom 09.12.2004 (NJW 2005, 827 f.) aus.

  • OLG Dresden, 07.09.2004 - 8 W 670/04

    Gewinnversprechen; örtliche Zuständigkeit; unerlaubte Handlung ; Gerichtsstand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
    Diese Frage ist zu verneinen (ebenso OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 31 f.; LG Halle, Beschluss vom 04.02.2004, 4 O 49/04; LG Hagen, Urteil vom 04.03.2004, 6 O 217/03; LG Regensburg, Urteil vom 13.08.2004, 4 O 637/03 (5); LG Frankenthal, Beschluss vom 08.09.2004, 6 O 272/03; abweichend OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2004, 255 f.).

    Auch der Zweck des § 32 ZPO, soweit er auf dem Gedanken der Sachnähe beruht und darin besteht, dem Geschädigten einer unerlaubten Handlung die Sachaufklärung und Beweiserhebung am Begehungsort des Delikts zu ermöglichen (vgl. Zöller/Vollkommer, aaO, Rn. 1), kommt bei Gewinnzusagen im Versandhandel mit Blick auf den Wohnsitz des Empfängers nicht zum Tragen (OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 31 f.).

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung anzusehen, die keine Schadensersatz- sondern Erfüllungsansprüche begründet (BGH, NJW 2003, 426 ff., sowie NJW 2003, 3620 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf - 6. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.2003, Az.: I - 6 U 171/02).

    Die Entscheidung des BGH vom 28.11.2002 (NJW 2003, 426 ff.), mit dem er eine internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ (jetzt EuGVVO) bejaht hat, führt zu keiner anderen Beurteilung.

  • LG Kiel, 14.02.2008 - 4 O 49/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
    Diese Frage ist zu verneinen (ebenso OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 31 f.; LG Halle, Beschluss vom 04.02.2004, 4 O 49/04; LG Hagen, Urteil vom 04.03.2004, 6 O 217/03; LG Regensburg, Urteil vom 13.08.2004, 4 O 637/03 (5); LG Frankenthal, Beschluss vom 08.09.2004, 6 O 272/03; abweichend OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2004, 255 f.).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2005 - 22 U 196/03

    Haftung aus Gewinnzusage: Begriff des "Versenders"; Haftung eines eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
    Selbst wenn ein Verbraucher die Verbindung erkannt hätte, würde er hieraus aber ersichtlich nicht den Schluss ziehen können, die Antragsgegnerin zu 2) sei Versprechende der Gewinnzusage (so auch OLG Frankfurt/M., Urteil vom 29.03.2005, Az.: 22 U 196/03).
  • OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03

    Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn feststeht, dass endgültig oder jedenfalls auf unabsehbare Zeit eine Vollstreckung aussichtslos erscheint und nicht besondere schutzwürdige Interessen der bedürftigen Partei die Rechtsverfolgung angebracht erscheinen lassen; zur Begründung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen und zutreffenden Darlegungen des Landgerichts im angefochtenen Beschluss sowie auf den Beschluss des OLG Dresden vom 23.12.2003 (NJW-RR 2004, 1078 ff.) verwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2003 - 6 U 171/02

    Inanspruchnahme Dritter aus einer Gewinnzusage einer Gesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung anzusehen, die keine Schadensersatz- sondern Erfüllungsansprüche begründet (BGH, NJW 2003, 426 ff., sowie NJW 2003, 3620 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf - 6. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.2003, Az.: I - 6 U 171/02).
  • BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2005 - 1 W 9/05
    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB als einseitiges Rechtsgeschäft oder geschäftsähnliche Handlung anzusehen, die keine Schadensersatz- sondern Erfüllungsansprüche begründet (BGH, NJW 2003, 426 ff., sowie NJW 2003, 3620 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf - 6. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.2003, Az.: I - 6 U 171/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.04.2005 - 1 W 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,39338
OLG Düsseldorf, 14.04.2005 - 1 W 9/05 (https://dejure.org/2005,39338)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.2005 - 1 W 9/05 (https://dejure.org/2005,39338)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 2005 - 1 W 9/05 (https://dejure.org/2005,39338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,39338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht